Naturgefahrensicher bauen mit neuen Planungshilfen

Aufgrund der immer intensiveren Nutzung des Lebensraums und des Klimawandels nehmen die Risiken infolge Naturgefahren zu. Dabei ist die Bauweise Hauptproblem und Lösungsansatz zugleich. Je früher die Gefahren und mögliche Lösungsansätze in die Planung einbezogen werden, umso einfacher lässt sich ein wirksamer und effizienter Gebäudeschutz umsetzen.

Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind potenziell durch Oberflächenabfluss gefährdet. Entsprechend wichtig ist die Schaffung von Abflusskorridoren, damit das Wasser bei Starkregen schadlos zwischen den Gebäuden hindurchfliessen kann.

Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind potenziell durch Oberflächenabfluss gefährdet. Entsprechend wichtig ist die Schaffung von Abflusskorridoren, damit das Wasser bei Starkregen schadlos zwischen den Gebäuden hindurchfliessen kann.

Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind bei starkem Regen potentiell gefährdet, auch abseits von Gewässern. Dies zeigt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss, welche schweizweit im Falle eines lokalen Gewitters mögliche Abflusswege und überschwemmte Bereiche darstellt. Den Praxisbeweis liefern die unzähligen Schäden, welche die vielen Unwetter im Sommer 2021 angerichtet haben – bei uns in der Schweiz wie auch im benachbarten Ausland. Oberflächenabfluss kann man ähnlich wie einer Gefährdung durch Steinschlag, Lawinen oder Hochwasser nicht ausweichen. Ein guter Gebäudeschutz hängt vielmehr von einer gelungenen Konzeption und Umgebungsgestaltung ab, damit das im Überfluss anfallende Wasser schadlos abfliessen kann. Am grössten ist der Handlungsspielraum für kostengünstigen Schutz vor Überflutungen bei Neubauten. Doch auch bei Umbauten gilt: Je früher an Schutzmassnahmen gedacht wird, desto einfacher lassen sich diese ins Gesamtkonzept integrieren. Die Anforderungen und Möglichkeiten zum Schutz vor Überschwemmung und weiteren Naturgefahren sollten deshalb schon in die ersten Entwürfe eines Bauprojekts einfliessen. Dabei nehmen Architekten, Planer und Ingenieure eine zentrale Rolle ein, wenn sie als Fachspezialisten rund um das Bauen die Bauherrschaft auch bezüglich Naturgefahren beraten.

Die erhöhte Bauweise ist die einfachste und wirksamste Massnahme zum Schutz vor Hochwasser bei Neubauten.

Die erhöhte Bauweise ist die einfachste und wirksamste Massnahme zum Schutz vor Hochwasser bei Neubauten.

Naturgefahren-Check mit einfacher Gefahrenübersicht
Der Naturgefahren-Check auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch zeigt auf, welchen Naturgefahren ein Gebäude ausgesetzt ist. Nebst der Gefährdung am Standort werden zur Situation passende Empfehlungen für mögliche Schutzmassnahmen präsentiert, damit diese Lösungsvarianten direkt in das Gesamtkonzept eines Neubaus oder Umbaus einfliessen können. Wird eine Gefährdung durch Hochwasser oder Starkregen frühzeitig erkannt und in der Planung berücksichtigt, lässt sich möglicherweise die Höhenlage des Erdgeschosses und der Gebäudeöffnungen optimieren. Liegen sämtliche Fenster, Türen und Lichtschächte aber auch Lüftungsöffnungen über der maximalen Überschwemmungshöhe, ist ein permanenter Schutz möglich. Solche baulich-konzeptionellen, fest installierten Schutzvorkehrungen sind besonders zuverlässig und langfristig auch sehr kosteneffizient. Im Idealfall entfällt somit zusätzlicher Aufwand für Wartung und Unterhalt mobiler Schutzsysteme und für das Üben von Notfallsituationen. Der Schutz vor Starkregen lässt sich übrigens gut mit Massnahmen zur Klimaanpassung kombinieren: Nach dem Konzept der «Schwammstadt» soll bei Starkregen das Wasser schadlos zwischen den Gebäuden hindurchgeleitet und über durchlässige Oberflächen lokal zwischengespeichert werden, sodass dieses in Trockenphasen wiederum verdunsten und zu einem angenehmen Stadtklima beitragen kann. Bei fortgeschrittener Planung sind die Handlungsoptionen eingeschränkt. Doch auch dann können beispielsweise noch hagelgeprüfte Produkte für Dach und Fassade ausgewählt, ein automatisches Hochwasserschutz-Klappschott zum Schutz der Tiefgarageneinfahrt eingebaut oder eine Hagelwarnung für die Lamellenstoren installiert werden.

