Ständeratskommission hält an verfassungskonformer Schuldzinsregelung bei der Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer fest

Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Beratungen zur Abschaffung der «Eigenmiete» abgeschlossen und bleibt dem Grundsatz der Vorlage treu. Sie beantragt dem Ständerat weiterhin, an seinen Beschlüssen hinsichtlich des privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge sowie der Ausklammerung der Zweitwohnungen festzuhalten. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Kommission erneut ein klares Zeichen für eine verfassungs- und systemkonforme Umsetzung setzt.

Nachdem beide Räte das Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung grundsätzlich unterstützt hatten, bestehen in zwei Punkten noch Differenzen: Bei der Frage, ob die «Eigenmiete» auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll sowie beim Abzug für private Schuldzinsen.

Gemäss Ständerat und der Kommission soll die «Eigenmiete» weiterhin in einem ersten Schritt nur für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz abgeschafft werden, während der Nationalrat auch Zweitwohnungen einschliessen will. Der HEV Schweiz zeigt sich gegenüber einem generellen Systemwechsel grundsätzlich offen, allerdings bedrohen Steuerausfälle und damit einhergehend Gegenwind aus den Tourismuskantonen die Vorlage. Die Einführung einer kantonalen Kompetenz für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zur Kompensation dieser Steuerausfälle würde eine Verfassungsänderung verlangen. Damit würde die Vorlage zur Wohneigentumsbesteuerung um weitere Jahre verzögert. Der HEV Schweiz hat daher Verständnis für die Entscheidung der Ständeratskommission, die «Eigenmiete»-Steuer zunächst bei selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abzuschaffen. Die Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer auf Zweitwohnungen kann sodann in einem zweiten Schritt angegangen werden.

Zudem spricht sich die Kommission unverändert für einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge aus. Der HEV Schweiz ist erfreut über dieses klare Zeichen der Kommission zum Schuldzinsabzug. Es muss gewährleistet werden, dass die privaten Eigentümer von Mietliegenschaften nicht benachteiligt werden. Diese müssen weiterhin ihre Mietzinseinnahmen versteuern und müssen daher im Gegenzug auch ihre Aufwendungen zumindest teilweise steuerlich in Abzug bringen können, denn: Wer einen Ertrag (z.B. Mieteinnahmen) versteuert, muss auch die damit verbundenen Kosten für die Schuldzinsen abziehen können. Der Nationalrat unterstützte hingegen nur einen Abzug in Höhe von maximal 40% der steuerbaren Vermögenserträge und bestraft damit die Vermieter.

Die Vorlage geht nun voraussichtlich in der Wintersession erneut in den Ständerat. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat bei der Frage des privaten Schuldzinsabzugs an seinem ausgeglichenen Vorschlag festhält.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


HEV Schweiz
Seefeldstrasse 60
8032 Zürich
Tel +41 44 254 90 20
info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

Nationalratskommission unterstützt Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat an ihrer Sitzung vom 15./16. August 2022 endlich die Beratungen zur Abschaffung der schädlichen «Eigenmiet-Steuer» auf selbstgenutztes Wohneigentum abgeschlossen. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Mehrheit der Kommission das heutige System der ungerechten Besteuerung als nicht mehr haltbar erkannt hat. Wie bereits der Ständerat unterstützt sie die Abschaffung der Strafsteuer für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz.

Nun ist klar, dass auch die Mehrheit der WAK-N den Handlungsbedarf wiederholt und deutlich konstatiert hat und handeln will. Der Ständerat hatte sich bereits anlässlich der Sommersession 2021 für einen system- und verfassungskonformen Systemwechsel ausgesprochen, indem ein reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Um auch jungen Familien und weniger Begüterten den Kauf von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt der Ständerat einen beschränkten «Ersterwerberabzug» bei den Hypothekarzinsen vor. Der HEV Schweiz unterstützt die ausgewogene Vorlage des Ständerates. Die Vorlage der WAK-N geht jedoch in einigen Punkten weiter als jene des Ständerates: Die Mehrheit der WAK-N will einen Unterhaltskostenabzug beibehalten. Ein Abzug solcher Gewinnungskosten ist aus Sicht des HEV Schweiz aus dem steuersystematischen Blickwinkel aber nur dann angebracht, wenn im Gegenzug ein Ertrag (z.B. bei Zweit- und Renditeliegenschaften) erwirtschaftet wird. Fällt die Eigenmiete beim Erstwohnsitz, müssen systemkonform grundsätzlich auch die Abzüge von Gewinnungskosten fallen.

Zudem beantragt die WAK-N einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von 100% statt nur 70% der steuerbaren Vermögenserträge und streicht den vorgesehenen Schuldzinsabzug für Ersterwerber. Zur Förderung von Wohneigentum, wie es Art. 108 Abs. 1 BV fordert, ist eine Begrenzung des privaten Schuldzinsabzugs und die Einführung eines Schuldzinsabzugs für Ersterwerber aber dringend nötig. Besonders Neuerwerber investieren ihr gesamtes Kapital in die Immobilie. Sie haben damit in den meisten Fällen keine steuerbaren Vermögenserträge und können keinerlei private Schuldzinsen abziehen.

Damit wird nach Ansicht des HEV Schweiz «das Fuder überladen». Eine derart «angereicherte» Vorlage erscheint als politisch chancenlos. Der HEV Schweiz wird sich weiterhin für eine system- und verfassungskonforme Vorlage analog dem Entscheid des Ständerates einsetzen, um die Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer nicht zu gefährden.

Klare Ablehnung einer reinen «Pinselrenovation» der heutigen Strafsteuer
Der HEV Schweiz zeigt sich erfreut, dass die Kommission für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung votiert. Die ebenfalls thematisierte generelle Beschränkung der «Eigenmietwert-Steuer» auf 60% der Marktmiete wäre hingegen pure Augenwischerei gewesen. Die Probleme – administrativer Aufwand, Einsprachen und Verfahren, Unmut und Unverständnis, problematische Verschuldungsanreize, Gefahr der Altersvorsorge etc. – wären unverändert bestehen geblieben.

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Nationalratskommission unterstützt Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat an ihrer Sitzung vom 15./16. August 2022 endlich die Beratungen zur Abschaffung der schädlichen «Eigenmiet-Steuer» auf selbstgenutztes Wohneigentum abgeschlossen. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Mehrheit der Kommission das heutige System der ungerechten Besteuerung als nicht mehr haltbar erkannt hat. Wie bereits der Ständerat unterstützt sie die Abschaffung der Strafsteuer für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz.

Nun ist klar, dass auch die Mehrheit der WAK-N den Handlungsbedarf wiederholt und deutlich konstatiert hat und handeln will. Der Ständerat hatte sich bereits anlässlich der Sommersession 2021 für einen system- und verfassungskonformen Systemwechsel ausgesprochen, indem ein reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Um auch jungen Familien und weniger Begüterten den Kauf von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt der Ständerat einen beschränkten «Ersterwerberabzug» bei den Hypothekarzinsen vor. Der HEV Schweiz unterstützt die ausgewogene Vorlage des Ständerates. Die Vorlage der WAK-N geht jedoch in einigen Punkten weiter als jene des Ständerates: Die Mehrheit der WAK-N will einen Unterhaltskostenabzug beibehalten. Ein Abzug solcher Gewinnungskosten ist aus Sicht des HEV Schweiz aus dem steuersystematischen Blickwinkel aber nur dann angebracht, wenn im Gegenzug ein Ertrag (z.B. bei Zweit- und Renditeliegenschaften) erwirtschaftet wird. Fällt die Eigenmiete beim Erstwohnsitz, müssen systemkonform grundsätzlich auch die Abzüge von Gewinnungskosten fallen.

Zudem beantragt die WAK-N einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von 100% statt nur 70% der steuerbaren Vermögenserträge und streicht den vorgesehenen Schuldzinsabzug für Ersterwerber. Zur Förderung von Wohneigentum, wie es Art. 108 Abs. 1 BV fordert, ist eine Begrenzung des privaten Schuldzinsabzugs und die Einführung eines Schuldzinsabzugs für Ersterwerber aber dringend nötig. Besonders Neuerwerber investieren ihr gesamtes Kapital in die Immobilie. Sie haben damit in den meisten Fällen keine steuerbaren Vermögenserträge und können keinerlei private Schuldzinsen abziehen.

Damit wird nach Ansicht des HEV Schweiz «das Fuder überladen». Eine derart «angereicherte» Vorlage erscheint als politisch chancenlos. Der HEV Schweiz wird sich weiterhin für eine system- und verfassungskonforme Vorlage analog dem Entscheid des Ständerates einsetzen, um die Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer nicht zu gefährden.

Klare Ablehnung einer reinen «Pinselrenovation» der heutigen Strafsteuer
Der HEV Schweiz zeigt sich erfreut, dass die Kommission für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung votiert. Die ebenfalls thematisierte generelle Beschränkung der «Eigenmietwert-Steuer» auf 60% der Marktmiete wäre hingegen pure Augenwischerei gewesen. Die Probleme – administrativer Aufwand, Einsprachen und Verfahren, Unmut und Unverständnis, problematische Verschuldungsanreize, Gefahr der Altersvorsorge etc. – wären unverändert bestehen geblieben.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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Auch der Bundesrat will die ungerechte Besteuerung der «Eigenmiete» abschaffen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Der HEV Schweiz ist hocherfreut, dass der Bundesrat damit den dringlichen Handelsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt. Insbesondere begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die von der WAK-S vorgesehene vollständige Streichung von privaten Schuldzinsabzügen ablehnt – dies aus verfassungsrechtlichen Gründen. Die bundesrätliche Unterstützung der Forderung der Kommissionsminderheit für einen auf 70 Prozent der Vermögenserträge begrenzten Schuldzinsabzug findet deshalb ebenfalls die Unterstützung des HEV Schweiz.

Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 endlich eine Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Parlaments verabschiedet und den Bundesrat um Stellungnahme ersucht. Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage sind die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge, wobei eine Minderheit der WAK-S die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge fordert. Die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Sie ist systemwidrig und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat ebenfalls eine begrenzte Beibehaltung des privaten Schuldzinsabzugs fordert: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften oder Mietzinseinnahmen bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel und widerspricht der Bundesverfassung. Der Bundesrat unterstützt damit ausdrücklich die Bemühungen des HEV Schweiz, der die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge von Anfang an scharf kritisiert und bekämpft hat.
  • Ebenfalls befürwortet der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Beibehaltung des Abzugs für Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen unterstützt. Es ist sinnvoll, diese Kompetenz an das Klimaziel 2050 zu koppeln und nicht – wie von der WAK-S vorgesehen – an das vom Stimmvolk abgelehnte CO2-Gesetz.
  • Der HEV zeigt Verständnis für den Antrag des Bundesrates, den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abzuschaffen. Die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems führen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitliegenschaften seitens der Tourismuskantone stark infrage gestellt wird. Umso wichtiger ist deshalb, bei Zweitliegenschaften, bei denen der Ertrag versteuert werden muss, im Gegenzug die damit einhergehenden Kosten für Unterhalt und vor allem die Schuldzinsen zum Abzug zuzulassen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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