Damit Menschen mobil und selbstständig bleiben

Ein Unfall, eine Erkrankung oder angeborene körperliche Beeinträchtigungen: Immer wieder kommen Menschen in Situationen, in denen sie auf Hilfsmittel angewiesen sind.

Viele Menschen – ob jung oder alt – sind in ihrem Alltag auf Hilfsmittel angewiesen. Dank diesen bleiben sie selbstständig und mobil und können vielfach weiterhin im gewohnten Umfeld wohnen.

Aus dem Leben gegriffen
Remo (38) hat bei einem schweren Autounfall seinen rechten Unterschenkel verloren. Daher benötigt er einen Rollstuhl. Remo stellt einen Antrag auf Hilfsmittel zur Mobilität und hindernisfreiem Wohnen bei der Invalidenversicherung (IV). Diese erteilt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) den Auftrag, eine fachtechnische Beurteilung vorzunehmen. Es ist Aufgabe der SAHB, die Abklärung im Sinne der IV durchzuführen. Das heisst, dass das Hilfsmittel oder die Lösung einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sein soll.

Hilfsmittel ebnen den Weg
In Remos Fall unterstützt ihn die SAHB beim Abklären seiner Wohn- und Arbeitssituation. Vor Ort prüfen Fachleute, ob die Wohnung – das heisst vom Zugang über die Küche bis zum Badezimmer – auf seine Bedürfnisse anpassbar ist. Der Zugang zum Haus führt über eine Stufe. Remo benötigt dafür eine einfache mobile Rampe. Die Küche ist sehr modern ausgestattet. Einzig die Oberschränke sind zu hoch. Zusammen mit einem Küchenbauer klären die Fachleute der SAHB die Möglichkeiten ab, um die Schränke zugänglich zu machen. Der Küchenfachmann baut beim Oberschrank eine Art Lift ein, so dass sich die Regale per Knopfdruck senken lassen. Im Badezimmer baut ein Sanitärfacharbeiter eine schwellenlose Dusche mit einem Duschsitz ein.

Da Remo mit der Prothese kurze Strecken gehen kann und hauptsächlich einer sitzenden Tätigkeit nachgeht, benötigt er am Arbeitsplatz keinen Rollstuhl. In Absprache mit dem Hauseigentümer darf ein Treppensitzlift eingebaut werden. Damit überwindet Remo die Treppe am Arbeitsplatz. Für seinen Arbeitsweg nutzt Remo den öffentlichen Verkehr. Den Rollstuhl hat er aus dem IV-Depot erhalten. Die SAHB bewirtschaftet die Depots im Auftrag der Invalidenversicherung.

Wer zahlt?
Remo steht mitten im Berufsleben. Somit werden in der Regel die notwendigen Kosten für Hilfsmittel, Wohnungsanpassungen oder Autoumbauten von der IV übernommen, sofern sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Anders sieht es aus, wenn eine betroffene Person bereits das ordentliche Rentenalter erreicht hat oder eine Rente vorbezieht. In diesem Fall sind die Leistungen durch die IV beziehungsweise AHV eingeschränkt.

Einzigartige Ausstellung
Mit der Exma VISION führt die SAHB in Oensingen eine umfassende Ausstellung. Auf einer Fläche von über 1000 Quadratmetern können Besucherinnen und Besucher mehr als 700 Produkte des Fachhandels besichtigen, ausprobieren und sich kompetent beraten lassen. Es gibt Hilfsmittel für die Mobilität, den Wohnbereich, Treppenlifte, hindernisfreie Badezimmer, Liegen und Transfer, Arbeitsplatz, Therapie und Freizeit sowie elektronische Hilfen.

Wer einen Umbau des Badezimmers plant, kann auf ein besonderes Erlebnis zählen. In der Exma VISION befindet sich ein verstellbares Badezimmer. Dort wird gezeigt, ob Wünsche auch realisierbar sind.

Fachstelle für Hilfsmittel
Die SAHB ist ein Kompetenzzentrum für Hilfsmittel und an acht Standorten in der Schweiz vertreten. Sie verhilft Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit zu optimaler Mobilität und berät sie kompetent in allen Fragen des hindernisfreien Wohnens und selbstständigen Lebens. Die SAHB erfüllt damit einen Leistungsauftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Die Stärke der SAHB liegt in der unabhängigen Beratung ohne Verkauf.

Die SAHB arbeitet im Auftrag der Kostenträger (Invaliden- und andere Versicherungen) und erstellt fachtechnische Beurteilungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.

Öffnungszeiten Exma VISION:
Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin.

Ausstellung Exma VISION
Dünnernstrasse 32
4702 Oensingen
Tel +41 62 388 20 20
exma@sahb.ch
www.exma.ch

Sicher vor Naturgefahren – darauf kommt es an

Die Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Hagel, Sturm und anderen Naturgefahren nehmen zu. Auch wenn vieles versichert ist: Es entstehen Umtriebe und Ärger – und oft lässt sich Liebgewonnenes nicht ersetzen. Wer den Schutz vor Naturgefahren frühzeitig berücksichtigt, kann sich und sein Haus einfach sowie günstig schützen.

Eine kleine Anhöhe schützt Garageneinfahrten und Zugänge zuverlässig vor Hochwasser.

Eine kleine Anhöhe schützt Garageneinfahrten und Zugänge zuverlässig vor Hochwasser.

Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind bei starkem Regen potentiell gefährdet, auch abseits von Gewässern. Dies zeigt sich anhand der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss, welche schweizweit im Falle eines lokalen Gewitters mögliche Abflusswege und überschwemmte Bereiche darstellt. Mit dem neuen Naturgefahren-Check www.schutz-vor-naturgefahren.ch können Gebäudeeigentümer schnell und einfach per Adresseingabe prüfen, welchen Naturgefahren sie ausgesetzt sind. Oberflächenabfluss auszuweichen ist oft nicht möglich, ein guter Schutz vor Überschwemmungen hängt vielmehr von der Bauweise und der Umgebungsgestaltung ab. Am grössten ist der Handlungsspielraum für kostengünstige Schutzmassnahmen bei Neubauten. Doch auch bei Umbauten und Sanierungen können gute Lösungen gefunden werden. Je früher an den Schutz vor Naturgefahren gedacht wird, desto einfacher kann dieser umgesetzt werden. Die Anforderungen und Möglichkeiten zum Schutz des Gebäudes sollten somit schon in die ersten Entwürfe eines Bauprojekts einfliessen und mit den Baupartnern besprochen werden. Dies erspart nachträgliche Planungsanpassungen und zusätzliche Massnahmen. Zu beachten gilt, dass der Bauherr den Architekten bei der Planung explizit mit der Berücksichtigung der Naturgefahren beauftragen muss.

Bauliche Massnahmen erhöhen den Schutz

Die erhöhte Bauweise ist die einfachste und wirksamste Massnahme zum Schutz vor Hochwasser bei Neubauten.

Die erhöhte Bauweise ist die einfachste und wirksamste Massnahme zum Schutz vor Hochwasser bei Neubauten.

Bei Gefahr durch Hochwasser lohnt es sich, die Höhenlage des Erdgeschosses, sämtlicher Gebäudeöffnungen wie beispielsweise Türen oder Lüftungsöffnungen sowie technische Installationen wie Wärmepumpen zu optimieren. So ist alleine durch bauliche Massnahmen ein permanenter Schutz gegeben. Generell bieten fest installierte und damit permanent wirksame Schutzvorkehrungen langfristig am meisten Sicherheit. Im Idealfall entfällt somit auch zusätzlicher Aufwand für Wartung, Unterhalt und das Üben von Notfallsituationen.

Bei Umbauten mit guter Planung den Schutz vor Naturgefahren verbessern

Bauliche Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren bieten zuverlässigen Schutz.

Bauliche Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren bieten zuverlässigen Schutz.

Auch bestehende Gebäude müssen einen minimalen Schutz gewährleisten, insbesondere für die Personensicherheit. Ein Umbau oder eine Renovation sind gute Gelegenheiten, um den Schutz zu verbessern. Empfehlenswert ist deshalb, beispielsweise bei einem Dachausbau oder einer Fassadensanierung auch den Schutz vor Naturgefahren zu verbessern. So kann mit hagelgeprüften Produkten sehr einfach und ohne nennenswerte Mehrkosten das Schutzziel für Neubauten erzielt werden.

Schutz vor Naturgefahren

Schon alleine auf dem Grundstück kann sich viel Regenwasser ansammeln, zudem kann Oberflächenabfluss von Nachbargrundstücken zufliessen. Hochwasserschutz ist deshalb vielerorts wichtig.

Schon alleine auf dem Grundstück kann sich viel Regenwasser ansammeln, zudem kann Oberflächenabfluss von Nachbargrundstücken zufliessen. Hochwasserschutz ist deshalb vielerorts wichtig.

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Eigentümer, Bauherren und Fachleute eine Übersicht zum naturgefahrensicheren Bauen. Die Informationsplattform wurde von den Kantonalen Gebäudeversicherungen ins Leben gerufen und wird heute von einer für die Schweiz einmaligen Allianz wichtiger Akteure im Bereich Gebäudeschutz getragen: der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG, dem Hauseigentümerverband Schweiz HEV, dem Schweizerischen Gemeindeverband SGV, dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken VSKB, dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV sowie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA.


Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
Schutz vor Naturgefahren
Bundesgasse 20
3001 Bern
info@schutz-vor-naturgefahren.ch
www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen ziehen eine erste Schadenbilanz

Schäden an Gebäuden von 650 Millionen Schweizer Franken

Die starken Gewitter und Niederschläge der vergangenen Wochen haben auch hierzulande erhebliche Schäden angerichtet. Schätzungen per 27. Juli 2021 der insgesamt 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) gehen von einer Gesamtschadensumme an Gebäuden von rund 650 Millionen Schweizer Franken aus, wobei die Schadenaufnahme noch läuft. Auch die Gewittersaison 2021 ist nicht vorbei. Nach solchen Ereignissen stellt sich oftmals die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. In 19 Kantonen sind für Schäden an Gebäuden die KGV zuständig. Sie bieten ihren Kunden umfassenden Versicherungsschutz bei Elementar- und Feuerschäden.

Naturereignisse können erhebliche Schäden verursachen und viel Leid bei den unzähligen Betroffenen auslösen. Die Unwetter der Sommermonate Juni und Juli 2021 verdeutlichen dies. Obwohl in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland oder Belgien, die Folgen der Unwetter weniger schlimm waren, entstanden allein bei den 19 KGV geschätzte Gebäudeschäden von 650 Millionen Schweizer Franken. Bei Ereignissen dieser Art sind die betroffenen Gebäudebesitzer aber nicht auf sich alleine gestellt. In 19 Kantonen decken die KGV unter anderem Schäden, die durch Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen entstehen.

Automatisch und umfassend versichert
Ein Gebäudebesitzer in einem KGV-Kanton ist neben Feuer automatisch gegen die Elementarrisiken Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch versichert. Der Gebäudeeigentümer geniesst somit einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis. Die Höhe der durch die KGV versicherten Schäden ist praktisch unbegrenzt. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Versicherungssystemen. Der Versicherungsschutz der KGV wird auch bei grösseren Ereignissen wie jenen der letzten Wochen vollumfänglich gewährleistet.

Prävention zeigt Wirkung
Neben der Versicherungsdeckung leisten die KGV als öffentlich-rechtliche Organisationen einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Naturereignissen. Denn: Einerseits kosten moderne nachhaltige Schutzmassnahmen weniger als die Bewältigung eines Grossschadens. Andererseits schützen gezielte Investitionen in die Prävention Gebäudebesitzer vor Schäden und vielen unangenehmen Umtrieben. Deshalb ist es besonders wichtig, bei Neu- und Umbauten die Naturgefahren zu berücksichtigen. Die Gefährdung am Standort kann auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch abgefragt werden. Neben der neuesten Hagelgefährdungskarte sind auch Karten zu weiteren Naturgefahren wie Hochwasser oder Oberflächenabfluss verfügbar, mit entsprechenden Schutzempfehlungen. Schäden aufgrund von Oberflächenabfluss nahmen in den letzten Jahren zu – wie diesen Sommer.