Wo Wasser ans Gebäude gelangen kann, müssen Öffnungen und Fassade einem temporären Einstau standhalten. In diesem Beispiel ist der erhöhte Lichtschacht in die Umgebungsgestaltung integriert.

Wo Wasser ans Gebäude gelangen kann, müssen Öffnungen und Fassade einem temporären Einstau standhalten. In diesem Beispiel ist der erhöhte Lichtschacht in die Umgebungsgestaltung integriert.

Schutzzielvorgaben in Gesetzen und Baunormen
Die 2020 überarbeiteten Normen SIA 261 «Einwirkungen auf Tragwerke» sowie die SIA 261/1 «Einwirkungen auf Tragwerke – ergänzende Festlegungen» stellen neu auch konkrete Anforderungen an den Gebäudeschutz gegen Hagel, Schneedruck und alle gravitativen Naturgefahren (Hochwasser / Oberflächenabfluss, Rutschung, Steinschlag, Murgang und Lawinen). Die Schutzziele beziehen sich einerseits auf Gefahrengrundlagen wie die kantonalen Gefahren- und Intensitätskarten. Andererseits werden sie umso höher angesetzt, je grösser der zu erwartende Schaden über die Nutzungsdauer des Gebäudes ist. So erfolgt eine Abstufung je nach Gebäudenutzung und -funktion. Für diese pragmatische Risikoabstufung dienen die sogenannten «Bauwerksklassen» (BWK I-III), welche in der Norm SIA 261 definiert sind. Die praktische Anwendung dieser Normen wird in den Wegleitungen SIA D0260 «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau» und SIA 4002 «Hochwasser – Wegleitung zur Norm SIA 261/1» sowie auf der Informationsplattform www.schutz-vor-naturgefahren.ch erläutert. Letztere vernetzt alle wichtigen Planungshilfen und ist deshalb für rasche Abklärungen und den Einstieg in das Thema besonders hilfreich.

Zufahrten und andere Gebäudeöffnungen schützt man am besten permanent vor Wassereintritt, denn für die Installation mobiler Schutzmassnahmen fehlt meist die Zeit.

Zufahrten und andere Gebäudeöffnungen schützt man am besten permanent vor Wassereintritt, denn für die Installation mobiler Schutzmassnahmen fehlt meist die Zeit.

Über «Schutz vor Naturgefahren»
Die Informationsplattform www.schutz-vor-naturgefahren.ch wurde von den Kantonalen Gebäudeversicherungen ins Leben gerufen und wird heute von einer für die Schweiz einmaligen Allianz wichtiger Akteure im Bereich Gebäudeschutz getragen: der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG, dem Hauseigentümerverband Schweiz HEV, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA, dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV, dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken VSKB sowie dem Schweizerischen Gemeindeverband SGV.


