Loyaltrade neu mit IKAR: So sind Sie für die BauAV 2022 gut gerüstet

Ab diesem Jahr verlangen die neuen Bestimmungen der Bauarbeitenverordnung 2022 erheblich grössere Sicherheitsmassnahmen für das Arbeiten auf Dächern und Gerüsten.

Loyaltrade GmbH – seit vielen Jahren im Geschäft mit hochwertigen Kunststoffnetzen, Planen und technischen Textilien und seit einiger Zeit auch in Sachen Sicherheit – verkauft neu für den Bereich «PSAgA» das umfangreiche Sicherheits-Sortiment von IKAR, dem Innovationsführer für Höhensicherungs-Systeme. Damit deckt die Dälliker Firma wesentliche Forderungen der neuen Verordnung zuverlässig ab.

BAV 2022: Höhensicherungen schützen Leben (Bild: IKAR, Fulda)

BAV 2022: Höhensicherungen schützen Leben (Bild: IKAR, Fulda)

Das IKAR-Sortiment umfasst alles von Auffanggurten über Anschlageinrichtungen und Höhensicherungsgeräten bis zu Verbindungsmitteln … und das in aufwändig einzeln geprüfter Qualität.

Der Bundesrat hat die überarbeitete Verordnung nach einer breiten Vernehmlassung am 18. Juni 2021 verabschiedet. Die Überarbeitung aktualisiert die BauAV auf den Stand der Technik. Sie ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner der Baubranche und der Suva.

Die Bauarbeitenverordnung wurde zum besseren Verständnis strukturell angepasst, einzelne Absätze wurden in neue Artikel überführt. Die gesamte Verordnung wurde redaktionell überarbeitet. Davon betroffen sind auch Artikel und Absätze, die inhaltlich unverändert sind. Die Verordnung wurde neu durchnummeriert.

Ein wesentlicher Punkt der neuen Verordnung ist: An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41). Eine Ausnahme gilt für Arbeiten von geringem Umfang. Für diese sind Massnahmen erst ab einer Absturzhöhe von mehr als 3 m erforderlich (Art. 46).

Informieren Sie sich über die neuen Anforderungen an Schutz und Sicherheit unter www.loyaltrade.ch oder lassen Sie sich von uns individuell beraten.

Und noch etwas: Zuverlässige Sicherheit von den Loyal Trade Profis ist günstiger als Sie denken und vor allem sofort lieferbar. Lassen Sie sich positiv überraschen.


Loyal Trade GmbH
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Auch der Bundesrat will die ungerechte Besteuerung der «Eigenmiete» abschaffen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Der HEV Schweiz ist hocherfreut, dass der Bundesrat damit den dringlichen Handelsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt. Insbesondere begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die von der WAK-S vorgesehene vollständige Streichung von privaten Schuldzinsabzügen ablehnt – dies aus verfassungsrechtlichen Gründen. Die bundesrätliche Unterstützung der Forderung der Kommissionsminderheit für einen auf 70 Prozent der Vermögenserträge begrenzten Schuldzinsabzug findet deshalb ebenfalls die Unterstützung des HEV Schweiz.

Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 endlich eine Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Parlaments verabschiedet und den Bundesrat um Stellungnahme ersucht. Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage sind die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge, wobei eine Minderheit der WAK-S die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge fordert. Die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Sie ist systemwidrig und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat ebenfalls eine begrenzte Beibehaltung des privaten Schuldzinsabzugs fordert: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften oder Mietzinseinnahmen bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel und widerspricht der Bundesverfassung. Der Bundesrat unterstützt damit ausdrücklich die Bemühungen des HEV Schweiz, der die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge von Anfang an scharf kritisiert und bekämpft hat.
  • Ebenfalls befürwortet der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Beibehaltung des Abzugs für Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen unterstützt. Es ist sinnvoll, diese Kompetenz an das Klimaziel 2050 zu koppeln und nicht – wie von der WAK-S vorgesehen – an das vom Stimmvolk abgelehnte CO2-Gesetz.
  • Der HEV zeigt Verständnis für den Antrag des Bundesrates, den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abzuschaffen. Die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems führen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitliegenschaften seitens der Tourismuskantone stark infrage gestellt wird. Umso wichtiger ist deshalb, bei Zweitliegenschaften, bei denen der Ertrag versteuert werden muss, im Gegenzug die damit einhergehenden Kosten für Unterhalt und vor allem die Schuldzinsen zum Abzug zuzulassen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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Saubere Schweizer Stromversorgung – wie lange noch?

Die Kernenergie ist nach der Wasserkraft weltweit die grösste Quelle von CO2-armem Strom. Der Schweizer Strom stammt zu über 90 % aus diesen beiden Quellen. Mit der Energiestrategie 2050 soll sich das ändern. Bis zum Ende ihrer Laufzeit bleiben die Schweizer Kernkraftwerke jedoch wichtige Pfeiler der Energiepolitik.

Der Klimawandel ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Gleichzeitig nimmt weltweit der Energiebedarf weiter zu. Nach wie vor haben rund eine Milliarde Menschen gar keinen Strom. Die Menschheit benötigt immer mehr Strom und das Klima verlangt nach möglichst sauberem Strom. Wir brauchen deshalb alle CO2-armen Technologien, um möglichst rasch von der fossilen Stromproduktion wegzukommen. Der Verzicht auf Erdgas und Erdöl geht nur mit dem Einbezug der Kernenergie. Sie ist derzeit die einzige CO2-arme Energiequelle, die das ökonomische und ökologische Potenzial hat, die zunehmende Stromnachfrage zu decken. Die Kernenergie ist heute weltweit die zweitgrösste Quelle von CO2-armer Elektrizität. Sie macht 10 % der globalen Stromerzeugung aus und ist beim sauberen Strom nur übertroffen von der Wasserkraft mit 16 %. Im Strommix der EU macht die Kernenergie rund einen Viertel aus und ist damit sogar der wichtigste Lieferant von sauberem Strom. Auch für andere hochentwickelte Volkswirtschaften wie die USA, Kanada und Japan war die Kernenergie in den letzten drei Jahrzehnten die grösste CO2-arme Stromquelle und ist dies auch heute noch.

Kernkraftwerke in der Schweiz
Die Kernenergie liefert im Jahresdurchschnitt mehr als einen Drittel und im Winter bis zur Hälfte des in der Schweiz erzeugten Stroms. Gut 60 % unseres Stroms stammen im Schnitt von der Wasserkraft. Im Winter erzeugen die Wasserkraftwerke weniger Strom und wir sind auf Stromimporte angewiesen, um den in den kalten Monaten höheren Strombedarf zu decken. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll die Schweiz aus der Kernenergienutzung aussteigen und so auf eine der wichtigsten Stützen ihrer beinahe CO2-freien Stromversorgung verzichten. Die Kernkraftwerke werden am Ende ihrer Lebensdauer nicht durch neue ersetzt. Bis dahin ist die Kernenergie aber laut Bundesrat eine wichtige Stütze der Energiestrategie 2050, da sie als Brückentechnologie Zeit für die Entwicklung von Alternativen schafft. Beim aktuellen Stand der Technik könnten die Kernkraftwerke nämlich kaum mit Solar- und Windkraftwerken ersetzt werden, weil diese von Tageslicht und Wetter abhängig sind. Auch neue grosse Wasserkraftwerke können wir nicht bauen, ohne den Landschaftsschutz erheblich einzuschränken. Kernkraftwerke produzieren auf kleinem Raum mit vergleichsweise geringem Ressourcenaufwand eine enorme Menge Grundlast-Strom. Sie liefern unabhängig von Wetter, Tages- und Jahreszeit eine berechenbare Menge Strom. Dazu müssen die Ersatzkraftwerke auch in der Lage sein, wenn die heute hohe Versorgungssicherheit erhalten bleiben soll. Von allen Kraftwerken, die Grundlast liefern, sind Gaskombikraftwerke die realistischste Variante. Sie haben aber im Vergleich mit Kernkraftwerken einen sehr viel höheren Treibhausgasausstoss.

Nur Wasser ist sauberer
Die Schweizer Kernkraftwerke stossen für jede produzierte Kilowattstunde Strom 10 bis 20 Gramm CO2-Äquivalente aus. Sauberer ist nur die Wasserkraft mit 5 bis 15 Gramm pro kWh. Die Windkraft hat mit 5 bis 30 Gramm eine mit der Kernenergie vergleichbare Bilanz, während die Fotovoltaik mit 25–104 Gramm klar darüber liegt. Gaskombikraftwerke schneiden mit beinahe 400 Gramm deutlich schlechter ab, und am oberen, «dreckigen» Ende der Skala liegen moderne Braunkohlekraftwerke mit fast 900 Gramm pro kWh. Die Kernkraftwerke tragen zudem – insbesondere im Winter – erheblich zur Versorgungssicherheit der Schweiz bei. Wie der Rest der Stromversorgung gehören sie zu den sogenannten kritischen Infrastrukturen. So defniert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz unverzichtbare Güter und Dienstleistungen wie zum Beispiel Energie, Verkehr oder Kommunikation. Ohne Strom würden grosse Teile unseres Lebens schlicht stillstehen.

Über 90% des in der Schweiz produzierten Stroms stammen aus Kernenergie und Wasserkraft – den Quellen mit den tiefsten Treibhausgasemissionen.

Wie lange laufen Kernkraftwerke?
Im Schweizer Kernenergiegesetz sind keine fixen Laufzeiten für Nuklearanlagen festgeschrieben. Kernkraftwerke dürfen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die Betreiber sind für die Sicherheit verantwortlich und vom Gesetz dazu verpflichtet, ihre Werke laufend auf den neusten Stand der Technik nachzurüsten und instand zu halten. Im Fall von Mühleberg führten wirtschaftliche Überlegungen zur frühzeitigen Stilllegung. Die Betreiber der übrigen vier Kernkraftwerke rechnen heute mit rund 60 Jahren Betrieb, auch wenn sicherheitstechnisch mehr möglich wäre. Überprüft wird die Sicherheit von den unabhängigen Experten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Der Bundesrat kann Ausserbetriebnahmen anordnen. Verschiedene andere Staaten haben für ihre Kernkraftwerke fixe Laufzeiten defniert. In den USA zum Beispiel gilt eine Betriebsbewilligung anfänglich für 40 Jahre. Sie kann aber maximal zweimal um je 20 Jahre verlängert werden. Von den aktuell in Betrieb stehenden Werke der USA verfügen unterdessen fast alle über eine Bewilligung für 60 Jahre. Für vier Anlagen wurde bereits eine zweite Verlängerung auf total 80 Jahre genehmigt.

Der Bedarf an sauberem Strom wird in naher Zukunft weiter zunehmen. Die Kernenergie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Welt mit CO2-armem Strom. Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen kann sie das noch länger tun – weltweit wie auch in der Schweiz.


Nachhaltige Bauten für Investoren mit Weitblick

Die Schweiz hat sich verpflichtet, in den nächsten 15 Jahren die 17 grossen Sustainable Development Goals (SDG) der Weltgemeinschaft umzusetzen. Dazu kann die Bauwirtschaft einen entscheidenden Beitrag leisten, wenn sie sich jetzt das nötige Knowhow erwirbt. Der Fachkurs Baubiologie vermittelt dieses Wissen für PlanerInnen und HandwerkerInnen umfassend und ganzheitlich.

Eine nachhaltige Bauwirtschaft handelt ökonomisch, sozial und ökologisch verantwortungsvoll. Dieses Ziel wird sowohl von der UNO als auch vom Schweizerischen Bundesrat beharrlich verfolgt. Wie es umgesetzt werden kann, ist allerdings vielen Unternehmern nicht klar. Dass aber Handlungsbedarf besteht, zeigen die Zahlen: Die Baubranche ist für 50% Energieverbrauchs – für Erstellung und Betrieb – verantwortlich. Sie produziert fast 40% der Treibhausgase und 65% der Abfälle. Somit trägt sie auch wesentlich zum Klimawandel und zum hohen Ökologischen Fussabdruck der Schweiz bei. Das Potential, einen Beitrag zur Erreichung der unumgänglichen Nachhaltigkeitsziele zu leisten, ist also gross. Bauunternehmer und Investoren sind gefordert, sich stärker mit einer intelligenten Materialwahl und einer höheren Energieeffizienz im Betrieb und in der Gebäudetechnik auseinanderzusetzen. Planende mit Weitblick streben neben dem ressourcenschonenden Material- und Energieeinsatz eine gute Raumqualität für das Wohlbefinden der Nutzerinnen und Nutzer an. Denn wir alle verbringen 80-90% unseres Lebens in geschlossenen Räumen. Ein gesundes Raumklima zahlt sich auch ökonomisch aus. Nachhaltige Bauten erreichen eine bessere Rendite, fördern die Leistungsfähigkeit bei Arbeitnehmenden und das Wohlbefinden der BewohnerInnen einer Liegenschaft. Eine umfassende nachhaltige Baukunst ist langfristig also ökonomisch, ökologisch und sozial zukunftsfähig. Das Eduqua-zertifizierte Bildungszentrum Baubiologie bietet einen berufsbegleitenden Fachkurs an, der sich an PlanerInnen und HandwerkerInnen richtet. Während 21 Kurstagen vermitteln Fachleute aus der Praxis Wissen zum gesunden und nachhaltigen Bauen. Der Kurs kann innerhalb eines Jahres absolviert und mit dem eidgenössischen Fachausweis „Baubiologe/-in“ abgeschlossen werden (Einstieg jederzeit möglich).


Bildungszentrum Baubiologie
Stephanie Herzog
8045 Zurich
Tel 044 451 01 01
bildungszentrum@baubio.ch
www.baubio.ch