Die BFB rät: bei Bränden immer die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» einhalten

Im Brandfall ist es zentral, rasch und richtig zu handeln. Die neue Kampagne der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB hat zum Ziel, der Schweizer Bevölkerung das korrekte Vorgehen bei Bränden aufzuzeigen. Damit sollen im Brandfall Schäden an Personen, Tieren und Sachen vermindert werden. Dabei weist sie auf die Wichtigkeit der Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» hin und zeigt das korrekte Vorgehen im Notfall auf.

Beim Anblick eines Feuers geraten viele Menschen in Panik. Aber gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren. In der aktuellen Kampagne macht die BFB auf das richtige Vorgehen aufmerksam. Sie rät, bei einem Brand immer zuerst die Feuerwehr 118 zu alarmieren. Danach sollen Mitmenschen und Tiere gerettet werden. Erst am Schluss kann versucht werden, kleinste Brände selbst zu löschen.

1. Alarmieren
Folgende Informationen benötigt die Feuerwehr:

  • Wo brennt es? Die Strasse und die Hausnummer sowie wichtige Details wie Etage oder Wohnungsnummer nennen.
  • Was ist passiert? Die Situation schildern.
  • Sind Personen in Gefahr? Mitteilen, wie viele Menschen verletzt sind oder vermisst werden.
  • Wer ruft an? Den Namen und den genauen Standort angeben.

2. Retten

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Menschen und Tiere retten. Mitbewohner/innen auffordern, das Gebäude rasch zu verlassen. Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit körperlicher Beeinträchtigung helfen.
  • Das Gebäude verlassen.

3. Löschen

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Nur kleinste Brände selbst zu löschen versuchen. Eigene Löschversuche nur in den ersten Minuten eines Brandes vornehmen.
  • Gefahrenzone sofort verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.

Fluchtwege immer freihalten
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste und Korridore zu Fluchtwegen für die Bewohner/innen. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/verhalten-bei-brand

Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.


Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 20
bfb-cipi@vkg.ch
bfb-cipi.ch

Sicherer Umgang mit Solaranlagen

Installation von Solarpannels auf Einfamilienhaus-Dach, Quelle: VKF
Die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Förderung von erneuerbaren Energien sind heutzutage zentrale Themen. Einfach nutzbar ist dabei die Energie der Sonne. Solaranlagen wandeln diese mit einer Photovoltaikanlage in elektrische Energie oder mit einer thermischen Anlage in Warmwasser um. Das lohnt sich für Unternehmen genauso wie für Private mit einer eigenen Immobilie. Der Photovoltaik-Markt in der Schweiz wächst stetig. Insgesamt sind Ende 2021 schätzungsweise Solarpanels mit einer Leistung von nahezu 3,5 Gigawatt installiert, die über 5 Prozent des Strombedarfs der Schweiz abdecken. Dabei ist die Installation einer Photovoltaikanlage insbesondere bei einem Neubau interessant: Es können dadurch andere Dachmaterialien eingespart werden und für die Montage muss nicht – wie bei nachträglichen Solarinstallationen – separat ein Gerüst aufgestellt werden. In der Regel kann zudem ein grosser Teil des produzierten Stroms im gleichen Gebäude verbraucht werden. Denn in heutigen Neubauten werden fast immer Wärmepumpen sowie Ladestationen für E-Mobilität installiert. Integrierte elektrische Speichersysteme in Form von Batterieanlagen erlauben es, den produzierten Strom-Überschuss zu speichern. Für den Ersatz der Atomkraft und der fossilen Energien benötigt die Schweiz rund 50 Gigawatt Solarleistung, die grösstenteils auf unseren Gebäuden installiert werden können. Jede Aussenfläche lässt sich zwar zur Solarstromproduktion nutzen. In der Schweiz sind jedoch Solaranlagen auf Dächern am meisten verbreitet. Dies auch aus gutem Grund: Bei Solaranlagen auf dem Dach sind die Schutzziele einfacher zu erreichen als an der Fassade. Das kürzlich aktualisierte VKF-Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» liefert wertvolle Angaben dazu.

