Kantonale Gebäudeversicherungen veröffentlichen Nachhaltigkeits-Charta

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben eine Nachhaltigkeits-Charta verabschiedet. Das Bekenntnis zu den gemeinsamen Zielen und Stossrichtungen bildet die Basis, um ihr Engagement im jeweiligen Kanton individuell weiterzuentwickeln.

Die Gebäudeversicherungen widmen sich dem «dreifachen Schutz» von Gebäuden und engagieren sich in den Bereichen Prävention, Intervention und Versicherung. Das Thema Nachhaltigkeit begleitet die KGV schon seit vielen Jahren. Zukunftsorientiertes, nachhaltiges und risikobewusstes Denken sowie Handeln gehören seit jeher zum Kern ihres umfassenden Service Public-Auftrags. Die KGV investieren beispielsweise jährlich hohe zweistellige Millionenbeträge in nachhaltige Präventionsmassnahmen. Dadurch sollen Schäden aufgrund von Naturereignissen oder Feuer reduziert oder gar verhindert werden. Des Weiteren berücksichtigen sie Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlagestrategien und fördern eine nachhaltige Bewirtschaftung der eigenen Immobilienparks.

Die KGV sind überzeugt, dass das Thema Nachhaltigkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird. Sie sind sich zusammen mit ihrer Dachorganisation VKG ihrer Verantwortung bewusst. Umso mehr ist es allen Beteiligten ein Anliegen, sich in Zukunft noch intensiver mit dem Thema zu befassen.

Die Nachhaltigkeits-Charta umfasst Ziele und Stossrichtungen zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten. Zur Förderung der ökonomischen Nachhaltigkeit möchten die KGV unter anderem den Versicherungsschutz für nachhaltige Technologien in Zusammenhang mit Gebäuden weiter vorantreiben. Im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit ergreifen die KGV beispielsweise Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und ziehen den Einsatz erneuerbarer Energien fossilen Energiequellen vor. Auf dem Gebiet der sozialen Nachhaltigkeit legen die KGV den Fokus insbesondere auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Diese sollen genauso aktiv wie die Chancen- und Lohngleichheit gefördert werden. Die KGV definieren auf Basis dieser gemeinsamen Ziele individuell geeignete Massnahmen unter Berücksichtigung der spezifischen kantonalen Gegebenheiten.

Der neu gegründete Ausschuss Nachhaltigkeit wird die Aktivitäten für die KGV weiter koordinieren. Der Ausschuss dient als Dialog- und Informationsplattform. Er widmet sich der Bündelung von Ressourcen, der Schaffung von Synergien sowie der notwendigen brancheninternen und branchenübergreifenden Vernetzung.

Weiterführende Informationen zum Thema und die Charta finden sich unter www.vkg.ch/nachhaltigkeit

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Vereinigung Kantonaler
Gebäudeversicherungen VKG
Bundesgasse 20, 3001 Bern
Tel 031 320 22 22
mail@vkg.ch
www.vkg.ch

Kantonale Gebäudeversicherungen veröffentlichen Nachhaltigkeits-Charta

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben eine Nachhaltigkeits-Charta verabschiedet. Das Bekenntnis zu den gemeinsamen Zielen und Stossrichtungen bildet die Basis, um ihr Engagement im jeweiligen Kanton individuell weiterzuentwickeln.

Die Gebäudeversicherungen widmen sich dem «dreifachen Schutz» von Gebäuden und engagieren sich in den Bereichen Prävention, Intervention und Versicherung. Das Thema Nachhaltigkeit begleitet die KGV schon seit vielen Jahren. Zukunftsorientiertes, nachhaltiges und risikobewusstes Denken sowie Handeln gehören seit jeher zum Kern ihres umfassenden Service Public-Auftrags. Die KGV investieren beispielsweise jährlich hohe zweistellige Millionenbeträge in nachhaltige Präventionsmassnahmen. Dadurch sollen Schäden aufgrund von Naturereignissen oder Feuer reduziert oder gar verhindert werden. Des Weiteren berücksichtigen sie Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlagestrategien und fördern eine nachhaltige Bewirtschaftung der eigenen Immobilienparks.

