«Drum prüfe, wer sich bindet…»

Immer wieder liest und hört man von sogenannten Mietnomanden, die Mietobjekte kurzzeitig bewohnen und dann auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Die Mietobjekte werden dabei oftmals in einem katastrophalen Zustand hinterlassen, zum Leidwesen der Vermieter.

Mit der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses überlassen Vermieter ihr Eigentum einem – in der Regel bislang unbekannten – Dritten. Sie haben dabei neben dem emotionalen Aspekt auch ein finanzielles Risiko, denn Mietzinsausfälle und auch die Kosten für Schäden etc. treffen Vermieter oftmals stark. Ganz ausgeschlossen werden kann das Risiko nicht, aber mit gewissen Vorkehrungen lässt es sich reduzieren.

Bonitätsprüfung sollte nie in Vergessenheit geraten
In der Praxis wird die Bonität am häufigsten durch einen Betreibungsregisterauszug geprüft. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn der Schein kann trügen. Mit dem heutigen System der Betreibungsregister ist es verhältnismässig einfach, einen lupenreinen Betreibungsregisterauszug präsentieren zu können, der und dem Vermieter eine falsche Sicherheit vermittelt. Vielen ist nicht bewusst, dass der Betreibungsregisterauszug nur Betreibungen aus dem betreffenden Betreibungskreis des Wohnsitzes enthält. Verlegt der potenzielle Mieter seinen Wohnsitz, so verbleiben die bisherigen Betreibungen im Betreibungsregister am vorherigen Wohnort. Wichtig ist daher auch zu prüfen, wie lange der Mietinteressent an diesem Wohnort gewohnt hat und – falls nur kurz – auch einen Betreibungsregisterauszug der vorherigen Wohngemeinde anzufordern. Sie können zusätzlich auch Referenzen einholen, z.B. bei den vorherigen Vermietern und dem Arbeitgeber. Zudem sollte stets ein Mietzinsdepot (bis zu drei Bruttomietzinsen) Bestandteil des Mietvertrags sein.

Besonderes Angebot für HEV-Mitglieder
Der HEV Schweiz setzt sich auf Bundesebene für einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug ein und unterstützt die politischen Vorstösse zu dieser Problematik. Um seinen Mitgliedern eine umfassende Bonitätsauskunft von Mietinteressenten zu ermöglichen, hat der HEV Schweiz eine Kooperation mit der führenden Wirtschaftsauskunftei der Schweiz, der CRIF AG, geschlossen. So können auch Privatpersonen die Bonität der Mietinteressenten mit dem Mieter-Check® umfassend prüfen lassen und profitieren zudem von Sonderkonditionen. Der Mieter-Check® der CRIF AG gibt nicht nur umfangreich Auskunft über allfällige Betreibungen am aktuellen oder an den Wohnorten der letzten 5 Jahre, sondern beinhaltet im HEV-Paket auch das Einholen eines offiziellen und fälschungssicheren Betreibungsregisterauszugs.

Für Fragen steht Ihnen gerne das Team der CRIF AG unter 0848333-222 oder sup-port.ch@crif.com zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.hev-schweiz.ch/verband/mitgliedschaft/verguenstigungen/mieter-check

Katja Stieghorst, MLaw
Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz


HEV Schweiz
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Die Kantonalen Gebäudeversicherungen ziehen Bilanz zum Schadenjahr 2021: Schäden an Gebäuden von über einer Milliarde Schweizer Franken

Mehrere Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) blicken auf ein aussergewöhnliches Jahr mit im Sommer hohen Schäden an Gebäuden zurück. Aktuelle Hochrechnungen gehen von Entschädigungen an betroffene Gebäudeeigentümer von über einer Milliarde Schweizer Franken aus. Allerdings ist die Erfassung der gemeldeten Schadenfälle nicht vollständig abgeschlossen. Die KGV setzen sich dafür ein, den betroffenen Gebäudeeigentümern eine rasche Schadenbehebung zu ermöglichen. Die Analysen der KGV weisen hauptsächlich Hagel, gefolgt von Überschwemmung als grösste Schadenverursacher aus. Betroffen waren dabei in erster Linie die Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Zug und Zürich.

