Kantonale Gebäudeversicherungen veröffentlichen Nachhaltigkeits-Charta

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben eine Nachhaltigkeits-Charta verabschiedet. Das Bekenntnis zu den gemeinsamen Zielen und Stossrichtungen bildet die Basis, um ihr Engagement im jeweiligen Kanton individuell weiterzuentwickeln.

Die Gebäudeversicherungen widmen sich dem «dreifachen Schutz» von Gebäuden und engagieren sich in den Bereichen Prävention, Intervention und Versicherung. Das Thema Nachhaltigkeit begleitet die KGV schon seit vielen Jahren. Zukunftsorientiertes, nachhaltiges und risikobewusstes Denken sowie Handeln gehören seit jeher zum Kern ihres umfassenden Service Public-Auftrags. Die KGV investieren beispielsweise jährlich hohe zweistellige Millionenbeträge in nachhaltige Präventionsmassnahmen. Dadurch sollen Schäden aufgrund von Naturereignissen oder Feuer reduziert oder gar verhindert werden. Des Weiteren berücksichtigen sie Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlagestrategien und fördern eine nachhaltige Bewirtschaftung der eigenen Immobilienparks.

Die KGV sind überzeugt, dass das Thema Nachhaltigkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird. Sie sind sich zusammen mit ihrer Dachorganisation VKG ihrer Verantwortung bewusst. Umso mehr ist es allen Beteiligten ein Anliegen, sich in Zukunft noch intensiver mit dem Thema zu befassen.

Die Nachhaltigkeits-Charta umfasst Ziele und Stossrichtungen zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten. Zur Förderung der ökonomischen Nachhaltigkeit möchten die KGV unter anderem den Versicherungsschutz für nachhaltige Technologien in Zusammenhang mit Gebäuden weiter vorantreiben. Im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit ergreifen die KGV beispielsweise Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und ziehen den Einsatz erneuerbarer Energien fossilen Energiequellen vor. Auf dem Gebiet der sozialen Nachhaltigkeit legen die KGV den Fokus insbesondere auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Diese sollen genauso aktiv wie die Chancen- und Lohngleichheit gefördert werden. Die KGV definieren auf Basis dieser gemeinsamen Ziele individuell geeignete Massnahmen unter Berücksichtigung der spezifischen kantonalen Gegebenheiten.

Der neu gegründete Ausschuss Nachhaltigkeit wird die Aktivitäten für die KGV weiter koordinieren. Der Ausschuss dient als Dialog- und Informationsplattform. Er widmet sich der Bündelung von Ressourcen, der Schaffung von Synergien sowie der notwendigen brancheninternen und branchenübergreifenden Vernetzung.

Weiterführende Informationen zum Thema und die Charta finden sich unter www.vkg.ch/nachhaltigkeit

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Vereinigung Kantonaler
Gebäudeversicherungen VKG
Bundesgasse 20, 3001 Bern
Tel 031 320 22 22
mail@vkg.ch
www.vkg.ch

Die BFB rät: bei Bränden immer die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» einhalten

Im Brandfall ist es zentral, rasch und richtig zu handeln. Die neue Kampagne der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB hat zum Ziel, der Schweizer Bevölkerung das korrekte Vorgehen bei Bränden aufzuzeigen. Damit sollen im Brandfall Schäden an Personen, Tieren und Sachen vermindert werden. Dabei weist sie auf die Wichtigkeit der Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» hin und zeigt das korrekte Vorgehen im Notfall auf.

Beim Anblick eines Feuers geraten viele Menschen in Panik. Aber gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren. In der aktuellen Kampagne macht die BFB auf das richtige Vorgehen aufmerksam. Sie rät, bei einem Brand immer zuerst die Feuerwehr 118 zu alarmieren. Danach sollen Mitmenschen und Tiere gerettet werden. Erst am Schluss kann versucht werden, kleinste Brände selbst zu löschen.

1. Alarmieren
Folgende Informationen benötigt die Feuerwehr:

  • Wo brennt es? Die Strasse und die Hausnummer sowie wichtige Details wie Etage oder Wohnungsnummer nennen.
  • Was ist passiert? Die Situation schildern.
  • Sind Personen in Gefahr? Mitteilen, wie viele Menschen verletzt sind oder vermisst werden.
  • Wer ruft an? Den Namen und den genauen Standort angeben.

2. Retten

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Menschen und Tiere retten. Mitbewohner/innen auffordern, das Gebäude rasch zu verlassen. Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit körperlicher Beeinträchtigung helfen.
  • Das Gebäude verlassen.

3. Löschen

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Nur kleinste Brände selbst zu löschen versuchen. Eigene Löschversuche nur in den ersten Minuten eines Brandes vornehmen.
  • Gefahrenzone sofort verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.

Fluchtwege immer freihalten
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste und Korridore zu Fluchtwegen für die Bewohner/innen. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/verhalten-bei-brand

Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.


Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 20
bfb-cipi@vkg.ch
bfb-cipi.ch

Die BFB rät: Bei Bränden immer die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» einhalten

Nach den verregneten Wochen erfreuen wir uns endlich besseren Wetters. Mit den trockeneren Bedingungen steigt auch wieder die Gefahr von Bränden. Diese werden beispielsweise durch die Brandherde Grill, Feuerschale oder Feuerstelle verursacht. Im Falle eines übergreifenden Feuers ist das richtige Verhalten entscheidend. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) rät dringend, sich an die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» zu halten.

Im Jahr 2020 verzeichnete die Schweiz bei Gebäuden schätzungsweise 9’000 Brände, welche Schäden im Wert von über 300 Millionen Franken verursachten. Die Hälfte der Brände ereignete sich in Wohngebäuden. 17 Personen starben 2020 durch Gebäudebrände. Eine bedeutend grössere Anzahl Personen verletzte sich dabei. Viele dieser Brände sind auf Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit zurückzuführen. Durch den korrekten Umgang mit offenem Feuer kann deren Anzahl reduziert werden.

Bricht trotzdem ein Brand aus, ist das richtige Verhalten zentral, um Menschen, Tiere und das Zuhause zu schützen. Die BFB stellt fest, dass zu oft die Feuerwehr erst nach fehlgeschlagenen Löschversuchen alarmiert wird. Dadurch gehen wertvolle Minuten verloren. Bei einem Brand gilt es Ruhe zu bewahren und sich an die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» zu halten:

1. Alarmieren 118
Diese Informationen benötigt die Feuerwehr:

  • Wer ruft an? Den Namen und den genauen Standort angeben.
  • Wo brennt es? Die Strasse und Hausnummer sowie wichtige Details wie Etage oder Wohnungsnummer nennen.
  • Was ist passiert? Die Situation schildern.
  • Sind Personen in Gefahr? Mitteilen, wie viele Menschen verletzt sind oder vermisst werden.

2. Retten

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Menschen und Tiere retten. Mitbewohner auffordern, das Gebäude rasch zu verlassen. Kindern, Senioren oder Personen mit körperlicher Beeinträchtigung helfen.
  • Brandstelle verlassen.

3. Löschen

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Gefahrenzone sofort verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.
  • Den Brand mit den vorhandenen Mitteln wie Handfeuerlöscher oder Löschdecke bekämpfen.

Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/wenns-brennt


Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
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BFB-Empfehlungen zum Umgang mit Cheminées und der Vermeidung von Kaminbränden

Cheminées oder Schwedenöfen sind für Viele der Inbegriff von Gemütlichkeit. Sie bergen jedoch auch eine Brandgefahr. Eine falsche Bedienung kann zu gefährlichen Kaminbränden führen. Die BFB gibt konkrete Ratschläge, wie Brände verhindert werden können. Ausserdem lanciert die Beratungsstelle Ihre neue Präventions-Kampagne zur Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung.

Immer wieder kommt es in der kalten Jahreszeit in Zusammenhang mit Cheminées oder Schwedenöfen zu Hausbränden sowie schlimmen Verletzungen oder gar Todesfällen. Wer ein paar einfache Grundsätze befolgt, kann die grössten Risiken vermeiden.

Tipps zum Umgang mit Cheminées und Schwedenöfen

  • Im Abstand von einem Meter zum Feuer keine leicht entzündlichen Objekte wie Vorhänge, Möbel, Zeitschriften oder Dekoration platzieren.
  • Schutztüren oder Metallvorhänge des Cheminées bzw. Schwedenofens geschlossen halten. Diese reduzieren die Gefahr des Funkenwurfs.
  • Asche in nichtbrennbarem Behälter mit Deckel mindestens 48 Stunden auskühlen lassen.
  • Nasse Wäsche nie auf dem Ofen trocknen.
  • Keine flüssigen Brandbeschleuniger wie Benzin, Brennspiritus oder Bioethanol verwenden. Diese können zu explosionsartigen Bränden führen.
  • Kinder nie unbeaufsichtigt in einem Raum bei brennendem Cheminée oder Schwedenofen lassen.
  • Feuerlöscher griffbereit halten.

Achtung vor Kaminbränden
Eine der Hauptursachen bei Kaminbränden liegt in der falschen Bedienung. Wird zu feuchtes Holz verbrannt, kann im Rauchrohr oder Schornstein Glanzruss entstehen, welcher sich entzünden kann. Bei einem solchen Brand besteht akute Gefahr für Personen und Gebäude. Allgemein gilt: es sollte nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden. Karton, Zeitungen oder Abfall gehören nicht ins Feuer.

