Partner für einen nachhaltigen Bauerfolg

Garantiert keine nassen Füsse mit Baudicht AG: Ob Grundwasser- oder Systemabdichtung, gelbe und weisse Wanne oder Band- und Fugenabdichtung – die topmodernen Verfahren machen den Hoch- und Tiefbauabdichter zu einem zuverlässigen Partner für private und öffentliche Bauherrschaften.

Wind und Wetter setzen Bauwerken zu – die Baudicht AG sorgt dafür, dass Böden und Decken dicht bleiben und die Nässe keine Schäden anrichtet. Der Bauabdichter mit Sitz in St. Gallen und Zürich verfügt über ein breit gefächertes Wissen in den Abdichtungsbereichen Hoch- und Tiefbau, Tunnelbau sowie Instandsetzung und Sanierung. Das erfahrene Team von Spezialisten betrachtet jedes Bauprojekt individuell und entwickelt und realisiert aus dem Ist-Zustand heraus optimale, leistungsstarke und kostenbewusste Lösungen. Sämtliche eingesetzten Abdichtungsmassen sind umweltfreundlich und antifungizid.

Regen bedeutet immer Schäden
Ein grosser Vorteil der Baudicht AG ist, dass sie in Planung und Realisierung von Abdichtungen auf eine Vielzahl von kompetenten Spezialisten zurückgreifen kann: So ist es möglich, sämtliche Sanierungsmassnahmen inhouse durchzuführen.

«Die Entscheidungswege sind bei uns kurz»

so Marcel Fritz, seit 10 Jahren Geschäftsführer der Firma. Privat mag er es nicht besonders, wenn es regnet.

«In meiner Freizeit habe ich natürlich lieber Sonnenschein»

sagt er und lacht. Doch aufs Geschäft bezogen, kann er sich über Regen nicht beklagen. Denn: Er füllt die Auftragsbücher. Wo Niederschlag ist, sind Schäden meist nicht weit. Nach einem Wochenende mit heftigen und anhaltenden Regenfällen laufen die Telefone im Sekretariat heiss: Verzweifelte Hauseigentümer:innen brauchen Unterstützung. Wenn Keller überflutet werden oder Garagen unter Wasser stehen, ist die Baudicht verlässlich zur Stelle. Nachdem der Keller leergepumpt ist, finden die Experten das Leck und dichten es ab – so sorgt die Baudicht AG dafür, dass keiner ihrer Kundinnen und Kunden so schnell wieder nasse Füsse bekommt.

«Die hohe Qualität der Abdichtungen zeichnet uns aus»

so der gelernte Heizungsmonteur.

«Zudem profitieren unsere Kundinnen und Kunden von einer Dichtheitsgarantie von zehn Jahren im Tiefbau und fünf Jahren im Hochbau»

so Marcel Fritz. Seine Firma ist eine verlässliche Partnerin für private und öffentliche Bauherrschaften.

«Ich engagieren mich gern für Ihren nachhaltigen Bauerfolg.»

Zügige Fertigstellung ist dabei garantiert, denn: Durch eigens für die Baudicht AG entwickelte Abdichtungsmaterialien können die Arbeiter auch im Winter bei tiefen Temperaturen bis zu minus 15 Grad abdichten.

Fugenabdichtungen im Hochbau
Im Hochbau sind individuelle Lösungen ganz besonders gefragt: Dabei steht die Abdichtung mit Fugen im Zentrum. Als elastische Abdichtung schützen sie nachhaltig vor Feuchtigkeits-, Temperatur- und Witterungseinflüssen und absorbieren die natürlichen Bewegungen der verschiedenen Baustoffe wie Keramik, Stein, Beton, Glas, Metall, Kunststoff oder Holz, sodass keine Risse entstehen. Ob Fugen bei Neu- oder Umbauten, Sanierungen oder Renovationen – als Experten im Dichtungs- und Bautenschutz bietet die Baudicht AG eine Vielzahl an Minergie- und / oder EC-zertifizierten Dienstleistungen für die individuellen Vorhaben und Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden. Die Dienstleistungen im Bereich Fugen reichen von Kittfugen über Silikonfugen bis hin zu Hybridfugen und Dampf- und Wasserabweisfolie. Für stark beanspruchte Fugen in Garagen, Schwimmbädern oder im Lebensmittelbereich setzt die Baudicht AG individuelle Lösungen ein.