Die starken Gewitter und Niederschläge der Monate Juni und Juli 2021 verursachten beinahe in der gesamten Schweiz erhebliche Schäden. Regional sind 60 bis 70 % der Schäden auf Hagel zurückzuführen. Bei 30 bis 40 % liegt die Ursache bei Überschwemmungen sowie Hochwasser. Die Niederschlagsmengen variierten regional stark. Im Norden der Schweiz erreichten die Niederschläge bis gegen 250 % der regulären Monatsdurchschnitte. Ende Juni 2021 traten heftige Gewitter mit über 45’000 Blitzentladungen und schwerstem Hagel auf. Als Einzelereignis zu erwähnen ist der schwere Hagelzug vom 28. Juni, der grossflächig Teile der Kantone Luzern und Zug verwüstet hat. Dabei traten Hagelkörner mit einem Durchmesser von bis zu 10 cm auf. In gewissen Gemeinden blieb kaum ein Gebäude unbeschädigt. Alleine aufgrund dieses Hagelzuges ist mit mehreren hundert Millionen Schweizer Franken an Gebäudeschäden zu rechnen.

Die KGV werden für die entstandenen Gebäudeschäden gesamthaft Zahlungen von über einer Milliarde Schweizer Franken leisten. Dies wird annähernd so viel sein wie im Grossschadenjahr 2005, das auf Basis des aktuellen Gebäudebestands heute 1.3 Milliarden Schweizer Franken kosten würde. Der von Hagel ausgehende Schadenanteil fiel im Jahr 2021 vier Mal höher aus wie im Rekordschadenjahr 2005. Der Anteil an Überschwemmungsschäden verringerte sich entsprechend im gleichen Verhältnis. Trotz einer hohen Gesamtschadenlast gibt es erfreuliche Entwicklungen. Die vielerorts im Nachgang zu den Schäden 2005 von der öffentlichen Hand oder den Gebäudeeigentümern eingeleiteten Schutzmassnahmen im Bereich Hochwasser haben im Sommer 2021 ihre Wirkung gezeigt. Zudem hat sich das effektive und effiziente Handeln vieler Einsatzkräfte beim mobilen Hochwasserschutz sehr positiv ausgewirkt. Viele Schäden konnten verhindert oder begrenzt werden. Ohne die Präventionsmassnahmen der letzten 15 Jahre wären die Schäden aufgrund des Hochwassers im Sommer 2021 vermutlich wesentlich höher ausgefallen. Sie hätten die Schadenlast um ein Vielfaches erhöht.
Hagel lässt sich gegenwärtig weder örtlich, zeitlich noch in der Intensität genau prognostizieren. Somit liegt der beste Schutz im Einsatz geprüfter hagelresistenter Baumaterialien (www.hagelregister.ch). Demgegenüber kann sich jeder Gebäudeeigentümer gegen Hochwasser und Oberflächenwasser mit baulichen sowie mobilen Massnahmen und einer guten organisatorischen Vorbereitung schützen. Kommt es trotzdem zum Schaden, greift die Gebäudeversicherung. Sie konnten auch im Jahr 2021 vollumfänglich ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Dank den KGV geniessen die Gebäudeeigentümer einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Betroffenen werden auch im aussergewöhnlichen Schadenjahr 2021 von den Gebäudeversicherungen unterstützt und entschädigt. Dies spricht für den bewährten einzigartigen Schutz der KGV: Prävention, Intervention und Versicherung. Dank diesem Schutzsystem bleiben die Prämien für Elementar- und Feuerschäden auch in Zukunft tief. Sie belasten weder die Gesamtbevölkerung, den Staat noch die Steuerkasse.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken.


Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Bundesgasse 20
Postfach
3001 Bern
Tel +41 31 320 22 22
mail@vkg.ch
www.vkg.ch

Ihre Versicherungsberatung für KMUs und Private

Werner Diem, Versicherungsmakler

Werner Diem, Versicherungsmakler

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Stefan Diem, Versicherungsmakler

Stefan Diem, Versicherungsmakler

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