Vereinigung Kantonaler
Gebäudeversicherungen VKG
Schutz vor Naturgefahren
Bundesgasse 20
3001 Bern
info@schutz-vor-naturgefahren.ch
www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen ziehen eine erste Schadenbilanz

Schäden an Gebäuden von 650 Millionen Schweizer Franken

Die starken Gewitter und Niederschläge der vergangenen Wochen haben auch hierzulande erhebliche Schäden angerichtet. Schätzungen per 27. Juli 2021 der insgesamt 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) gehen von einer Gesamtschadensumme an Gebäuden von rund 650 Millionen Schweizer Franken aus, wobei die Schadenaufnahme noch läuft. Auch die Gewittersaison 2021 ist nicht vorbei. Nach solchen Ereignissen stellt sich oftmals die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. In 19 Kantonen sind für Schäden an Gebäuden die KGV zuständig. Sie bieten ihren Kunden umfassenden Versicherungsschutz bei Elementar- und Feuerschäden.

Naturereignisse können erhebliche Schäden verursachen und viel Leid bei den unzähligen Betroffenen auslösen. Die Unwetter der Sommermonate Juni und Juli 2021 verdeutlichen dies. Obwohl in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland oder Belgien, die Folgen der Unwetter weniger schlimm waren, entstanden allein bei den 19 KGV geschätzte Gebäudeschäden von 650 Millionen Schweizer Franken. Bei Ereignissen dieser Art sind die betroffenen Gebäudebesitzer aber nicht auf sich alleine gestellt. In 19 Kantonen decken die KGV unter anderem Schäden, die durch Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen entstehen.

Automatisch und umfassend versichert
Ein Gebäudebesitzer in einem KGV-Kanton ist neben Feuer automatisch gegen die Elementarrisiken Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch versichert. Der Gebäudeeigentümer geniesst somit einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis. Die Höhe der durch die KGV versicherten Schäden ist praktisch unbegrenzt. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Versicherungssystemen. Der Versicherungsschutz der KGV wird auch bei grösseren Ereignissen wie jenen der letzten Wochen vollumfänglich gewährleistet.

Prävention zeigt Wirkung
Neben der Versicherungsdeckung leisten die KGV als öffentlich-rechtliche Organisationen einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Naturereignissen. Denn: Einerseits kosten moderne nachhaltige Schutzmassnahmen weniger als die Bewältigung eines Grossschadens. Andererseits schützen gezielte Investitionen in die Prävention Gebäudebesitzer vor Schäden und vielen unangenehmen Umtrieben. Deshalb ist es besonders wichtig, bei Neu- und Umbauten die Naturgefahren zu berücksichtigen. Die Gefährdung am Standort kann auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch abgefragt werden. Neben der neuesten Hagelgefährdungskarte sind auch Karten zu weiteren Naturgefahren wie Hochwasser oder Oberflächenabfluss verfügbar, mit entsprechenden Schutzempfehlungen. Schäden aufgrund von Oberflächenabfluss nahmen in den letzten Jahren zu – wie diesen Sommer.

Lehren der Jahre 2005 und 2007
Der Schutz vor drohenden Naturgefahren wurde nach den Grossereignissen von 2005 mit einer Gesamt-Gebäudeschadensumme von 880 Millionen und 2007 mit damals 415 Millionen Schweizer Franken verstärkt angegangen. Die vielen Flächenschutz-Massnahmen der öffentlichen Hand, der Objektschutz der KGV, aber auch jener der Hauseigentümer haben Wirkung gezeigt und werden die Schadenlast bestimmt reduzieren. Naturgefahren und die daraus entstehenden Schäden werden sich jedoch nie ganz verhindern lassen. Deshalb ist der rechtzeitige Einsatz von Frühwarnsystemen wie die kostenlose Wetter-Alarm-App mit konkreten Verhaltens- und Präventionstipps wichtig. Dank weiterer nachhaltig ausgerichteter Schutzmassnahmen können zukünftig mühselige Umtriebe bei potentiellen Schadenfällen vermieden oder zumindest reduziert werden.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken.


Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Bundesgasse 20
Postfach
3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 82
rolf.meier@vkg.ch
www.vkg.ch