Ein Feuer im Cheminée braucht ausreichend Zuluft: Wird diese nach dem Anfeuern zu rasch abgeschnitten, kann das Holz nicht brennen und schwelt nur, dadurch kommt es zu Russbildung. Ist die Sichtscheibe Ihres Cheminées oder Ofens schwarz beschlagen, ist dies ein deutliches Warnsignal.

Beim Einbau eines Cheminées oder Kauf eines Ofens muss zusammen mit dem Ofenbauer, Abgasanlagenbauer und Kaminfeger sichergestellt werden, dass Kaminquerschnitt und Heizleistung korrekt aufeinander abgestimmt sind. Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt, Cheminée oder Schwedenofen nur durch professionelle Fachunternehmen installieren zu lassen. Die Verbindungsrohre und Abgasanlage sollten zudem regelmässig von einem Kaminfeger kontrolliert und gereinigt werden.

«Zurückspulen geht nur im Film.»
Start der neuen Präventions-Kampagne der BFB

Häufig verstecken sich Brandgefahren in alltäglichen Situationen. Ein Brand kann das Zuhause und Liebgewonnenes innert Kürze zerstören sowie zu schweren Verletzungen oder gar Todesopfern führen. Nach einem Unglück die Zeit zurückzudrehen, geht leider nur im Film. Genau hier knüpft die neue Kampagne der BFB an. In kurzen emotionalen Videosequenzen macht sie bewusst, welchen Schaden Brände anrichten können. Zudem zeigt sie auf, wie einfach es ist, sich vorgängig zu informieren und so selber aktiv Bränden vorzubeugen. Die Kampagne wird im Februar und März 2021 mittels Werbemitteln in den Online-Medien und auf Social Media kommuniziert.
Weitere Informationen unter bfb-cipi.ch


Beratungsstelle für Brandverhütung BFB
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Brandschutzbekleidung für Lüftungsleitungen Unkompliziert und schnell montiert

Im Brandfall soll sich das Feuer nicht über Lüftungsleitungen im Gebäude ausbreiten können. Deshalb dürfen gemäss der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ausschliesslich Brandschutzlösungen eingesetzt werden, die nach EN 1366-1 geprüft sind.

Ob grosse Konzerthalle, Hotel oder Spital – sie alle verfügen über eine Lüftungsanlage. Und weil bei solchen Anlagen die Kanäle meist von Raum zu Raum oder etagenübergreifend verlaufen, müssen sie so konstruiert sein, dass sich im Brandfall weder Feuer noch Rauchgase ausbreiten können. Diese Anforderungen an den präventiven baulichen Brandschutz erfüllen die anerkannten Systeme «Conlit Ductboard» und «FMI 500 FP» von Flumroc vollumfänglich. Alle in den Systemen eingesetzten Produkte sind nach EN 13501-1geprüft und bezüglich Brandverhalten in der besten Klasse A1 eingeteilt.

FlumrocCode scannen und Montageanleitung – FMI 500 FP für Lüftungsrohre downloaden.

Damit geprüfte Brandschutzsysteme aber auch in der Praxis den deklarierten Feuerwiderstand leisten, ist eine systemgetreue Montage notwendig. Flumroc handelt diesbezüglich konsequent nach dem Grundsatz: «Wie geprüft, so eingebaut.» Zu den Systemen «Conlit Ductboard» und «FMI 500 FP» gibt es darum genaue Anleitungen, in denen die richtige Montage ausführlich dokumentiert ist – inklusive der Umgang mit Wand- und Deckendurchdringungen, Revisionsdeckeln und Küchenabluft.

FlumrocCode scannen und Montageanleitung – Conlit Ductboard für eckige Kanäle downloaden.

Wichtig ist aber nicht nur, dass Brandschutzsysteme richtig angebracht werden – die Montage sollte ausserdem so einfach wie möglich sein. Diesbezüglich lassen die beiden Systeme von Flumroc kaum Wünsche offen: Sie können dank einem schlanken, einlagigen Aufbau in nur wenigen Arbeitsschritten montiert werden. Weil aufwändige Arbeiten bei Wanddurchdringungen, Aufdoppelungen an Flanschen und Traversen wegfallen, kann mit den Systemen «Conlit Ductboard» und «FMI 500 FP» besonders wirtschaftlich gearbeitet werden. Wird die Bekleidung mit einer Dämmstärke von 100 Millimetern ausgeführt, werden nebst dem Brandschutz auch die höchsten energetischen Anforderungen der MuKEn 2014 erfüllt.

Die Montageanleitungen und weiterführende Informationen zu den Systemen sind unter www.flumroc.ch/downloads verfügbar.


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