Baudicht AG
Brandbachstrasse 10
8305 Dietlikon
Tel +41 44 515 67 68
info@baudicht-ag.ch
www.baudicht-ag.ch

Eigenmietwert weg – dafür neuer politischer Druck aufs Wohneigentum

Am 19. Juni 2026 fanden sich mehr als 400 Verbandsdelegierte sowie Gäste aus Politik, Behörden und Wirtschaft zur 111. Delegiertenversammlung des HEV Schweiz im Zürcher Kongresshaus ein. LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein (BS) wurde neu in den Vorstand des HEV Schweiz gewählt. Im Vordergrund der Diskussion stand die Abschaffung des Eigenmietwerts und die korrekte, fristgerechte Umsetzung des Systemwechsels bei der Besteuerung von Wohneigentum. Zudem kritisierte HEV-Präsident Gregor Rutz das Bundesamt für Wohnungswesen, das gemäss Medienberichten an einer Studie arbeitet, die untersucht, wie zweckmässig es ist, dass ältere Leute in Einfamilienhäusern wohnen.

2025 war das Jahr des Wohneigentums. An der Volksabstimmung vom 28. September 2025 wurde die Eigenmietwert-Steuer mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen abgeschafft. Ein grosser Erfolg: Nicht nur für den im Abstimmungskampf federführenden HEV, sondern vor allem für die Wohneigentümer. Mit Freude nahmen die Delegierten Kenntnis vom Schlussbericht zu den Aktivitäten im Abstimmungsjahr. Die Arbeit dauert indessen noch an: Aktuell koordiniert der HEV Schweiz mit seinen Kantonalverbänden die politischen Arbeiten in den Kantonen, um eine adäquate Umsetzung der neuen Steuerordnung zu gewährleisten. Dies betrifft einerseits die Arbeiten auf Bundesebene zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung. Im Blick befinden sich aber auch die Bestimmungen zur Weiterführung der Steuerabzüge für Umweltschutzmassnahmen und energetische Sanierungen auf kantonaler Ebene.

Während der HEV Schweiz die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung als sehr konstruktiv bezeichnete, geriet das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in die Kritik. Gemäss verschiedenen Medienberichten arbeitet das Bundesamt an einer Studie, die unter dem Deckmantel der Raumplanung eine mögliche Verdichtung der Wohnbevölkerung in Einfamilienhaus-Quartieren untersucht. Die Idee, dass die teilweise nur noch von einer oder zwei Personen bewohnten Liegenschaften sowie unternutzte Bauparzellen durch das Umziehen der heutigen Bewohner für grössere Haushalte freigespielt werden könnten, ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch. HEV-Präsident Gregor Rutz hat diesbezüglich bei Bundespräsident Guy Parmelin interveniert mit der klaren Aufforderung, diesem bedenklichen Treiben in der Verwaltung Einhalt zu gebieten.

Aus Anlass des 140 Jahr-Jubiläums des Stadtzürcher Verbands fand die Delegiertenversammlung in Zürich statt. Mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh durfte der HEV Schweiz prominente Ehrengäste begrüssen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Hauseigentümer; der Zusammenschluss von rund 340’000 Personen. Er setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn-, Wohnungs- und Grundeigentums in unserem Land ein.


HEV Schweiz
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Mietpreis-Initiative schadet dem Wohnungsmarkt

Der Hauseigentümerverband Schweiz lehnt die Mietpreis-Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz klar ab. Sie setzt am falschen Ort an und schafft keine einzige neue Wohnung. Der Hauptgrund für den mangelnden Wohnraum liegt nicht in fehlenden Kontrollen, sondern in fehlendem Wohnraum. In der Schweiz werden deutlich zu wenig Wohnungen gebaut, während die Bevölkerung stetig wächst. Das treibt die Mietzinsen vor allem bei neuen Mietverträgen an.

«Die Mietpreis-Initiative ist ein untaugliches Bürokratieprogramm gegen den Wohnungsbau»

sagt Nationalrat Gregor Rutz, Präsident des HEV Schweiz.

«Sie bringt keine einzige zusätzliche Wohnung, schreckt Investitionen ab, und macht Bauen und Sanieren noch unattraktiver. Wer tiefere Mieten will, muss die Wohnungsknappheit mit mehr Wohnraum bekämpfen. Dazu braucht es weniger Vorschriften und schnellere Bewilligungsverfahren. Alles andere ist Augenwischerei.»