Nachrüsten einer Solaranlage auf Hausdach, Quelle VKF

Nachrüsten einer Solaranlage auf Hausdach, Quelle VKF

Prinzipiell gelten Solaranlagen als sicher. Im Falle eines Brandes sind allerdings spezifische Schutzmassnahmen erforderlich. Eine PV-Anlage beinhaltet durch ihre Eigenschaften eine Aktivierungsgefahr. Das Risiko durch den produzierten Gleichstrom verlangt besondere Beachtung. Die Eigentümer und Betreiber von Solaranlagen sowie Versicherungen, Brandschutzbehörden, Feuerwehren und die Hersteller sowie Installationsfirmen haben deshalb das Interesse, dass die erstellten Anlagen in Bezug auf Personensicherheit und Sachwertschutz dem heutigen Stand der Technik genügen. Das Merkblatt «Solaranlagen» zeigt insbesondere die zu erreichenden Schutzziele auf. In der überarbeiteten Version werden wichtige Begriffe definiert und neue erläutert. Eine weitere Neuerung besteht in der Erleichterung bei Montagen von Solaranlagen neben Öffnungen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Der frühere Sicherheitsabstand von 2,0 Metern kann wesentlich verringert werden. Dadurch ist eine Optimierung der nutzbaren Fläche möglich. Die Anwendung der neuen Regel bedingt allerdings eine gute und detaillierte Planung. Ergänzend ist sowohl auf das Stand der Technik-Papier von Swissolar als auch auf die neue Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) hinzuweisen.

Bei der Installation von Solaranlagen bildet die NIN die wichtigste Norm für die Elektroinstallationsbranche in der Schweiz. Sie wird alle fünf Jahre überarbeitet. Generell verlangt die NIN den «Schutz gegen den elektrischen Schlag». Mit der Inkraftsetzung der NIN 2020 (Niederspannungs-Installationsnorm, SN 411000:2020) wurden die Anforderungen an den Fehlerschutz generell angepasst. So müssen Endstromkreise ≤ 63 A mit einer oder mehreren Steckvorrichtungen eine Abschaltzeit von 0,4 Sekunden einhalten.

Das neue Merkblatt «Solaranlagen» ist ein Gemeinschaftsprojekt und wurde durch eine Arbeitsgruppe der VKF und der Swissolar ausgearbeitet. Vor dessen Veröffentlichung wurde auch der Verband Electrosuisse zu einer Stellungnahme eingeladen.

Das VKF-Brandschutzmerkblatt ist kostenlos: www.bsvonline.ch
(Stichwortsuche «Solaranlagen»)


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
Marcel Donzé
Bundesgasse 20, 3001 Bern
Tel 031 320 22 85
marcel.donze@vkg.ch
www.bsvonline.ch

Die BFB rät: Bei Bränden immer die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» einhalten

Nach den verregneten Wochen erfreuen wir uns endlich besseren Wetters. Mit den trockeneren Bedingungen steigt auch wieder die Gefahr von Bränden. Diese werden beispielsweise durch die Brandherde Grill, Feuerschale oder Feuerstelle verursacht. Im Falle eines übergreifenden Feuers ist das richtige Verhalten entscheidend. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) rät dringend, sich an die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» zu halten.

Im Jahr 2020 verzeichnete die Schweiz bei Gebäuden schätzungsweise 9’000 Brände, welche Schäden im Wert von über 300 Millionen Franken verursachten. Die Hälfte der Brände ereignete sich in Wohngebäuden. 17 Personen starben 2020 durch Gebäudebrände. Eine bedeutend grössere Anzahl Personen verletzte sich dabei. Viele dieser Brände sind auf Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit zurückzuführen. Durch den korrekten Umgang mit offenem Feuer kann deren Anzahl reduziert werden.

