Frittieröldiesel für den Klimaschutz

Biotreibstoffe reduzieren in der Schweiz 600 000 Tonnen CO2 pro Jahr – Tendenz steigend

Am Kaskadenprinzip «Teller-Trog-Tank» führt kein Weg vorbei. Der politische Wille lässt diesbezüglich keine Zweifel offen. Dass Nahrungs- und Futtermittel zu Treibstoffen verarbeitet werden, kommt in der Schweiz nicht infrage. Nur Abfälle und Reststoffe wie zum Beispiel Frittieröl oder Holzreste werden als Rohstoffe für Biotreibstoffe akzeptiert. Die gesetzliche Grundlage dazu liefert das CO2-Gesetz.

Fast unbemerkt reduzieren in der Schweiz abfallbasierte Biotreibstoffe unter diesen weltweit strengsten Auflagen mittlerweile rund 600 000 Tonnen CO2 pro Jahr. An der Tankstelle dürfen die Treibstoffanbieter ohne Deklaration beim Diesel maximal sieben Prozent Biodiesel beimischen; beim Benzin sind es maximal fünf Prozent Bioethanol. Damit halten sie sich an die international gültigen Normen.

Jeder Liter Biotreibstoff wirkt somit unmittelbar, ohne Komforteinbusse und unabhängig vom Fahrzeugtyp. Drei Faktoren führten ab 2013 zum Erfolg der Biotreibstoffe: die Befreiung von der Mineralölsteuer, die Kompensationspflicht der Mineralölwirtschaft sowie die damit verbundene Busse von 160 Franken pro nicht kompensierte Tonne CO2.

Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes steigt die Kompensationspflicht auf bis zu 20 Prozent, die Busse wird auf 320 Franken verdoppelt. Ab 2024 fällt zudem die Steuerbefreiung für die Biotreibstoffe als effizientestes Klimaschutzinstrument weg – obwohl für Bund und Konsumenten kostenneutral. Das Parlament tat sich entsprechend schwer mit der Totalrevision. Ein bewährtes Instrument bleibt jedoch bestehen.

Als Kompensationsgemeinschaft der Treibstoffimporteure übernimmt die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) die vom Bundesamt für Umwelt ausgestellten Bescheinigungen zu einem Preis, der deutlich unter der angedrohten Busse liegt. Auf diese Art verteuerte die Kompensationspflicht den Treibstoff an der Tankstelle in den letzten sieben Jahren um lediglich anderthalb Rappen pro Liter. Das wird sich mit dem neuen CO2-Gesetz ab dem 1. Januar 2022 ändern.

Das Parlament deckelt zwar den Aufschlag auf maximal zwölf Rappen pro Liter. Branchenvertreter rechnen jedoch glaubhaft vor, dass dies nicht reichen wird. Dass die Treibstoffimporteure den Preisaufschlag nicht aus der eigenen Tasche bezahlen werden, sollte niemanden überraschen. Mit dem Referendum erhält das Stimmvolk im Juni 2021 die Möglichkeit, über Preisetikett der Energiestrategie 2050 zu befinden.
Bericht: Ueli Frei


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Auch der Bundesrat will die ungerechte Besteuerung der «Eigenmiete» abschaffen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Der HEV Schweiz ist hocherfreut, dass der Bundesrat damit den dringlichen Handelsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt. Insbesondere begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die von der WAK-S vorgesehene vollständige Streichung von privaten Schuldzinsabzügen ablehnt – dies aus verfassungsrechtlichen Gründen. Die bundesrätliche Unterstützung der Forderung der Kommissionsminderheit für einen auf 70 Prozent der Vermögenserträge begrenzten Schuldzinsabzug findet deshalb ebenfalls die Unterstützung des HEV Schweiz.

Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 endlich eine Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Parlaments verabschiedet und den Bundesrat um Stellungnahme ersucht. Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage sind die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge, wobei eine Minderheit der WAK-S die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge fordert. Die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Sie ist systemwidrig und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat ebenfalls eine begrenzte Beibehaltung des privaten Schuldzinsabzugs fordert: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften oder Mietzinseinnahmen bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel und widerspricht der Bundesverfassung. Der Bundesrat unterstützt damit ausdrücklich die Bemühungen des HEV Schweiz, der die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge von Anfang an scharf kritisiert und bekämpft hat.
  • Ebenfalls befürwortet der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Beibehaltung des Abzugs für Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen unterstützt. Es ist sinnvoll, diese Kompetenz an das Klimaziel 2050 zu koppeln und nicht – wie von der WAK-S vorgesehen – an das vom Stimmvolk abgelehnte CO2-Gesetz.
  • Der HEV zeigt Verständnis für den Antrag des Bundesrates, den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abzuschaffen. Die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems führen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitliegenschaften seitens der Tourismuskantone stark infrage gestellt wird. Umso wichtiger ist deshalb, bei Zweitliegenschaften, bei denen der Ertrag versteuert werden muss, im Gegenzug die damit einhergehenden Kosten für Unterhalt und vor allem die Schuldzinsen zum Abzug zuzulassen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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600’000 Tonnen CO2 pro Jahr

Scania und Renault lassen sich zu 100 Prozent mit Biodiesel aus Frittieröl betreiben.
Treibstoffe aus Holzabfällen und Frittieröl sind klimaneutral
Dass Nahrungs- und Futtermittel zu Treibstoffen verarbeitet werden, kommt in der Schweiz nicht infrage. Am Kaskadenprinzip «Teller-Trog-Tank» führt kein Weg vorbei.

Der politische Wille lässt diesbezüglich keine Zweifel offen. Nur Abfälle und Reststoffe wie zum Beispiel gebrauchtes Frittieröl oder Holzreste werden als Rohstoffe für Biotreibstoffe akzeptiert. Die gesetzliche Grundlage dazu liefert das CO2-Gesetz.

Fast unbemerkt reduzieren in der Schweiz abfallbasierte Biotreibstoffe unter diesen weltweit strengsten Auflagen mittlerweile rund 600’000 Tonnen CO2 pro Jahr. An der Tankstelle dürfen die Treibstoffanbieter ohne Deklaration beim Diesel maximal sieben Prozent Biodiesel beimischen; beim Benzin sind es maximal fünf Prozent Bioethanol. Damit halten sie sich an die international gültigen Normen.

Fast unbemerkt reduzieren Biotreibstoffe mittlerweile 600'000 Tonnen CO2 pro Jahr

Fast unbemerkt reduzieren Biotreibstoffe mittlerweile 600’000 Tonnen CO2 pro Jahr

Jeder Liter Biotreibstoff wirkt somit unmittelbar, ohne Komforteinbusse und unabhängig vom Fahrzeugtyp. Drei Faktoren führten ab 2013 zum Erfolg der Biotreibstoffe: Die Befreiung von der Mineralölsteuer, die Kompensationspflicht der Mineralölwirtschaft sowie die damit verbundene Busse von 160 Franken pro nicht kompensierte Tonne CO2.

Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes steigt ab 2022 die Kompensationspflicht auf bis zu 20 Prozent, die Busse wird auf 320 Franken verdoppelt. Das Parlament tat sich allerdings schwer mit der Totalrevision. Drei Jahre dauerte das Feilschen um Kompromisse bei den Massnahmen, die den CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren sollen.

Aus der Sicht der Schweizer Biotreibstoffindustrie haftet dem neuen Gesetz ein Makel an. Ab 2024 fällt die Steuerbefreiung für dieses effiziente Klimaschutzinstrument weg – obwohl für Bund und Konsumenten kostenneutral. Biofuels Schweiz wird dennoch mit dem neuen CO2-Gesetz leben können. Unterdessen ergriff eine Allianz aus Gewerbe und Industrie das Referendum.

Das Stimmvolk erhält so ein erstes Mal die Möglichkeit, über die Kosten der Energiestrategie 2050 zu befinden. Und was bringt die Zukunft? Die Elektromobilität ist zurzeit in aller Munde. Doch im Austausch mit den einschlägigen Playern in Europa zeichnet sich ein anderes Bild ab. Flüssige Treibstoffe bleiben das Mass aller Dinge.

Zu gross sind die Vorteile hinsichtlich Speicherung, Energiedichte, Transport, Fuhrpark und bestehender Infrastruktur. Dennoch werden wir damit in nicht allzu ferner Zeit CO2-neutral unterwegs sein. Noch verhindern allerdings die hohen Kosten die Verbreitung von aus Wasserstoff und CO2 synthetisch hergestellten Treibstoffen.

Bericht: Ueli Frei


Bio Fuels
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