Starke Hilfe in stürmischen Zeiten

Suchen Sie nach neuen Lösungen für die Finanzierung Ihres Unternehmens?
Möchten Sie Ihren Ertrag optimieren? Dafür sind wir die Spezialisten, wenn es darum geht, schnell und unkompliziert herauszufinden, was in wirtschaftlich turbulenten Zeiten zu tun ist. Auch dann, wenn Sie Ihr Unternehmen übergeben möchten und Ihren Nachfolger nicht als Katze im Sack kaufen möchten. Auf dem ganzen Weg begleiten wir Sie. Melden Sie sich bei uns vertraulich. Wir gehen mit Ihnen die nächsten Schritte durch, verschaffen uns ein Bild Ihrer Lage, analysieren Schwachstellen und Stärken und finden zusammen mit Ihnen die beste Lösung.

  • Finanzberatung und Bewertung von Unternehmen
  • Managementberatung und neutrale Analysen
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  • Finanzierung
  • Hilfestellungen bei Nachfolgen
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taurus consulting kurt
Bottmingerstrasse 1
4102 Binningen
Tel 061 421 34 39
info@taurusconsulting.ch
www.taurusconsulting.ch

Der Entscheid, ein Eigenheim zu realisieren …

… ist für unsere Kundschaft ein bewegender Moment, da viele nur einmal im Leben ein Haus bauen. Dieser Wichtigkeit ist sich die BijouHAUS AG bewusst und steht unserer Kundschaft mit unserem Know-how und der langjährigen Erfahrung in jeder Bauphase zur Seite.

Je konkreter die Vorstellungen unserer Kundschaft schon sind, desto einfacher ist es für uns, ins Projekt einzusteigen. Für Kunden im Umkreis von einer Stunde bieten wir gerne die Flexibilität, zwischen Massivbau und Holzelementbau zu wählen. Wir bringen das Know-how für beide Bauarten mit und können klar und sachlich die Vor- und Nachteile der beiden Bauvarianten aufzeigen. Bei Bedarf helfen wir sogar bereits bei der Suche nach dem richtigen Bauland. Wird dies nicht benötigt, stehen wir Ihnen ab der Vorstudie mit Rat und Tat zur Seite.

Vorprojekt und Baueingabe
Damit sich unsere Kundschaft nicht mit den Baureglementen auseinandersetzen muss, welche oft sehr unverständlich sind, begleiten wir sie vollumfänglich durch die Baueingabe. Aufwendige Einsprachen können nicht immer verhindert werden, da diese fremdbedingt sind. Diese jedoch gekonnt abzuwenden, gelingt uns mit unserer langjährigen Erfahrung und den darauf abgestimmten Vorbereitungsarbeiten bereits ab der Vorstudie. Unser Planer-Team wird regelmässig in den Baureglementen sowie neuen Technologien geschult und sind mit unserer Einrichtung auf dem neusten Stand der Bauentwicklung. Ihr Projekt wird so modern und nach den neusten Standards geplant, dass es umfänglich den aktuellen Normen entspricht.

Budget
Ein wichtiger Punkt beim Bauen ist das Budget. Auch hier kann die BijouHAUS mit langjährigen Partner:innen trumpfen. Gut verhandelte Partnerverträge und gute Konditionen ermöglichen ein kostengünstiges Bauen. Ist ein Budget mal gesetzt, halten wir uns von unserer Seite her daran. Vor umweltbedingten Teuerungen sind auch wir nicht verschont, dennoch ist es unser höchstes Ziel, das Budget einzuhalten. Natürlich heisst ein klares Budget nicht, dass nachträglich keine Sonderwünsche mehr möglich sind. Unsere Fachkräfte zeigen Ihnen in so einem Moment unterstützend auf, wenn Mehrkosten generiert werden. So werden die Kosten von der Bijou HAUS AG stehts überwacht und für die Kundschaft transparent geführt.

Regionalität
Um die regionale Wirtschaft zu unterstützen, legen wir Wert darauf, Handwerker:innen aus der Region zu nehmen. Vorgesehen ist es, mit unseren bekannten und geschulten Partner: innen zusammenzuarbeiten, damit wir einen reibungslosen Realisierungsprozess garantieren können. Bestehen Wünsche der Kundschaft, andere zu berücksichtigen, kann darauf eingegangen werden. Die Balance unsererseits hält immer die Qualität, Regionalität und das Preis-Leistungs-Verhältnis.


Bijouhaus AG
Zürcherstrasse 287
8500 Frauenfeld
Tel + 41 52 765 35 65
office@bijouhaus.ch
www.bijouhaus.ch

Neue E-Bike-Ladestation für den Outdoor-Bereich

Für den anhaltenden Boom zur E-Mobilität hat der Schweizer Stahlmöbelhersteller Thur Metall ab sofort eine E-Bike-Ladestation für den Outdoor-Bereich im Programm.