Lehren der Jahre 2005 und 2007
Der Schutz vor drohenden Naturgefahren wurde nach den Grossereignissen von 2005 mit einer Gesamt-Gebäudeschadensumme von 880 Millionen und 2007 mit damals 415 Millionen Schweizer Franken verstärkt angegangen. Die vielen Flächenschutz-Massnahmen der öffentlichen Hand, der Objektschutz der KGV, aber auch jener der Hauseigentümer haben Wirkung gezeigt und werden die Schadenlast bestimmt reduzieren. Naturgefahren und die daraus entstehenden Schäden werden sich jedoch nie ganz verhindern lassen. Deshalb ist der rechtzeitige Einsatz von Frühwarnsystemen wie die kostenlose Wetter-Alarm-App mit konkreten Verhaltens- und Präventionstipps wichtig. Dank weiterer nachhaltig ausgerichteter Schutzmassnahmen können zukünftig mühselige Umtriebe bei potentiellen Schadenfällen vermieden oder zumindest reduziert werden.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken.


Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Bundesgasse 20
Postfach
3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 82
rolf.meier@vkg.ch
www.vkg.ch

Den eigenen Lift zu Hause

Einen Lift im Eigenheim einzubauen, ist heute kein kostspieliger Luxus mehr. Die Firma Rieflex Lift GmbH aus Basel baut die Fahrstühle der französischen Marke Etna individuell nach Wunsch ein. Das eröffnet insbesondere auch für betagte oder gehbehinderte Menschen neue Perspektiven, um zu Hause wohnen bleiben zu können. Im Showroom der Rieflex Lift GmbH kann man sich zu Montage, Umbau, Design und individueller Ausstattung beraten lassen.

Stellen Sie sich vor, Sie seien alt, gebrechlich oder behindert und könnten dennoch zuhause bleiben, weil ihr Leben in den eigenen vier Wänden dank eines Privataufzugs weiterhin realisierbar und finanziell erschwinglich wäre. Der Familienbetrieb Rieflex Lift GmbH aus Basel macht’s möglich. 32 Jahre Erfahrung in der Montage von Fahrstühlen. Jean-Luc Rietzler (54) hat sein ganzes Berufsleben dem Liftbau gewidmet. Der gelernte Feinmechaniker und Liftmonteur setzt auf die Familie: Seine beiden Söhne Nicolas und William, aber auch die Tochter Aurélie und der Schwiegersohn Florian arbeiten in der Firma mit. Der schweizerisch-französische Doppelbürger hat sich 2010 selbständig gemacht und besitzt das alleinige Vertriebsrecht der französische Liftmarke Etna in der Schweiz.

Etna France: 25 000 private Aufzüge
Rieflex Lift GmbH25 000 eingebaute Lifte sind eine stattliche Anzahl an Referenzprojekten, die die 100 Mitarbeiter der in der Normandie ansässigen Firma vorweisen können, wobei der Kunde in den Genuss eines Komplettservices kommt: Von der Bedarfsanalyse, über die Installation nach individuellen Wünschen bis zur Wartung ist alles im Package drin, inklusiver einer sechsjährigen Nachhaltigkeitsgarantie.

«Wir ermöglichen damit ein langfristiges Wohlbefinden zuhause, denn die Etna-Lifte sind nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein komfortables Designelement, das die Innenräume neu belebt», erklärt Jean-Luc Rietzler.

Ab 20 000 Franken möglich
Je nach Platzverhältnissen und nötigen Vorarbeiten sei ein solcher Aufzug bereits ab 20 000 Franken möglich. Normalerweise werde ein Lift in die Mauerwerkfassung eingepasst, denkbar sei aber auch ein Schachtgerüst im Aussenbereich des Hauses.

Auf einem Quadratmeter
Der Privataufzug benötigt wenig Platz: Mit einem Quadratmeter Bodenfläche bei einer Bodenvertiefung von nur zehn Zentimetern kann bereits ein Lift gebaut werden. Die maximale Förderhöhe beträgt zehn Meter, wobei bis zu vier Etagen angefahren werden können. Mit einer Nutzlast von 315 Kilos können zwei bis drei Personen problemlos transportiert werden. Die Standard-Ausführung der Kabine beträgt 800 auf 900 Millimeter, für Rollstuhlfahrer ist eine Spezialanfertigung von 800 auf 1350 Millimeter vorgesehen.

