Die Kantonalen Gebäudeversicherungen ziehen eine erste Schadenbilanz

Schäden an Gebäuden von 650 Millionen Schweizer Franken

Die starken Gewitter und Niederschläge der vergangenen Wochen haben auch hierzulande erhebliche Schäden angerichtet. Schätzungen per 27. Juli 2021 der insgesamt 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) gehen von einer Gesamtschadensumme an Gebäuden von rund 650 Millionen Schweizer Franken aus, wobei die Schadenaufnahme noch läuft. Auch die Gewittersaison 2021 ist nicht vorbei. Nach solchen Ereignissen stellt sich oftmals die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. In 19 Kantonen sind für Schäden an Gebäuden die KGV zuständig. Sie bieten ihren Kunden umfassenden Versicherungsschutz bei Elementar- und Feuerschäden.

Naturereignisse können erhebliche Schäden verursachen und viel Leid bei den unzähligen Betroffenen auslösen. Die Unwetter der Sommermonate Juni und Juli 2021 verdeutlichen dies. Obwohl in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland oder Belgien, die Folgen der Unwetter weniger schlimm waren, entstanden allein bei den 19 KGV geschätzte Gebäudeschäden von 650 Millionen Schweizer Franken. Bei Ereignissen dieser Art sind die betroffenen Gebäudebesitzer aber nicht auf sich alleine gestellt. In 19 Kantonen decken die KGV unter anderem Schäden, die durch Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen entstehen.

Automatisch und umfassend versichert
Ein Gebäudebesitzer in einem KGV-Kanton ist neben Feuer automatisch gegen die Elementarrisiken Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch versichert. Der Gebäudeeigentümer geniesst somit einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis. Die Höhe der durch die KGV versicherten Schäden ist praktisch unbegrenzt. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Versicherungssystemen. Der Versicherungsschutz der KGV wird auch bei grösseren Ereignissen wie jenen der letzten Wochen vollumfänglich gewährleistet.

Prävention zeigt Wirkung
Neben der Versicherungsdeckung leisten die KGV als öffentlich-rechtliche Organisationen einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Naturereignissen. Denn: Einerseits kosten moderne nachhaltige Schutzmassnahmen weniger als die Bewältigung eines Grossschadens. Andererseits schützen gezielte Investitionen in die Prävention Gebäudebesitzer vor Schäden und vielen unangenehmen Umtrieben. Deshalb ist es besonders wichtig, bei Neu- und Umbauten die Naturgefahren zu berücksichtigen. Die Gefährdung am Standort kann auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch abgefragt werden. Neben der neuesten Hagelgefährdungskarte sind auch Karten zu weiteren Naturgefahren wie Hochwasser oder Oberflächenabfluss verfügbar, mit entsprechenden Schutzempfehlungen. Schäden aufgrund von Oberflächenabfluss nahmen in den letzten Jahren zu – wie diesen Sommer.

Lehren der Jahre 2005 und 2007
Der Schutz vor drohenden Naturgefahren wurde nach den Grossereignissen von 2005 mit einer Gesamt-Gebäudeschadensumme von 880 Millionen und 2007 mit damals 415 Millionen Schweizer Franken verstärkt angegangen. Die vielen Flächenschutz-Massnahmen der öffentlichen Hand, der Objektschutz der KGV, aber auch jener der Hauseigentümer haben Wirkung gezeigt und werden die Schadenlast bestimmt reduzieren. Naturgefahren und die daraus entstehenden Schäden werden sich jedoch nie ganz verhindern lassen. Deshalb ist der rechtzeitige Einsatz von Frühwarnsystemen wie die kostenlose Wetter-Alarm-App mit konkreten Verhaltens- und Präventionstipps wichtig. Dank weiterer nachhaltig ausgerichteter Schutzmassnahmen können zukünftig mühselige Umtriebe bei potentiellen Schadenfällen vermieden oder zumindest reduziert werden.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken.


Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
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rolf.meier@vkg.ch
www.vkg.ch

Brandschutzvorschriften 2026 – der Brandschutz in der Schweiz wird neu definiert

Die aktuell schweizweit verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften www.bsvonline.ch sind ein solides Grundregelwerk, das den Brandschutz in der Schweiz sicherstellt. Die letzte Revision der Vorschriften geht auf das Jahr 2015 zurück. Jede Revision berücksichtigt die neusten technischen Möglichkeiten. Mit den Brandschutzvorschriften 2026, kurz BSV 2026 wird der Brandschutz der Zukunft neu definiert. Das Ziel ist es, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen, ohne dabei die realen Risiken zu vernachlässigen.

Als politische Instanz der Kantone, hat das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) beauftragt, die schweizerischen Brandschutzvorschriften bis 2026 zu revidieren. Das IOTH ist die oberste Auftraggeberin an die VKF und agiert auf politischer und strategischer Ebene. Vertreter der Auftraggeberin und der für die BSV 2026 massgebenden Anspruchsgruppen bilden den Steuerungs- und Kernausschuss. Das eigentliche Projektteam besteht aus Isabel Engels, einer Professorin für Brandschutz, Prof. Dr. Dirk Proske einem Risikoexperten und Alois Keel, einem Baujuristen. Bei ihnen laufen die operativen Fäden des Projektes zusammen. Sie sind es, die die eigentlichen Vorschriften verfassen. Unterstützt wird das Projektteam durch fachthemenspezifische Arbeitsgruppen. Diese werden dynamisch und themenspezifisch nach Bedarf zusammengestellt. Die Gesamtverantwortung für das Projekt BSV 2026 liegt bei Lars Mülli. Er ist Direktor der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Gleichzeitig ist er Vorstandsmitglied VKF und Präsident der Technischen Kommission Brandschutz VKF und verfügt über langjährige Brandschutzerfahrung.

Ein kompetentes und breit abgestütztes Team für die BSV 2026, die den zukünftigen Brandschutz in der Schweiz neu definieren. Dabei wird ein risikoorientierter Ansatz angewendet. Das Ziel der Revision ist eine Deregulierung und eine Vereinfachung der Vorschriften. Auch ein einheitlicherer Vollzug soll dadurch erreicht werden. Dabei sollen die akzeptierten Risiken nicht ausschlaggebend höher oder tiefer sein als in anderen vergleichbaren Lebensbereichen. Die neuen Vorschriften werden zwar risikobasiert ausgearbeitet. Sie bieten aber in der Anwendung die Möglichkeit, die Schutzziele implizit mit einem klar definierten Massnahmenpaket zu erreichen. Der Grossteil der Gebäude (80 % und mehr) wird nach wie vor ohne spezielle, objektspezifische Risikobetrachtungen und wie bis anhin standardisiert behandelt werden können. Dies ermöglicht ein effizientes Vorgehen. Dem Projektteam liegt viel daran, den unterschiedlichen Ansprüchen in der Brandschutzplanung und den Auftragszielen Deregulierung und Vereinfachung gerecht zu werden. Das vorhandene Wissen und die langjährige Erfahrung der Schweizer Brandschutzbranche bieten weitere Vorteile, dass mit den BSV 2026 ein zukunftsweisender Grundstein im Schweizer Brandschutz gelegt werden kann.


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
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