Wie es beim traditionsreichen Betriebseinrichter aus dem schweizerischen Erlen heisst, steht das vielfältig einsetzbare Möbel mit abschliessbaren Fächern zur Verfügung. Zum sicheren und zeitsparenden Laden von Akkus & Co. besitzt dabei jedes Fach ein Energiemodul mit zwei Steckdosen.

Sie sind hip, sie sind abgasfrei und inzwischen echte Verkaufsschlager. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland über 600’000 Elektrofahrräder verkauft. Viele Unternehmen motivieren ihre Mitarbeiter durch spezielle Mobilitätskonzepte zum Umsteigen auf ein E-Bike. Dieser Trend wird durch die aktuelle Pandemie-Situation noch unterstützt.

«Mit der Ladestation wird der Wechsel zur E-Mobilität jetzt noch attraktiver»

erläutert Thur Metall-Vertriebsleiter Peter Kretz. Schliesslich ermögliche der clevere Schrank neben dem individuellen Einschliessen von Gegenständen und Wertsachen aller Art ein schnelles und komfortables Aufladen von E-Bike-Akkus und anderen akkubetriebenen Geräten, wie sie heute allgegenwärtig sind.

Angesichts seiner geringen Einbautiefe von nur 500 mm dürfte das Möbel mit dem elektrischen Zusatznutzen praktisch überall seinen Platz finden. Ausser Unternehmen und Verwaltung kann sich Kretz auch Schulen, Universitäten, Flughäfen, Gastronomie & Hotellerie sowie andere öffentliche Gebäude als Einsatzort vorstellen:

«Dafür sprechen die von Thur Metall gewohnte, hohe Produktqualität ebenso wie die vielfältigen Variationsmöglichkeiten durch unsere breite Farbpalette. Ferner wird jedes Fach durch einen Fehlerstromschutz sowie Leitungsschutzschalter abgesichert. Zudem verfügt die ganze Konstruktion über einen geprüften Spritzwasserschutz IP44 gemäss DIN EN 60529»

Nicht zuletzt, so Kretz, sei der Schrank ein interessantes Komplementärprodukt im Bereich der E-Mobilität, mit dem sich dort zusätzlicher Umsatz generieren lasse.


Thur Metall AG
Fabrikstrasse 1
8586 Erlen
Tel 071 658 65 00
www.thurmetall.com
www.ebike-charger.com

Nachweis der orts- und quartierüblichen Mieten ermöglichen

Die Rechtskommission des Nationalrates hat zu zwei Mietrechtsänderungen eine Vernehmlassungs-Vorlage beschlossen: Erstens soll für die Mietparteien und Gerichte der Nachweis der orts- und quartierüblichen Mietzinsen in einem Verfahren erleichtert werden. Zweitens soll die Vertragstreue bei Mietverträgen gestärkt werden. Nur wer in einer Notlage einen Mietvertrag unterschrieben hat, soll den vertraglich vereinbarten Anfangsmietzins im Nachhinein anfechten können. Der Hauseigentümerverband Schweiz unterstützt die beiden Anliegen.

Bereits vor Jahren hatten die Rechtskommissionen des National- sowie des Ständerates zwei Vorstösse von aNR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, unterstützt, welche die Behebung von Praxisproblemen in mietrechtlichen Verfahren fordern. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Rechtskommission des Nationalrates die Umsetzung der Vorstösse nun mit zwei Gesetzesvorschlägen konkret angeht.

Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten praxistauglich machen
Die Orts- oder Quartierüblichkeit der Mieten dient der Missbrauchsprüfung in einem Verfahren, beispielsweise wenn die Mietpartei den vereinbarten Anfangsmietzins im Nachhinein anficht. Vereinfachte praxistaugliche Regeln zum Nachweis der ortsüblichen Mietzinse dienen daher sowohl Mietern als auch Vermietern, Schlichtungsbehörden und Gerichten. Gemäss Gesetz gilt ein Mietzins als nicht missbräuchlich, wenn er im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mieten für vergleichbare Mietobjekte liegt. Das Gesetz legt allerdings nicht fest, wie die Orts- und Quartierüblichkeit zu bestimmen ist. Die Gerichte haben daher die Anforderungen an den Beweis der Vergleichbarkeit von Objekten generell so hoch angesetzt, dass der Beweis in der Praxis gar nicht mehr zu erbringen ist. Es gibt keinen einzigen Fall aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der letzten Jahre, wo der beweisbelasteten Partei (je nach Verfahren der Mieter oder Vermieter) der Nachweis der Orts- bzw. Quartierüblichkeit gelang. Die Orts- und Quartierüblichkeit wurde von der Rechtsprechung faktisch aus dem Gesetz gekippt. Dies ist rechtsstaatlich bedenklich und verletzt die Gewaltenteilung. Im Gesetz sollen daher praktikable Kriterien für den Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit festgelegt werden. Der Vorschlag sieht hierfür einfache Kategorien vor, um die Mietobjekte zu vergleichen. Als Alternative sollen bewährte, wissenschaftlich anerkannte statistische Erhebungen zugelassen werden.