Bricht trotzdem ein Brand aus, ist das richtige Verhalten zentral, um Menschen, Tiere und das Zuhause zu schützen. Die BFB stellt fest, dass zu oft die Feuerwehr erst nach fehlgeschlagenen Löschversuchen alarmiert wird. Dadurch gehen wertvolle Minuten verloren. Bei einem Brand gilt es Ruhe zu bewahren und sich an die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» zu halten:

1. Alarmieren 118
Diese Informationen benötigt die Feuerwehr:

  • Wer ruft an? Den Namen und den genauen Standort angeben.
  • Wo brennt es? Die Strasse und Hausnummer sowie wichtige Details wie Etage oder Wohnungsnummer nennen.
  • Was ist passiert? Die Situation schildern.
  • Sind Personen in Gefahr? Mitteilen, wie viele Menschen verletzt sind oder vermisst werden.

2. Retten

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Menschen und Tiere retten. Mitbewohner auffordern, das Gebäude rasch zu verlassen. Kindern, Senioren oder Personen mit körperlicher Beeinträchtigung helfen.
  • Brandstelle verlassen.

3. Löschen

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Gefahrenzone sofort verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.
  • Den Brand mit den vorhandenen Mitteln wie Handfeuerlöscher oder Löschdecke bekämpfen.

Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/wenns-brennt


Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
3011 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 22
media@bfb-cipi.ch
www.bfb-cipi.ch

Neue nationale Karte zeigt Hagelgefährdung

Die Schweiz ist ein Hagelland. Immer wieder gibt es lokale und zum Teil grosse Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder in der Landwirtschaft. Hagel ist aber schwer zu messen, da er unerwartet auftritt und meistens nur kleine Gebiete betrifft. Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz hat mit Partnerorganisationen erstmals eine national einheitliche Hagelkarte erarbeitet, welche das Auftreten aber auch die Stärke von Hagelereignissen beschreibt und anfangs Mai 2021 präsentiert wurde. So erfahren Betroffene besser, wie oft und wo es hagelt und wie gross die Hagelkörner werden können.

Beim Aufprall eines Hagelkorns wirken grosse Kräfte. Auch auf Gebäude. Durch Hagelschauer können Schäden entstehen, die aufwendige Reparaturen oder Folgeschäden nach sich ziehen.

Beim Aufprall eines Hagelkorns wirken grosse Kräfte. Auch auf Gebäude. Durch Hagelschauer können Schäden entstehen, die aufwendige Reparaturen oder Folgeschäden nach sich ziehen.

Hagelstürme verursachen jedes Jahr Schäden in Höhe mehrerer Millionen Schweizer Franken. Sie stellen somit eines der grössten Naturrisiken der Schweiz dar. Für Betroffene aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Versicherungs- und Bauwesen sowie den Einsatzorganen der Feuerwehr und des Zivilschutzes besteht das Bedürfnis nach einer einheitlichen, landesweiten Grundlage zur Beurteilung der Hagelgefährdung. Bestehende Hagelkarten beruhten auf älteren Daten, verwendeten unterschiedliche Methoden und zeigten zum Teil grosse Unterschiede. Die neue Hagelkarte beschreibt die Häufigkeit und Intensität von Hagelereignissen in der Schweiz, wird laufend erweitert und steht allen Interessierten frei zur Verfügung.

«Moderne Wetter- und Klimagrundlagen erlauben es, der grossen Gefährdung durch Hagelstürme besser zu begegnen. Somit dienen Klimadienstleistungen auch dem Schutz vor aktuellen Naturgefahren»

so Peter Binder, Vorsitzender des National Centre for Climate Services (NCCS) und Direktor MeteoSchweiz.

Lokal aber heftig
Hagel ist ein kleinräumiges Wetterphänomen und daher schwer zu messen. Eine landesweite Erfassung der Hagelgewitter ist nur mit dem Wetterradarnetz möglich, welches alle fünf Minuten ein detailliertes Bild der Niederschläge liefert, vom schwachen Nieselregen bis hin zum heftigen Hagelsturm. Für die Erstellung der neuen Hagelkarte wurden die Messungen von 40 000 Hagelereignissen (Analyseperiode 2002 bis 2020) aus dem Radarmessnetz ausgewertet. Zudem wurden die Hagelmeldungen aus der App der MeteoSchweiz und einem Messnetz von 80 automatischen Hagelsensoren zur Plausibilisierung herangezogen.