Die Mietpreis-Initiative will die Renditen von Mietwohnungen regelmässig staatlich überprüfen lassen. In der Praxis bedeutet das einen neuen gigantischen Kontrollapparat für die Prüfungen von rund 2.4 Millionen Mietverhältnissen. Der Staat müsste laufend Erwerbspreise bzw. Erstellungs- und Landkosten, Investitionen, Finanzierungen, Hypozinsen, Sanierungen, Unterhalt und Betriebskosten jedes einzelnen Mietobjekts kontrollieren. Auch vermeintlich identische Wohnungen können sich hinsichtlich Kosten, je nach Kaufpreis und Unterhaltsstand deutlich unterscheiden. Bei Altbauten fehlen Erwerbskosten häufig. Daher ist bei über 30-jährigen Bauten die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten massgebend. Eine staatliche Mietzinskontrolle müsste all diese Unterschiede erfassen, bewerten und dauernd nachführen.

«Die Schweiz verfügt bereits über einen starken Mieterschutz»

sagt Markus Meier, Direktor des HEV Schweiz:

  • Bei Notlagen oder erheblich höherem Anfangsmietzins gegenüber dem Mietzins des Vormieters, kann der Anfangsmietzins angefochten werden.
  • Sinkt der Referenzzinssatz, kann eine Mietzinssenkung verlangt werden. Zudem kann jede Mietzinserhöhung – zum Beispiel bei wertvermehrenden Investitionen – angefochten werden. Die Mieter werden mit offiziellem Formular auf diese Anfechtungsrechte hingewiesen.
  • Die zuständige Schlichtungsbehörde besteht zu gleichen Teilen aus Mieter- und Vermietervertretern.
  • Das Anfechtungsverfahren ist für die Parteien kostenlos.

Die Initiative ersetzt dieses bewährte System durch eine flächendeckende staatliche Kontrolle von Millionen Mietverhältnissen. Das ist teuer, langsam und am Ende kontraproduktiv. Der Mieterverband stützt seine Forderungen auf eine eigene, äusserst umstrittene Auftragsstudie. Diese berechnet einen theoretischen Mietzins. Sie zeigt aber nicht, ob ein Mietzins nach geltendem Recht tatsächlich missbräuchlich ist. Mietzinsen hängen nicht nur vom Referenzzinssatz ab, sondern auch von Unterhalt, Betriebskosten, Teuerung, Investitionen, Sanierungen, Lage und Qualität. Das Problem des Wohnungsmarktes ist das ungenügende Angebot von Wohnungen. Mehr Wohnraum bedeutet mehr Auswahl für die Bevölkerung. Mehr Auswahl schafft für Wohnangebote mehr Wettbewerb und generiert Druck auf die Anfangsmietzinsen. Automatische Mietzinskontrollen schaffen keinen Wohnraum. Sie bedeuten mehr Bürokratie auf Kosten der Steuerzahler. Investoren werden durch die Rechtsunsicherheit abgeschreckt, der dringend benötigte Wohnungsbau wird zusätzlich verlangsamt – und die Wohnungsknappheit wird weiter verschärft.

Der HEV Schweiz fordert echte, taugliche Lösungen. Nur wenn mehr Wohnungen entstehen, funktionieren Angebot und Nachfrage mit dem erwünschten Wettbewerbsdruck auf die Angebote.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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Sommerhitze in der Mietwohnung: Kühlen Kopf bewahren

Wenn draussen die Luft flimmert, wird es auch in vielen Wohnungen warm. Besonders Dachwohnungen, städtische Lagen oder Wohnungen mit grossen Fensterflächen heizen sich rasch auf. Das ist unangenehm und sollte ernst genommen werden. Gleichzeitig gilt: Nicht jede warme Wohnung ist automatisch ein mietrechtlicher Mangel.

Oft lässt sich mit richtigem Verhalten bereits viel bewirken. Die wichtigste Regel lautet: Hitze draussen halten. Fenster sollten tagsüber geschlossen bleiben, sobald es draussen wärmer ist als drinnen. Storen, Rollläden, Fensterläden oder Markisen gehören möglichst früh heruntergelassen. Gelüftet wird am besten spätabends, nachts oder frühmorgens. Besonders wirksam ist kurzes Querlüften. Auch helle Vorhänge, Sonnenschutzfolien sowie das Ausschalten von Elektrogeräten tragen dazu bei, die Wohnung auch an warmen Tagen möglichst kühl zu halten.

Vermieterinnen und Vermieter haben die Pflicht die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und diesen zu erhalten (Art. 256 Abs. 1 OR). Ob Sommerhitze einen Mangel darstellt, hängt aber vom Einzelfall ab: Bauweise, Alter und Standard des Gebäudes, Lage der Wohnung, Sonnenschutz, Dauer der Hitzeperiode und auch Verhalten der Mieterschaft sind zu berücksichtigen.