Anfechtung des Anfangsmietzinses für Mieter in Notlage
Das Bundesgericht hatte vor einiger Zeit einen Entscheid des Obergerichts Zürich aufgehoben und festgehalten, dass der Mieter den vertraglich vereinbarten Anfangsmietzins in einem Gebiet mit sogenanntem „Wohnungsmangel“ immer anfechten kann, auch wenn er selbst Gutverdiener ist und es in der Umgebung genügend andere Wohnungen zur Auswahl hatte und er folglich in keinerlei Zwangslage zum Abschluss des Mietvertrags war. Ein solcher Eingriff in die Vertragstreue geht weit über den Missbrauchsschutz hinaus und ist ungerecht. Der nun unterstützte Vorstoss verlangt daher eine gesetzliche Klarstellung: Ein Mieter – der den im Mietvertrag vereinbarten Anfangsmietzins nachträglich anfechten will, muss dartun, dass sich der sogenannte „Wohnungsmangel“ auf ihn persönlich tatsächlich auswirkte. Dies lässt sich aufgrund von erfolglosen Suchbemühungen sehr einfach aufzeigen. So werden effektive Missbräuche verhindert. Wer aber ohne Not das kostenlose staatliche Verfahren „ausnutzen“ will, um seinem Vertragspartner eine tiefere Gegenleistung aufzuzwingen, soll nicht geschützt werden.

Der HEV Schweiz wird sich in der Vernehmlassung für einen praxistauglichen Missbrauchsschutz einsetzen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


HEV Schweiz
Seefeldstrasse 60
8032 Zürich
Tel +41 44 254 90 20
info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

Treppen als funktionales Gestaltungselement

Die ERZER Holzdesign GmbH ist spezialisiert auf die Sanierung und den Innenausbau von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Mit dem professionellen Einsatz von «Kenngott Treppen» schaffen sie ein ästhetisches und lichtgeflutetes Raumgefühl. Individuell und auf das Objekt abgestimmt.

«Wer heute eine bestehende Immobilie übernimmt, muss mit einigem rechnen»

so Christian Erzer von der ERZER Holzdesign GmbH. Neben Lärmdämmungsarbeiten wird auch die optimale Flächennutzung immer mehr zum Thema. Betritt er einen Raum, sieht der erfahrene und gelernte Zimmermann jedes Detail.

«Was auf dem Papier gut aussieht, muss auch in der Realität umsetzbar sein.»

Eine gute Planung und gezielte Beratung sind essenziell. Christian Erzer sucht und findet Lösungen, die nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch sind.

Individuelles Design und Sicherheit
Treppen, die wenig Platz wegnehmen und den Raum verschönern, sind seine Spezialität. Seine Expertise liegt in der Gestaltung von platzsparenden Treppen, die sich perfekt in das vorhandene Ambiente einfügen und neue Akzente setzen. Christian Erzer setzt auf hochwertige Treppen von «Kenngott». Der Hersteller aus Deutschland steht für Innovation, Sicherheit und setzt auf die Verwendung von nachhaltigen Materialien. Er bietet eine grosse Auswahl an Treppensystemen und Materialien. Die Kenngott-Treppe ist eine selbsttragende Konstruktion, die ohne gross dimensionierte Handlaufholme auskommt. Das Treppenauge ist frei und transparent. Dadurch wirken diese Treppen leicht, beinahe schwebend. Neben all den ästhetischen Vorteilen müssen Treppen auch gut zu laufen bzw. zu begehen sein. «Und das sind sie», so der erfahrene Zimmermann.

Persönliche Beratung macht den Unterschied
Grundsolides Handwerk in Verbindung mit viel Kreativität zeichnen die Schreiner von ERZER Holzdesign als Experten im Raum Solothurn aus. Seit 15 Jahren führt Christian Erzer den Familienbetrieb. Immer dynamisch und mit Leidenschaft bei der Sache, bis er eine Lösung gefunden hat. Die Zufriedenheit der Kundschaft, ist was ihn und sein Team antreibt – auch wenn es keine neue Treppe sein soll: Braucht es eine Spezialistin für Innenausbau oder Sanierungen gehört die ERZER Holzdesign GmbH zu den Top-Adressen im Kanton.


ERZER Holzdesign GmbH
Willadingenstrasse 68
4565 Recherswil
Tel +41 32 530 06 03
info@erzer-holzdesign.ch
www.erzer-holzdesign.ch
www.treppen-solothurn.ch