Folgende neue Hagelgefährdungskarten stehen zur Verfügung:

  • Informationen zu Hagelhäufigkeit: Besonders oft hagelt es im Sommer und in den Kantonen Tessin, Bern und Luzern sowie entlang des Juras.
  • Informationen zu Hagelkorngrössen: Schweizweit fällt durchschnittlich etwa 32 Mal pro Jahr Hagel mit einer maximalen Korngrösse von einem «Einfränkler» (2 cm Durchmesser).
  • Informationen zu Hagelgefährdungskarten / Wiederkehrperioden: Schweizweit treffen vielerorts alle 50 Jahre Hagelkörner von mindestens 3 cm Durchmesser auf ein Hausdach.

Weitere Informationen:
www.schutz-vor-naturgefahren.ch


Vereinigung Kantonaler
Gebäudeversicherungen VKG
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel 031 320 22 22
www.vkg.ch

Desinfektionsmittel und Schutzmasken neu im MOTOREX-Sortiment

MOTOREX reagiert auf vermehrte Anfragen von medizinischen Einrichtungen und steigert Produktion der hauseigenen Desinfektionsmittel. Als Traditionsunternehmen leistet MOTOREX einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und sichert Arbeitsplätze.

Im Kampf gegen das Corona-Virus zählen Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit derzeit zu den am stärksten nachgefragten Produkten. Der Schmiermittelspezialist MOTOREX reagiert auf diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung und beliefert Krankenhäuser, Pflegedienste und -heime sowie Polizei und Feuerwehren in der Schweiz mit den hauseigenen Desinfektionsmitteln DESICID für Hände und PLANICID für Flächen. Beide Produkte leisten schon seit rund 18 Jahren innerhalb des Unternehmens wertvolle Dienste. Die gesteigerte Produktion trägt darüber hinaus zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze bei. In Zusammenarbeit mit der Firma LANZ-ANLIKER, einem führendern Hersteller von medizintechnischen Textilien, hat MOTOREX das Lösungskonzept entwickelt, das auch Ihnen hilft, den Betrieb in Ihrem Showroom, Garage und Büro mit Sicherheit wieder aufzunehmen.

MOTOREX nutzt die Ressourcen innerhalb des Unternehmens besonders effizient, um der aktuell hohen Nachfrage nach Desinfektionsmitteln gerecht zu werden. Hintergrund: Seit dem Ausbruch der ersten SARS-Pandemie vor rund 18 Jahren stellt MOTOREX die Desinfektionsmittel DESICID und PLANICID her – bislang jedoch ausschließlich zur Hand- und Flächenhygiene für seine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dank der viruziden Wirksamkeit ermöglichen beide bei korrekter Anwendung eine effiziente Reduktion der Virenlast.

«Seit dem Ausbruch des Corona-Virus erhielten wir zahlreiche Anfragen, ob MOTOREX auch Desinfektionsmittel anbieten würde», erklärt Edi Fischer, Vorsitzender der Geschäftsleitung der MOTOREX-BUCHER GROUP AG. «Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir in dieser für alle sehr schwierigen Zeit unser Know-how nutzen, um Kunden und jene Menschen zu unterstützen, ohne die eine wirksame Bekämpfung des Virus nicht möglich wäre.»

Grundlage für die Herstellung und den Verkauf eines solchen Mittels innerhalb der Schweiz bildet eine entsprechende behördliche Genehmigung. Seitdem läuft die DESICID- und PLANICID-Produktion bei MOTOREX auf Hochtouren. Die nötigen Rohstoffe und Verpackungsmaterialien sind in ausreichender Menge vorhanden.

