Auch der Bundesrat will die ungerechte Besteuerung der «Eigenmiete» abschaffen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Der HEV Schweiz ist hocherfreut, dass der Bundesrat damit den dringlichen Handelsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt. Insbesondere begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die von der WAK-S vorgesehene vollständige Streichung von privaten Schuldzinsabzügen ablehnt – dies aus verfassungsrechtlichen Gründen. Die bundesrätliche Unterstützung der Forderung der Kommissionsminderheit für einen auf 70 Prozent der Vermögenserträge begrenzten Schuldzinsabzug findet deshalb ebenfalls die Unterstützung des HEV Schweiz.

Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 endlich eine Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Parlaments verabschiedet und den Bundesrat um Stellungnahme ersucht. Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage sind die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge, wobei eine Minderheit der WAK-S die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge fordert. Die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Sie ist systemwidrig und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat ebenfalls eine begrenzte Beibehaltung des privaten Schuldzinsabzugs fordert: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften oder Mietzinseinnahmen bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel und widerspricht der Bundesverfassung. Der Bundesrat unterstützt damit ausdrücklich die Bemühungen des HEV Schweiz, der die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge von Anfang an scharf kritisiert und bekämpft hat.
  • Ebenfalls befürwortet der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Beibehaltung des Abzugs für Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen unterstützt. Es ist sinnvoll, diese Kompetenz an das Klimaziel 2050 zu koppeln und nicht – wie von der WAK-S vorgesehen – an das vom Stimmvolk abgelehnte CO2-Gesetz.
  • Der HEV zeigt Verständnis für den Antrag des Bundesrates, den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abzuschaffen. Die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems führen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitliegenschaften seitens der Tourismuskantone stark infrage gestellt wird. Umso wichtiger ist deshalb, bei Zweitliegenschaften, bei denen der Ertrag versteuert werden muss, im Gegenzug die damit einhergehenden Kosten für Unterhalt und vor allem die Schuldzinsen zum Abzug zuzulassen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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Damit die Nest wärme im Vogelhaus bleibt

Unternehmen aller Branchen und jeder Grösse können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten und Kosten sparen. Gemeinsam mit der act Cleantech Agentur Schweiz setzt beispielsweise auch der Zoo Basel Energieeffizienzmassnahmen um.

Löwen räkeln sich auf beheizten Steinplatten, Pinguine watscheln durch kühle Landschaften und exotische Fische schwimmen durch wohltemperierte Aquarien. Klar – hier ist viel Energie im Spiel: Über sechs Millionen Kilowattstunden pro Jahr braucht es, um den rund 6500 Tieren im Basler Zolli optimale Lebensbedingungen zu schaffen. Damit zählt der bekannte Tiergarten zu den Grossverbrauchern.

Sie sind in den meisten Kantonen gesetzlich verpflichtet, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Es ist ein Ziel, das der Zolli als Naturbotschafter ohnehin schon lange anstrebt. Wo immer möglich, ergreifen die Verantwortlichen Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken. Grosses Potenzial act-Energiespezialist Mark Wunderlich analysierte den Basler Zoo gründlich und stellte eine Liste von massgeschneiderten Effizienzmassnahmen zusammen. Die Energieverbrauchsanalyse lieferte den Fachleuten des Zoos wertvolle Anhaltspunkte, wie sich hier und dort schon durch kleine Korrekturen am Betrieb noch mehr Energie sparen liesse – zum Beispiel durch das optimale Einstellen der Lüftungsanlagen. Damit werden die Strom- und Heizungskosten zum Nulltarifgesenkt.

CleantechEinfache Massnahme, grosse Wirkung: Durch eine verbesserte Ausrichtung wandelt die Solaranlage auf dem Elefantenhaus des Basler Zoos noch mehr Sonnenenergie in Warmwasser um.
Foto: act / Bernard van Dierendonck

Auch bei der Erneuerung und Erweiterung seiner Gebäude setzt der Zolli auf Energieeffizienz: Nachdem die Elefanten 2017 eine neue Anlage bezogen, ist nun das Vogelhaus an der Reihe.

«Indem der Zoo bei der Sanierung moderne Materialien und Technik einsetzt », sagt Energiespezialist Wunderlich voraus, «kann er das Vogelhaus künftig deutlich sparsamer betreiben. Und dies unter Erhaltung der historischen Bausubstanz und des Erscheinungsbilds.«

Vorteile dank Zielvereinbarung
Als akkreditierter act-Energiespezialist half Mark Wunderlich dem Zoo, eine Zielvereinbarung mit dem Bund abzuschliessen. Mit einer solchen Vereinbarung verpflichtet sich ein Unternehmen, innerhalb von zehn Jahren eine Reihe von Energiesparmassnahmen umzusetzen. Jedoch nur diejenigen, die sich in absehbarer Zeit amortisieren. Eine Zielvereinbarung lohnt sich in jedem Fall– sowohl wirtschaftlich als auch für die Umwelt. Viele Betriebe erhalten zusätzlich einen Zustupf für Energieanalysen und können sich von der CO2-Abgabe befreien und den Netzzuschlag für Elektrizität (KEV) zurückfordern.

Der Zolli ist durch den Grossverbraucherartikel im Basler Energiegesetz zu einer solchen Zielvereinbarung verpflichtet. Dieselben Möglichkeiten stehen aber auch kleineren Energieverbrauchern auf freiwilliger Basis offen– mit denselben Vorteilen. Energiesparen im Trend Das erfreuliche Resultat der Zusammenarbeit mit dem Basler Zoo ist für Andreas Rothen ein weiterer Beweis dafür, «dass sich Energiesparen für die Firmen schon nach kurzer Zeit auszahlt». Dies gilt nicht nur für Grossverbraucher wie den Zoo, meint der CEO der act Cleantech Agentur Schweiz. Auch in den unzähligen Kleinbetrieben der Schweiz steckt ein enormes Sparpotenzial, das sich wirtschaftlich erschliessen liesse. «Energiesparen ist definitiv in den Köpfen der Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer
angekommen.»


act Cleantech Agentur Schweiz
Mühlegasse 29
8001 Zürich
Tel 058 750 05 00
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