Die KGV sind überzeugt, dass das Thema Nachhaltigkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird. Sie sind sich zusammen mit ihrer Dachorganisation VKG ihrer Verantwortung bewusst. Umso mehr ist es allen Beteiligten ein Anliegen, sich in Zukunft noch intensiver mit dem Thema zu befassen.

Die Nachhaltigkeits-Charta umfasst Ziele und Stossrichtungen zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten. Zur Förderung der ökonomischen Nachhaltigkeit möchten die KGV unter anderem den Versicherungsschutz für nachhaltige Technologien in Zusammenhang mit Gebäuden weiter vorantreiben. Im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit ergreifen die KGV beispielsweise Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und ziehen den Einsatz erneuerbarer Energien fossilen Energiequellen vor. Auf dem Gebiet der sozialen Nachhaltigkeit legen die KGV den Fokus insbesondere auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Diese sollen genauso aktiv wie die Chancen- und Lohngleichheit gefördert werden. Die KGV definieren auf Basis dieser gemeinsamen Ziele individuell geeignete Massnahmen unter Berücksichtigung der spezifischen kantonalen Gegebenheiten.

Der neu gegründete Ausschuss Nachhaltigkeit wird die Aktivitäten für die KGV weiter koordinieren. Der Ausschuss dient als Dialog- und Informationsplattform. Er widmet sich der Bündelung von Ressourcen, der Schaffung von Synergien sowie der notwendigen brancheninternen und branchenübergreifenden Vernetzung.

Weiterführende Informationen zum Thema und die Charta finden sich unter www.vkg.ch/nachhaltigkeit


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Elektrische Geräte sind die Hauptursache für Brände

In der Schweiz gehen die meisten Haus- und Wohnungsbrände von einem elektrischen Gerät aus. Wir alle setzen die Kaffeemaschine, den Akku sowie die Steckdosenleiste oft täglich ein. Die elektrischen Geräte können jedoch schnell zur Brandursache werden, wenn sie defekt sind oder nicht korrekt betrieben werden. Die BFB zeigt auf, wie sich Brände einfach vermeiden lassen.

Schweizweit ereignen sich jährlich rund 10 000 Brände. Über ein Viertel dieser Brände sind auf die Elektrizität zurückzuführen. Dies entspricht mehr als sieben Bränden pro Tag. Dafür sind einerseits technische Mängel an elektrischen Installationen und Geräten verantwortlich. Andererseits liegt die Ursache häufig bei der Unachtsamkeit und der Fahrlässigkeit von Personen.

Viele dieser Brände lassen sich durch korrektes Verhalten vermeiden. Bei elektrischen Geräten sind deshalb folgende Punkte zu beachten:

  • Nicht den Stand-by-Modus verwenden. Geräte ganz abschalten.
  • Wenn möglich den Stecker ziehen, wenn das Gerät nicht verwendet wird.
  • Wärmestau verhindern, indem den Geräten genügend Luftzirkulation gewährt wird. Lüftungsgitter stets freihalten.
  • Beim Platzieren der Geräte sicherstellen, dass die Leitungen nicht geknickt, eingeklemmt oder gequetscht werden. Das Gerät sofort vom Stromnetz trennen, wenn die Leitung beschädigt ist.
  • Geräte und Leitungen regelmässig auf Verschleisserscheinungen und Defekte kontrollieren. Fehlerhafte oder sehr alte Geräte von einer Fachperson prüfen lassen oder ersetzen.
  • Lithium-Ionen-Akkus nur mit dem Originalladegerät laden. Bei Deformierungen, Rissen oder Blähungen die Akkus sofort ersetzen.
  • Rauchmelder installieren, um Brände rasch zu entdecken.
  • Immer die Angaben der Herstellerfirmen beachten.

Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.


Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 82
media@bfb-cipi.ch
www.bfb-cipi.ch

Die BFB liefert Sicherheitstipps zum Auftakt der Grillsaison

Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die Grillsaison in der Schweiz. Da der unsachgemässe Umgang mit dem Grill jedes Jahr zu Bränden führt, macht die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) erneut auf die Gefahren aufmerksam. Sie empfiehlt, Gasgrills vor dem ersten Grillieren zu prüfen. Defekte oder spröde Leitungen müssen ersetzt werden. Bei Holzkohlegrills rät sie dringend davon ab, flüssige Brandbeschleuniger einzusetzen.

