Fernwärme-Forum 2024

Das nächste Fernwärme-Forum von Thermische Netze Schweiz (TNS – vormals Verband Fernwärme Schweiz VFS) findet am 25. Januar 2024 in Bern, Bernexpo, statt. Es steht unter dem Motto «Intelligente thermische Netze» und zeigt Lösungen für die Digitalisierung und Betriebsoptimierung von Fernwärme- und Fernkältenetzen auf. Diese sind unabdinglich für die Dekarbonisierung der schweizerischen Wärmeverbunde.

Einleitend gibt der Leiter der Sektion Geoinformation und Digital Innovation des Bundesamtes für Energie einen Einblick über die entsprechenden Aktivitäten auf Seite des Bundes. Von unserem Partnerverband AGFW wird anschliessend ein Einblick in die Plattform Digitalisierung in der Fernwärme im nördlichen Nachbarland gewährt. Diese Referate werden mit technischen Inputs zu sogenannten digitalen Zwilingen, Lastprognosen, Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie Umsetzungsbeispielen aus der Praxis in der Schweiz abgerundet.

In der von Professor Matthias Sulzer, EMPA, moderierten Podiumsdiskussion, an der die Referenten des Vormittags sowie das TNS-Vorstandsmitglied Ulrich Trümpi teilnehmen, wird das Thema

«Wie kann der Betrieb thermischer Netze mit digitalen Hilfsmitteln optimiert werden?»

Der Nachmittag beginnt mit einem Referat zur Temperaturabsenkung im grössten Fernwärmenetz der Schweiz, gefolgt von der Vorstellung neuer Lösungen für die Netzplanung, laufende Forschungsaktivitäten und saisonale thermische Speicher. Im Anschluss daran geben wir fünf bis sechs Startup-Unternehmen die Gelegenheit, Ihre für thermische Netze nutzbaren digitalen Hilfsmittel vorzustellen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Infrastrukturanlagen ist auch dem Thema Datenschutz und Cyberrisiken Beachtung zu schenken. Der Projektleiter des Minimalstandards Fernwärme- und Fernkälteversorgung vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung gibt hier wichtige Einblicke.

Das Fernwärme-Forum 2024 schliesst wie bereits die zwei vorangehenden Ausgaben mit einem Überraschungsgast und der Zusammenfassung der Tagung durch den Moderator.

Zu Ehren des 40-jährigen Bestehens von TNS im Jahr 2024 wird der Schlussapéro von einem Combo der Big Band Zürich musikalisch untermalt.

Kommen auch Sie nach Bern um sich über die neuesten technischen Entwicklungen auf dem Gebiet thermischer Netze zu informieren und mit den über 500 anwesenden Branchenvertretern auszutauschen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


Thermische Netze Schweiz
c/o Ryser Ingenieure AG
Engestrasse 9, Postfach
CH-3001 Bern
Tel +41 31 560 03 90
tns@thermische-netze.ch
www.thermische-netze.ch

Kein neuer Anstieg des Referenzzinssatzes

Der am 1. September 2023 publizierte Stand des hypothekarischen Referenzzinssatzes bleibt erwartungsgemäss unverändert bei 1.5 %. Damit ergibt sich kein neuer Anpassungsbedarf bei den Mieten.

Der hypothekarische Referenzzinssatz basiert auf der vierteljährlichen Erhebung des durchschnittlichen Hypothekarzinssatzes im Hypothekenbestand der Schweizer Banken durch die Schweizerische Nationalbank. Das Bundesamt für Wohnungswesen rundet diesen Wert jeweils auf das nächste Viertelprozent und publiziert ihn als Referenzzinssatz für die Mieten. Hauseigentümer/Vermieter sind bereits seit September 2022 mit steigenden Zinsen konfrontiert, der hypothekarische Referenzzinssatz wurde hingegen erst mit einiger Verzögerung im Juni 2023 leicht angepasst. Nachdem der hypothekarische Referenzzinssatz in den vergangenen 15 Jahren stets gesunken ist, ist er nach jahrelangen Senkungen anfangs Juni 2023 erstmals um lediglich ein Viertelprozent angestiegen und verbleibt nun bei seiner jüngsten Publikation am 1. September 2023 bei 1.5%. Dank der langanhaltenden Tiefzinsphase gibt es noch immer viele günstige Wohnungen: Die Durchschnittsmiete in der Schweiz über neue und alte Wohnungen hinweg beträgt gemäss dem Bundesamt für Statistik 1393.- Franken. Seit 2000 werden im Durchschnitt nur 14 bis 18 Prozent des Bruttoeinkommens für die Miete aufgewendet.

Kein neuer Handlungsbedarf bei den Mieten
Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse bereits auf einem Referenzzinssatz von 1.5 % basiert, besteht somit kein Handlungsbedarf. Wo der Mietzins noch auf dem Referenzzinssatz von 1,25% basiert, sind für eine Mietzinsanpassung folgende Kostenfaktoren massgebend: Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent berechtigt gemäss Verordnung (VMWG) zu einer Mietzinserhöhung von 3%. Zusätzlich kann der Vermieter 40% der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (gestiegene Unterhaltskosten, Gebühren, Hauswartskosten etc.) seit der letzten Mietzinsanpassung geltend machen. Je nach regionaler Praxis der Schlichtungsbehörden kommt für diese allgemeinen Kostensteigerungen eine jährliche Pauschale von beispielsweise 0,5 Prozent zu Anwendung. Zu einer Erhöhung berechtigen zudem die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen Investitionen für wertvermehrende oder energetische Verbesserungen oder umfassenden Überholungen.