Individuelle Ausstattung und kurze Montagezeiten
Rieflex Lift GmbHDie Motorenleistung des Etna-Lits beträgt 230 Volt und verfügt über einen Hydraulikantrieb. Der Stromverbrauch sei geringer als jener für ein Bügeleisen, erklärt Jean-Luc Rietzler die Vorteile. Lange müsse man auf den Lift nicht warten. Die Lieferzeit betrage zirka fünf Wochen, montiert sei der Aufzug dann aber in drei bis fünf Tagen. Ausserdem könne man sich mit einem mechanischen Notbefreiungssystem bei Stromausfall selber aus der Kabine befreien.


Rieflex Lift GmbH
Bernoulistrasse 20
Tel 079 753 23 12
Fax 061 261 32 80
rieflexlift@hotmail.com
www.rieflex-lift.ch

Der Teufel steckt im Detail

Wer in jungen Jahren baut oder umbaut, denkt oft nicht ans Alter oder eine Behinderung. Doch schon wegen eines Arm- oder Beinbruchs werden Küche, Bad und Treppen zu Herausforderungen. Cleveres Planen spart in der Zukunft Geld und Nerven und ist erst noch schick.
Wenn junge Menschen ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder neu einrichten, soll alles den persönlichen Vorstellungen entsprechen und den Geschmack treffen. Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln schafft man sich ein Zuhause, das in Design und Bauweise auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist. Wie praktikabel das Heim in der Zukunft sein soll, wird oft ausser Acht gelassen. Und so müssen im Alter oder im Falle einer Behinderung vielfach kostspielige Umbauten vorgenommen werden.
Das muss aber nicht sein. Denn wer gut plant, kann jederzeit Wohnraum schaffen, der im Alter oder im Falle einer Behinderung weiterhin komfortabel ist. Dabei muss man weder auf individuelle Einrichtung verzichten, noch schiessen die Baukosten in die Höhe. Will heissen: Alters- und behindertengerechtes Wohnen ist genauso modern und attraktiv wie Wohnen in einem konventionellen Zuhause. Erfahrene Fachleute unterstützen dabei die Bauherren beim Planen, Umsetzen und Eliminieren zukünftiger Hindernisse im ganzen Daheim.

Gut geplant ist halb gewonnen
ExmaWer schon einmal einen Gips am Bein tragen musste, weiss, wie rasch eine Badewanne oder Dusche zur Herausforderung werden kann. Zu Beginn eine schwellenlose Dusche einzubauen, spart einem viel Ärger, Mühe und Kosten. Das Gleiche gilt für Treppen: Wenn sie nicht ganz vermieden werden können, tut man gut daran, den Platz für den Einbau eines Treppenlifts mit einzuberechnen.

Dank einer gut überlegten Gestaltung bleibt auch die Küche in Zukunft ein ergonomischer Arbeitsplatz. Ein Beispiel: Befinden sich Kochfläche und Abwaschbecken nebeneinander, kann man auch mit einer Handverletzung eine Pfanne voll Wasser einfach und rasch transportieren. Liegen aber Kochinsel und Wasser weit voneinander entfernt, gestaltet sich der Transfer einer schweren Pfanne schon schwieriger.

Eine durchdachte Anordnung einzelner Elemente und Geräte lässt sich sowohl mit Design wie auch mit einer täglichen Nutzung vereinbaren. Gut ist, sich schon bei der Planung die Arbeitsabläufe vor dem geistigen Auge vorzustellen. So können beispielsweise Teile der Unterbauten so geplant werden, dass sie bei Bedarf entfernt werden. Dadurch wird die Küche unterfahrbar, und Rollstuhlfahrer können sie gut nutzen.

Nützliche Informationen und Beratung
In Oensingen ist die Ausstellung «Exma VISION – hindernisfreies Wohnen» das ganze Jahr über geöffnet. Interessierte können sich auf über 1000 Quadratmetern informieren, wie sie eine Wohnung entsprechend planen und einrichten können. In der Ausstellung findet kein Verkauf statt, was eine unabhängige und neutrale Beratung gewährleistet. Für Beratungen ist eine Voranmeldung erwünscht.
Besuchen Sie uns, wir beraten Sie kompetent und zukunftsorientiert.

Exma VISION – Ausstellung
für hindernisfreies Wohnen
Industrie Süd
Dünnernstrasse 32
4702 Oensingen
Tel 062 388 20 20
exma@sahb.ch
www.exma.ch