«Bei den Abfüllkapazitäten stossen wir allerdings an unsere Grenzen», skizziert Edi Fischer. «Bei einem so hochentzündlichen Produkt müssen wir wichtige Sicherheitsvorschriften berücksichtigen und können aus Platzgründen die Kapazität nicht beliebig ausweiten.»

Inzwischen haben beide Produkte eine offizielle Zertifizierung des BAG erhalten.

Für das Schweizer Traditionsunternehmen steht bei der gesteigerten Produktion nicht etwa der Profit, sondern die aktive Hilfe für jene im Vordergrund, die zurzeit auf Desinfektionsmittel angewiesen sind. Dazu zählen insbesondere Feuerwehren, Polizei, Pflegedienste und -heime sowie Krankenhäuser. Aber auch Werkstätten aus verschiedenen Sektoren nutzen MOTOREX Schutz- und Hygieneprodukte. Aufgrund der limitierten Produktionskapazitäten lieferte das Unternehmen die hauseigenen Mittel bislang ausschließlich an Organisationen und Unternehmen innerhalb der Schweiz. In den vergangenen neun Wochen hat MOTOREX zahlreiche Tonnen der beiden Desinfektionsmittel hergestellt. Ab Mai werden sowohl das Handdesinfektionsmittel DESICID als auch das Flächendesinfektionsmittel PLANICID auch in Deutschland und Österreich erhältlich sein.

MOTOREX DESICID eignet sich zur hygienischen Desinfektion von Händen. Das hautschonende, rückfettende und angenehm nach Apfel riechende DESICID sollte nach dem Aufsprühen 30 Sekunden lang gründlich verrieben werden. Für Flächen – wie zum Beispiel Türgriffe, Tische und Geländer – ist MOTOREX PLANICID die ideale Wahl. Interne Versuche auf empfindlichen Oberflächen wie Tastaturen, Smartphone-Displays oder Monitoren zeigten keine Verfärbungen, Ausbleichungen oder etwa ein Ablösen von Schriften auf Tastaturen. Nach der Desinfektion von Arbeitsflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen diese gründlich mit Trinkwasser abgespült werden.

Die kostengünstige und ökologisch sinnvolle Ergänzung ist die Atemschutzmaske «LANZANLIKER»: gefertigt aus hochwertiger Baumwolle ist sie nach Auskochen in siedendem Wasser beliebig oft wiederverwendbar. Die Anzahl Einlegemembranen definiert ihren Schutzfaktor. Eine Membran entspricht dem PSA Standard, zwei Membranen FFP1 und drei Membranen FFP2. Diese sind ebenfalls bis zu 5 mal wiederverwendbar. Die Maske ist somit umweltfreundlicher und kostengünstiger als Wegwerfmasken und bietet einen hohen Trage- und Atemkomfort, besonders bei langer Tragedauer.

Folgende Produkte sind auf www.motorex.com/desicid für Gewerbebetriebe bestellbar

MOTOREX SCHUTZ- UND HYGIENEBOX

Die MOTOREX SCHUTZ- UND HYGIENEBOX enthält 1 wiederverwendbare Schutzmaske «Lanz-Anliker» (PSA bis FFP2) aus Baumwolle inkl. 40 Einlegemembranen. Zusätzlich sind in der Box zwei MOTOREX DESICID 100 ml Händedesinfektionsmittel enthalten

  • MOTOREX SCHUTZ- UND HYGIENEBOX einzeln oder Karton à 20 Boxen
  • SCHUTZMASKE «Lanz-Anliker» inkl. 40 Einlegemembranen
  • EINLEGEMEMBRAMEN Nachfüllbox à 200 Stk.

MOTOREX DESICID

MOTOREX DESICID 100 ml: Karton à 20 Stk.

  • MOTOREX DESICID 1 l einzeln oder Karton à 12 Stk.

MOTOREX PLANICID

  • MOTOREX PLANICID 500 ml Sprühflasche einzeln oder Karton à 12 Stk.


Bucher AG Langenthal
Bern-Zurich-Strasse 31
4901 Langenthal
Tel 062 919 75 75
info@motorex.com
www.motorex.com