Die meisten Grillunfälle entstehen durch fahrlässiges Verhalten. Schon einfache Massnahmen bringen mehr Sicherheit. Der Gasgrill muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden und in den Sommermonaten darf der Unterhalt nicht vernachlässigt werden. Bei Holzkohlegrills liegen die Gefahren unter anderem beim Anzünden des Grillguts sowie bei der Entsorgung der Asche. Mit den folgenden BFB-Tipps können viele Unfälle beim Grillieren vermieden werden.

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen beim Grillieren

  • Den Grill standfest auf eine stabile Unterlage im Freien stellen.
  • Brennbare Materialien mindestens 1 Meter vom Grill entfernt platzieren.
  • Kinder und Tiere in der Nähe des Feuers im Auge behalten.
  • Eine Giesskanne mit Wasser, eine Feuerlöschdecke oder einen Feuerlöscher bereithalten.

Sicherheitshinweise zum Gasgrill

  • Zu Beginn der Saison und danach regelmässig prüfen, ob die Gasleitungen dicht sind. Leitungen dazu mit Seifenwasser einschmieren. Allfällige Blasen weisen auf undichte Stellen hin. Spröde und undichte Leitungen unverzüglich mit neuen ersetzen.
  • Regelmässig den Grill reinigen, um Fettbrände zu vermeiden.
  • Striktes Rauchverbot in Grillnähe einhalten.
  • Gasflaschen immer im Freien und nie im Keller lagern.

Sicherheitshinweise zum Holzkohlegrill

  • Anzündwürfel, Brennpaste oder Anzündkamin als Anzündhilfe verwenden – niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Brennspiritus oder Benzin einsetzen.
  • Nur unbehandeltes, naturbelassenes und trockenes Holz verbrennen.
  • Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und gut wässern, bevor sie entsorgt wird.

Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/grill


Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG
Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
CH-3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 20
bfb-cipi@vkg.ch
bfb-cipi.ch

Die BFB rät: bei Bränden immer die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» einhalten

Im Brandfall ist es zentral, rasch und richtig zu handeln. Die neue Kampagne der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB hat zum Ziel, der Schweizer Bevölkerung das korrekte Vorgehen bei Bränden aufzuzeigen. Damit sollen im Brandfall Schäden an Personen, Tieren und Sachen vermindert werden. Dabei weist sie auf die Wichtigkeit der Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» hin und zeigt das korrekte Vorgehen im Notfall auf.

Beim Anblick eines Feuers geraten viele Menschen in Panik. Aber gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren. In der aktuellen Kampagne macht die BFB auf das richtige Vorgehen aufmerksam. Sie rät, bei einem Brand immer zuerst die Feuerwehr 118 zu alarmieren. Danach sollen Mitmenschen und Tiere gerettet werden. Erst am Schluss kann versucht werden, kleinste Brände selbst zu löschen.

1. Alarmieren
Folgende Informationen benötigt die Feuerwehr:

  • Wo brennt es? Die Strasse und die Hausnummer sowie wichtige Details wie Etage oder Wohnungsnummer nennen.
  • Was ist passiert? Die Situation schildern.
  • Sind Personen in Gefahr? Mitteilen, wie viele Menschen verletzt sind oder vermisst werden.
  • Wer ruft an? Den Namen und den genauen Standort angeben.

2. Retten

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Menschen und Tiere retten. Mitbewohner/innen auffordern, das Gebäude rasch zu verlassen. Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit körperlicher Beeinträchtigung helfen.
  • Das Gebäude verlassen.

3. Löschen

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Nur kleinste Brände selbst zu löschen versuchen. Eigene Löschversuche nur in den ersten Minuten eines Brandes vornehmen.
  • Gefahrenzone sofort verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.

Fluchtwege immer freihalten
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste und Korridore zu Fluchtwegen für die Bewohner/innen. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/verhalten-bei-brand

Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.


Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
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Tel +41 (0)31 320 22 20
bfb-cipi@vkg.ch
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