Keine Erhöhung ohne Formular
Für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung muss ein kantonal genehmigtes Formular verwendet werden. Die Erhöhung ist darüber hinaus klar zu begründen. Eine Mietzinserhöhung kann unter Einhaltung einer Anzeigefrist (Kündigungsfrist plus 10 Tage) auf einen vertraglichen Kündigungstermin hin vorgenommen werden. Wo vertraglich keine Kündigungstermine vereinbart wurden, gilt der Ortsgebrauch. Der Vermieter muss im Streitfall beweisen können, dass der Mieter die Mitteilung rechtzeitig erhalten hat. Das Formular sollte daher eingeschrieben verschickt werden.

Unterstützung zum Thema Mietzinsanpassungen

Zu beziehen via HEV Schweiz 044 254 90 20; www.hev-shop.ch

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.


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Tel 044 254 90 20
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Zum Glück haben wir Kernkraftwerke

Das Kernkraftwerk Leibstadt hat bisher insgesamt 300 Terawattstunden Strom produziert und kann noch lange eine Stütze unserer Stromversorgung bleiben.
Die Schweizer Kernkraftwerke liefern unabhängig von Jahreszeit und Witterung grosse Mengen Strom. Ihr Beitrag macht die Stromversorgung sicher und zuverlässig. Besonders im Winter sind wir auf diesen Beitrag angewiesen. Wo der Winterstrom nach der Stilllegung der Kernkraftwerke herkommen soll, ist Gegenstand von Diskussionen. Der Ausbau der inländischen Stromproduktion braucht Zeit und Stromimporte sind eine fragwürdige Alternative.

Das jüngste und leistungsstärkste Kernkraftwerk der Schweiz in Leibstadt hat kürzlich einen grossen Meilenstein erreicht: Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1984 hat das KKL insgesamt 300 Terawattstunden Strom produziert. Mit dieser Menge Energie könnte man über 700 000 Space-Shuttles ins All schicken oder die komplette Game-of-Thrones-Serie 50 Milliarden Mal anschauen – was 400 Millionen Jahre dauern würde. Man könnte damit aber auch den kompletten Schweizer Autoverkehr 30 Jahre lang elektrisch fahren lassen oder das ganze Land während gut fünf Jahren mit Strom versorgen. Für 300 Terawattstunden Strom müssten sich 2000 moderne Windkraftanlagen 35 Jahre lang ununterbrochen drehen. Hätte man die gleiche Menge Strom in Gaskombikraftwerken produziert, wären über 110 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre gelangt.

Wichtiger Winterstrom
Die Stromproduktion in Leibstadt und in den anderen Schweizer Kernkraftwerken ist nicht nur gut für unsere CO2-Bilanz. Die Kernenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur zuverlässigen Stromversorgung. Sie liefert im Jahresdurchschnitt mehr als einen Drittel und im Winter bis zur Hälfte des in der Schweiz erzeugten Stroms. Gut 60 % unseres Stroms stammen im Schnitt von der Wasserkraft. Im Winter erzeugen die Wasserkraftwerke weniger Strom und wir sind auf Stromimporte angewiesen, um den in den kalten Monaten höheren Strombedarf zu decken. In den vergangenen zehn Wintern hat die Schweiz im Durchschnitt pro Winterhalbjahr netto rund vier Terawattstunden Strom importiert. Ohne die Kernkraftwerke entsteht in der kalten Jahreszeit eine zusätzliche Lücke von rund 14 Terawattstunden. Diese Umstände hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) an ihrer Jahresmedienkonferenz 2020 hervorgehoben. Aus Sicht der ElCom ist bei der Betrachtung der Versorgungssicherheit der Winter zentral. Die Strommarkt-Regulierungsbehörde plädiert dafür, den Netto-Import im Winterhalbjahr nach dem Wegfall der Schweizer Kernkraftwerke nicht über zehn Terawattstunden steigen zu lassen. Entsprechend fordert die ElCom im Inland Anreize für neue Kraftwerke, damit eine substantielle Stromproduktion im Winter gewährleistet werden kann. Die ElCom hält geeignete Massnahmen für den Zubau von fünf bis zehn Terawattstunden inländischer Winterproduktion für unerlässlich.

Im Winter muss die Schweiz schon heute Strom importieren, um den Bedarf zu decken.

Im Winter muss die Schweiz schon heute Strom importieren, um den Bedarf zu decken.

