Die Geister, die wir riefen

Seit 1990 ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz verboten, denn das vermeintliche Wundermittel ist lebensgefährlich für den Menschen. Gebäudebesitzer sind verpflichtet, bei Umbau und Renovierungsarbeiten asbesthaltige Materialien nach spezifischen Kriterien zu entfernen. Die Firma Asbsan AG aus Pratteln verfügt über das notwendige Know-how und die SUVA-Anerkennung, um solche Asbest Sanierungen kompromisslos durchzuführen.

Es geschieht den Menschen manchmal wie dem Zauberlehrling in der berühmten Ballade von Johann Wolfgang von Goethe: Sie erfinden ein Material, können jedoch die Konsequenzen, die die Verwendung dieser Erfindung mit sich zieht, nicht weitsichtig genug abschätzen, geschweige denn ausmerzen. So geschah es auch mit dem Baustoff Asbest. Viele positive Eigenschaften Asbest sind natürlich vorkommende, mineralische Fasern, die feuer-, hitze- und säurebeständig sind. Diese Fasern bestehen auch bei 1000 Grad Hitze und sind gegen aggressive Chemikalien resistent. Ausserdem lassen sie sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten. Es wundert daher nicht, dass Asbest auf vielfältige Weise eingesetzt wurde: Bei Boden-, Wand- und Deckenbelägen, bei Dächern, Fassaden und Fenstern, bei Elektroinstallationen, Heizungen und Isolationen.

Die Kehrseite der Medaille
AsbsanDas ging so lange gut, bis man feststellte, dass das Einatmen von Asbestfasen schwere Gesundheitsschäden verursacht. Schon eine geringe Konzentration dieses Feinstaubs erhöht das Risiko von Lungenkrebs. Solange Asbest in Baumaterialen fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Stehen aber Umbau-, Unterhalts- oder Renovationsarbeiten an, werden die Asbestfasern freisetzt und so zur tödlichen Gefahr. Hauseigentümer und Abeitgeber in der Pflicht. Wird die korrekte Sanierung von Asbest vernachlässigt, drohen Hauseigentümern oder Arbeitgebern haft- oder strafrechtliche Folgen.

«Hier kommen wir ins Spiel», erklärt Jan Schneider, Geschäftsleiter und Teilhaber der Firma Schneider Sanitär + Spenglerei AG in Pratteln, «denn bei Asbestsanierungen gehen wir keinen Kompromiss ein.»

Das Familienunternehmen hat im Oktober 2016 die Tochterfirma Asbsan AG gegründet. Asbsan AG ist Eines der wenigen, von der SUVA anerkannten und gelisteten Asbest-Sanierungsunternehmen in der Region Basel.

Von der SUVA anerkannte Spezialisten
Neben der notwendigen Zulassung verfüge man über die geeignete Einrichtung und habe das Personal entsprechend geschult, erläutert Jan Schneider. Dabei müsse man sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) richten. Die EKAS hat eigens für die Asbest-Sanierungen einen umfangreichen Anforderungskatalog erstellt (EKAS 6503), der rechtlich bindend ist.

Rückbau von Wand- und Bodenbelägen in Nasszellen

«Unser Hauptaugenmerk bei den Asbest-Sanierungsarbeiten liegt auf dem Rückbau von Wand- und Bodenbelägen in Nasszellen», führt der Jungunternehmer aus, dessen Urgrossvater Alfred die Firma 1907 in dem Gebäude gründete, das heute noch als Firmensitz dient.

Mittlerweile sind jedoch 28 Mitarbeitende in den drei Betrieben angestellt, davon nicht weniger als vier Familienmitglieder. Die 110-jährige Familientradition verpflichte eben, sagt Jan Schneider, daher konzentriere man sich mehr auf die Qualität der Arbeit und setze diese konsequent um: «Somit gehen wir bei Asbestsanierungen keinen Kompromiss ein.»


Asbsan AG
Hauptstrasse 14
4133 Pratteln
Tel 061 827 26 26
Fax 061 827 92 93
info@asbsan.ch
www.asbsan.ch

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