Geht eine Meldung der Mieterschaft wegen Hitze ein, sollte diese sachlich geprüft werden. Hilfreich ist dabei ein Temperaturprotokoll über mehrere Tage: Wann und wo wurde gemessen? Wie hoch war die Aussentemperatur? Wurden vorhandene Beschattungs- und Lüftungsmöglichkeiten genutzt?

Heizt sich eine Wohnung trotz korrektem Mieterverhalten über längere Zeit objektiv übermässig auf, ist zu prüfen, ob die Ursache im Gebäude liegt. Kein Mangel liegt in der Regel vor, wenn vorhandene Beschattungs- und Lüftungsmöglichkeiten nicht genutzt werden oder die Wohnung nur an einzelnen sehr heissen Tagen warm wird. Defekte Storen, Fensterläden, Markisen, Fenster oder fehlende Lüftungsmöglichkeiten sind hingegen durch die Vermieterschaft instand zu stellen. Je nach Objekt können weitere verhältnismässige Massnahmen angezeigt sein, etwa ein aussenliegender Sonnenschutz, Hitzeschutzfolien oder bauliche Verbesserungen im Rahmen einer Sanierung.

Einen festen gesetzlichen Grenzwert, ab dem sommerliche Hitze einen Mangel der Mietsache darstellt, gibt es nicht. Daraus folgt, dass auch bei länger anhaltenden hohen Temperaturen in einer Mietwohnung nicht automatisch von einem Mangel auszugehen ist und sich daraus kein unmittelbarer Anspruch auf eine Mietzinsreduktion ergibt.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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Das Klima muss stimmen

Orlando Fagà und sein Team sind auf den Unterhalt und die Sanierungen von Lüftungen spezialisiert. Denn wo ein gutes Raumklima herrscht, fühlen sich Menschen wohl.

Wer kennt das nicht? Man kommt in einen Raum und fühlt sich von Anfang an wohl. Natürlich tragen die Menschen mit ihrer Energie und Ausstrahlung einen grossen Teil zur Atmosphäre in einem Raum bei. Wichtig ist aber auch das Klima als solches.

Orlando Fagà und sein Team wissen, worauf es ankommt, damit das Klima stimmt. Sie kümmern sich um Lüftungs- und Klimaanlagen in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland, Solothurn und Aargau und sind sowohl auf den Serviceunterhalt als auch auf die Sanierung von Anlagen spezialisiert. Auch bei Neubauten übernimmt das Unternehmen die Planung und Montage der Anlagen. Ob für Privatpersonen, öffentliche Institutionen, Gewerbe und Industrie oder Verwaltungen.

Vieles muss stimmen
Intakte Lüftungen beeinflussen über längere Zeit auch die Gesundheit der Menschen sowie das Gebäudekonzentrat. So kann beispielsweise in einem schlecht belüfteten Badezimmer schnell Schimmel entstehen. Damit eine Lüftung reibungslos funktioniert, müssen sowohl Filter, Motoren, Heizung und Steuerung intakt sein. Die Fachleute der Fagà Klima begutachten bei ihren Kontrollen alle Elemente und ersetzen, falls nötig, Teile, die defekt oder in die Jahre gekommen sind. Manchmal reicht auch eine Reinigung.

«Bei unserer Arbeit versuchen wir, die Objekte ganzheitlich zu begutachten, und nicht nur ‹Pflästerlipolitik› zu betreiben»

erklärt Orlando Fagà.

Während der engagierte Inhaber und Geschäftsführer erzählt, spürt man gut: Er liebt Herausforderungen. Er freut sich, für seine Kundschaft auch komplexe und anspruchsvolle Arbeiten durchzuführen.

Er sorgt für ein gutes Klima: Orlando Fagà.

Er sorgt für ein gutes Klima: Orlando Fagà.

Ein Lüftungsspezialist hat sich selbstständig gemacht
Während mehr als 20 Jahren arbeitete Orlando Fagà in grösseren Firmen und beschäftigte sich mit Lüftungen. Ende 2015 wagte er den Schritt in die Selbständigkeit. Vom Einmannbetrieb ist die Fagà Klima GmbH mittlerweile auf ein fünfköpfiges Unternehmen gewachsen. Er schätzt es sehr, mit seinem engagierten Team auf die Kundenwünsche einzugehen.

«Wir kümmern uns auch gerne um Anliegen, welche andere nicht so gerne erledigen»

sagt Fagà. Eine Crew, die gerne anpackt und mit ihrer Arbeit sowohl für eine zufriedene Kundschaft als auch für ein gutes Klima sorgt. In jeglicher Hinsicht.


Fagà Klima GmbH
Postgasse 11
4102 Binningen
Tel +41 61 501 90 50
info@fagaklima.ch
www.fagaklima.ch