Fragezeichen beim Stromimport
Die ElCom warnt in diesem Zusammenhang zudem vor der sinkenden Exportfähigkeit unserer Nachbarländer. Am meisten Strom importiert die Schweiz derzeit aus Deutschland, das bekanntlich bis 2022 auf die Kernenergie und danach in absehbarer Zeit auf Kohlestrom verzichten will. Auch Frankreich will den Anteil der Kernenergie am Strommix reduzieren. In beiden Ländern haben die Netzbetreiber bereits vor sich abzeichnenden Strommangellagen – besonders im Winter – gewarnt. Es ist alles andere als gesichert, dass die Schweiz einfach bei Bedarf den nötigen Strom aus den Ausland einkaufen kann. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat in seiner jüngsten Analyse eine anhaltende Strommangellage im Winter als das grösste Risiko für die Schweiz bezeichnet, noch vor einer Pandemie. Das wirtschaftliche Schadenspotenzial einer Unterversorgung von 30 % während mehrerer Wintermonate beziffern die Fachleute mit weit über 100 Milliarden Franken. Unsere Kernkraftwerke sorgen für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung und helfen, immense Kosten zu vermeiden. Irgendwann erreichen sie jedoch das Ende ihrer Betriebszeit.

Wie lange laufen Kernkraftwerke?
Im Schweizer Kernenergiegesetz sind keine fixen Laufzeiten für Nuklearanlagen festgeschrieben. Kernkraftwerke dürfen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die Betreiber sind für die Sicherheit verantwortlich und vom Gesetz dazu verpflichtet, ihre Werke laufend auf den neusten Stand der Technik nachzurüsten und instand zu halten. Im Fall von Mühleberg führten wirtschaftliche Überlegungen zur frühzeitigen Stilllegung. Die Betreiber der übrigen vier Kernkraftwerke rechnen heute mit rund 60 Jahren Betrieb, auch wenn sicherheitstechnisch mehr möglich wäre. Überprüft wird die Sicherheit von den unabhängigen Experten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Der Bundesrat kann Ausserbetriebnahmen anordnen. Verschiedene andere Staaten haben für ihre Kernkraftwerke fixe Laufzeiten definiert. In den USA zum Beispiel gilt eine Betriebsbewilligung anfänglich für 40 Jahre. Sie kann aber maximal zweimal um je 20 Jahre verlängert werden. Von den aktuell in Betrieb stehenden Werke der USA verfügen unterdessen fast alle über eine Bewilligung für 60 Jahre. Für vier Anlagen wurde bereits eine zweite Verlängerung auf total 80 Jahre genehmigt.

Der 1989 in Betrieb genommene Block 2 in Neckarwestheim geht 2022 als eines der letzten KKW Deutschlands endgültig vom Netz. (Bild: EnBW)

Der 1989 in Betrieb genommene Block 2 in Neckarwestheim geht 2022 als eines der letzten KKW Deutschlands endgültig vom Netz. (Bild: EnBW)

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll die Schweiz aus der Kernenergienutzung aussteigen und so auf eine der wichtigsten Stützen ihrer beinahe CO2-freien und sehr zuverlässigen Stromversorgung verzichten. Die Kernkraftwerke werden am Ende ihrer Lebensdauer nicht durch neue ersetzt. Bis dahin ist die Kernenergie aber laut Bundesrat eine wichtige Stütze der Energiestrategie 2050, da sie als Brückentechnologie Zeit für die Entwicklung von Alternativen schafft. Der dringend nötige Ausbau der Stromproduktion kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Bis es soweit ist, halten uns die Kernkraftwerke den Rücken frei. Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen können sie das noch länger tun.


Nuklearforum Schweiz
Frohburgstrasse 20
4600 Olten
Tel 031 560 36 50
info@nuklearforum.ch
www.nuklearforum.ch

Chancen für die Schweizer Baubranche

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Hausbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Liegenschaft energetisch sanieren, mit Förderbeiträgen. Davon profitiert auch die Schweizer Bauwirtschaft.

Das Gebäudeprogramm hat 2017 knapp 390 Millionen Franken energiebezogene Mehrinvestitionen ausgelöst, die vorwiegend im Baugewerbe positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte bewirken. Gemäss Schätzungen des Bundes sind nach wie vor über eine Million Gebäude in der Schweiz energetisch dringend sanierungsbedürftig. Ausserdem werden rund zwei Drittel aller Gebäude immer noch fossil beheizt, obwohl das mittlerweile nicht mehr zeitgemäss ist und es bessere und günstigere Alternativen gibt. Es besteht folglich nach wie vor grosses Potential fürs Baugewerbe.

Beratung räumt Kundensorgen aus
Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer scheuen jedoch sowohl die Kosten als auch den zeitlichen Aufwand, den eine Gebäudesanierung mit sich bringt. Hier können Bauunternehmer beratend unterstützen und aufzeigen, dass es sich langfristig lohnt, in die Energieeffizienz der Liegenschaft zu investieren.

Ganzheitliche Betrachtung
Eine Sanierung sollte, wenn immer möglich, mit einer Analyse des Gesamtenergiesystems der Liegenschaft beginnen. Das Bundesamt für Energie rät, einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Empfehlungen) zu erstellen. In einigen Kantonen wird dies auch durch Das Gebäudeprogramm gefördert.

Mehr Informationen zum Gebäudeprogramm unter www.dasgebaeudeprogramm.ch