Individuelle und nachhaltige Energielösungen

Mit dem Energiedach kann eine Familie vom eigenen Strom leben.
LWS Wärmeservice GmbH installiert und unterhält Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Pelletfeuerungen. Ein wichtiger Lieferant für das Therwiler Unternehmen ist die auf erneuerbare Energie spezialisierte Firma Soltop.

Angefangen hat Thomas Lützelschwab als Einmannbetrieb. Heute beschäftigt die LWS Wärmeservice GmbH neun Mitarbeitende, davon zwei Lernende.

Das Unternehmen ist mittlerweile seit über 20 Jahren unterwegs und bietet seinen Kunden alles aus einer Hand in Zusammenhang mit Wärmeerzeugung und Energiegewinnung. Nach einer sorgfältigen Abklärung vor Ort offerieren und planen die Verantwortlichen Pelletheizungen, Wärmepumpen und Fernwärme, Solaranlagen, Photovoltaik oder Gas- und Ölkessel individuell nach Kundenbedürfnis. Spezialisiert ist die LWS Wärmetechnik GmbH sowohl auf Neuinstallationen als auch auf Sanierungen bestehender Anlagen.

Alles aus einer Hand
Auf Wunsch fungiert die LWS Wärmeservice GmbH als Generalunternehmer. Das heisst, alle erforderlichen elektrischen Arbeiten, Steuerungs- und Regelelektronik, Spengler-, Sanitär- oder Maurerarbeiten werden durch den Wärmespezialisten organisiert. Auch die Kontakte zu Gerüstbauern, Isoleuren und zu den Amtsstellen für allfällige Bewilligungen bestehen, sodass sich der Kunde von der Planung bis zur fertigen Anlage um nichts kümmern muss.

«Wir arbeiten mit Lieferanten zusammen, auf die wir uns seit Jahren zu hundert Prozent verlassen können»

erklärt der Geschäftsführer Thomas Lützelschwab. Einer dieser Partner ist die Soltop Schuppisser AG.

Erneuerbare Energien
Die Soltop Schuppisser AG mit Hauptsitz in Elgg ZH ist mit 35 Jahren Erfahrung, einer eigenen Produktion und schweizweitem Kundendienst sowie über 20 000 verkauften Anlagen ein wichtiger Anbieter im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit dem Angebot von innovativen Wärmepumpen-, Photovoltaik-, E-Smart- und Solarwärme-Systemen ist Soltop erfolgreich im Markt vertreten und leistet, gemeinsam mit Kunden, Mitarbeitenden und dem Installationsgewerbe, einen wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende.

Viele Hauseigentümer stehen vor der Frage: Was machen wir, wenn die Gas- oder Ölheizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat?

«Der Heizungsersatz ist eine einmalige Gelegenheit, um auf erneuerbare Energien umzusteigen»

wissen die Spezialisten von LWS und Soltop.

Viele entscheiden sich dann, oftmals ein bisschen überstürzt, für eine fossile Lösung. Es würde sich aber lohnen, sich nach Alternativen umzusehen, so wie das Familie Brunner gemacht hat. Sie hat sich nämlich, nach fundierten Abklärungen, für den Umstieg auf erneuerbare Energien entschieden, und zwar erst noch für die Kür.

SmartSol®: Leben, ohne viel Energie von aussen zu brauchen
Soltop bietet seinen Kunden unter anderem das Sorglospaket «SmartSol». Das wegweisende Energiesystem besteht aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Pufferspeicher / Boiler und Energiemanagementsystem sowie wahlweise Batterie und Ladestation für Elektrofahrzeuge.

«Eine Win-win-Lösung für uns Eigentümer und für die Umwelt. Wir freuen uns, dass unsere Heizung nur noch minimale CO2-Emissionen verursacht, und wir einen grossen Teil unseres Strombedarfs selbst produzieren»

sagt die glückliche Kundin Claudia Brunner.

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe wird nicht nur zum Heizen und für die Wassererwärmung genutzt. Im Sommer wird über den Pufferspeicher auch gekühlt. So zirkuliert kühles Wasser durch die Bodenheizung, entzieht den Räumen Wärme und gibt diese an den Pufferspeicher ab. Sobald dieser eine gewisse Temperatur erreicht hat, schaltet die Wärmepumpe auf Umkehrbetrieb und kühlt den Speicher.

«Die Kühlung läuft ausschliesslich, wenn Solarstrom zur Verfügung steht»

erklärt Jonas Högger, Projektleiter von Soltop. Ist der Stromspeicher voll und die Systemtemperaturen ausgereizt, wird der Solarstrom zum Laden des Elektrofahrzeugs genutzt, sofern dieses an der Ladestation angeschlossen ist.

SmartSol ist modular aufgebaut. Die hochwertigen Komponenten sind aufeinander abgestimmt, und das System kann entsprechend der Kundenbedürfnisse aufgebaut werden. Durch den schrittweisen Ausbau des Systems können die Investitionen auf mehrere Jahre verteilt und steuerlich optimiert werden.

Die LWS Wärmeservice GmbH aus Therwil ist ein für das SmartSol-System ausgebildeter und zertifizierter Installationsbetrieb.

«Wir planen und realisieren die Anlagen bei unseren Kunden. Alles aus einer Hand»

erklärt Thomas Lützelschwab und freut sich, seinen Kunden ein hervorragendes System zu installieren, mit dem eine Familie nur gewinnen und erst noch etwas für die Umwelt tun kann.

Das wegweisende Energiesystem «SmartSol®» besteht aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Pufferspeicher / Boiler und Energiemanagementsystem sowie wahlweise Batterie und Ladestation für Elektrofahrzeuge.

Das wegweisende Energiesystem «SmartSol®» besteht aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Pufferspeicher / Boiler und Energiemanagementsystem sowie wahlweise Batterie und Ladestation für Elektrofahrzeuge.


LWS – Wärme und Solarenergie
Ringstrasse 39
4106 Therwil
Tel +41 61 733 18 08
info@waermeservice.ch
www.waermeservice.ch

Das Übel mit dem Bauhandwerkerpfandrecht

Dieser Fall ist ärgerlich, inmitten der Bauphase von ihrem Eigenheim wird dem Ehepaar Pfister mitgeteilt, dass ein Handwerker auf ihrem Grundstück ein provisorisches Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen hat. Das Ehepaar baut mit einem Generalunternehmer und hat ihrerseits die vereinbarten Akontozahlungen vertragsgemäss an diesen geleistet. Wie kann es zu diesem Bauhandwerkerpfandrecht kommen?

Das Bauhandwerkerpfandrecht
Handwerker und Unternehmer, die an einem Bau auf einem Grundstück beteiligt sind z.B. in Form von Leistung von Material und Arbeit, haben das Recht auf Errichtung eines Grundpfandes für ihre offenen Forderungen an diesem Grundstück. Das Pfandrecht muss innerhalb von vier Monaten nach Vollendung der Arbeit zumindest provisorisch im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragungsfrist beginnt mit Beendigung der letzten werkvertraglich vereinbarten geschuldeten Leistung („letzter Hammerschlag“). Das Bauhandwerkerpfandrecht steht nicht nur dem Generalunternehmer (Vertragspartner der Eheleute Pfister) zu, sondern auch allen am Bau beteiligten Subunternehmer. Und zwar auch dann, wenn die Bauherren alle ihre vertraglich geschuldeten Zahlungen an den Generalunternehmer geleistet haben. Beklagter ist immer der Grundeigentümer, auch wenn der Generalunternehmer den Subunternehmer beauftragt und diesen dann nicht bezahlt. Das bedeutet, dass das Ehepaar Pfister unter Umständen eine Rechnung zweimal bezahlen muss. Nämlich einmal an den Generalunternehmer und einmal an den Handwerker. Weigern sie sich, kann der Unternehmer die Immobilie versteigern lassen.

Wie hätte sich das Ehepaar Pfister schützen können?
Die Eintragung des Pfandrechts kann verhindert werden, wenn für die angemeldete Forderung eine hinreichende Sicherheit geleistet wird. Diese Sicherheit muss dem Handwerker einen gleichwertigen Schutz bieten wie das Pfandrecht. Das Ehepaar hätte zum Beispiel den Generalunternehmer durch eine Klausel im Generalunternehmerwerkvertrag dazu verpflichten können zu garantieren, dass er im Falle der Anmeldung von Bauhandwerkerpfandrechten durch einen von ihm beigezogenen Subunternehmer umgehend eine hinreichende Sicherheit in der Höhe der angemeldeten Forderung leistet. Eine weitere Möglichkeit wäre die Vereinbarung eines Direktzahlungsrechts des Ehepaars gewesen. Damit könnten die Pfisters die Werklohnforderungen, sofern diese fällig und vom Generalunternehmer nicht bezahlt worden sind, direkt, unter Anrechnung auf den Generalunternehmer-Werkpreis, an die Unternehmer leisten und so das Pfandrecht abwenden. Eine weitere Möglichkeit zur Verhinderung eines Bauhandwerkerpfandrechts wäre die vertragliche Vereinbarung einer Erfüllungsgarantie. Die Erfüllungsgarantie ist die Sicherheitsleistung des Unternehmers für die Zeit ab Vertragsschluss bis zur Schlussabnahme und stellt alle vertraglichen Verpflichtungen des Generalunternehmers sicher. Die Erfüllungsgarantie hat für die Bauherren den Vorteil, dass der Garantiegeber (Bank/Versicherung) zahlen muss sobald Herr und Frau Pfister die Garantie in Anspruch nehmen, ganz nach dem Prinzip: Erst das Geld, dann der Prozess.

Nützliches zum Thema
Formular GU-Werkvertrag mit Pauschalpreis & Wegleitung zum HEV-GU-Werkvertrag.
Die Bestimmungen des HEV-GU-Werkvertrages sind bauherrenfreundlich und gezielt aus der Perspektive eines privaten (Laien)-Bauherrn formuliert. Das Formular regelt einige Punkte gegensätzlich zu standardisierten GU-Verträgen, die in der Praxis abgegeben werden. Der HEV-GU-Werkvertrag und die dazugehörende Wegleitung vereinigen die Empfehlungen des HEV Schweiz an private Bauherren bezüglich des Abschlusses eines GU-Werkvertrages.

MLaw Stéphanie Bartholdi
Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


HEV Schweiz
Seefeldstrasse 60
8032 Zürich
Tel +41 44 254 90 20
info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch