Brandschutzvorschriften 2026 – der Brandschutz in der Schweiz wird neu definiert

Die aktuell schweizweit verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften www.bsvonline.ch sind ein solides Grundregelwerk, das den Brandschutz in der Schweiz sicherstellt. Die letzte Revision der Vorschriften geht auf das Jahr 2015 zurück. Jede Revision berücksichtigt die neusten technischen Möglichkeiten. Mit den Brandschutzvorschriften 2026, kurz BSV 2026 wird der Brandschutz der Zukunft neu definiert. Das Ziel ist es, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen, ohne dabei die realen Risiken zu vernachlässigen.

Als politische Instanz der Kantone, hat das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) beauftragt, die schweizerischen Brandschutzvorschriften bis 2026 zu revidieren. Das IOTH ist die oberste Auftraggeberin an die VKF und agiert auf politischer und strategischer Ebene. Vertreter der Auftraggeberin und der für die BSV 2026 massgebenden Anspruchsgruppen bilden den Steuerungs- und Kernausschuss. Das eigentliche Projektteam besteht aus Isabel Engels, einer Professorin für Brandschutz, Prof. Dr. Dirk Proske einem Risikoexperten und Alois Keel, einem Baujuristen. Bei ihnen laufen die operativen Fäden des Projektes zusammen. Sie sind es, die die eigentlichen Vorschriften verfassen. Unterstützt wird das Projektteam durch fachthemenspezifische Arbeitsgruppen. Diese werden dynamisch und themenspezifisch nach Bedarf zusammengestellt. Die Gesamtverantwortung für das Projekt BSV 2026 liegt bei Lars Mülli. Er ist Direktor der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Gleichzeitig ist er Vorstandsmitglied VKF und Präsident der Technischen Kommission Brandschutz VKF und verfügt über langjährige Brandschutzerfahrung.

Ein kompetentes und breit abgestütztes Team für die BSV 2026, die den zukünftigen Brandschutz in der Schweiz neu definieren. Dabei wird ein risikoorientierter Ansatz angewendet. Das Ziel der Revision ist eine Deregulierung und eine Vereinfachung der Vorschriften. Auch ein einheitlicherer Vollzug soll dadurch erreicht werden. Dabei sollen die akzeptierten Risiken nicht ausschlaggebend höher oder tiefer sein als in anderen vergleichbaren Lebensbereichen. Die neuen Vorschriften werden zwar risikobasiert ausgearbeitet. Sie bieten aber in der Anwendung die Möglichkeit, die Schutzziele implizit mit einem klar definierten Massnahmenpaket zu erreichen. Der Grossteil der Gebäude (80 % und mehr) wird nach wie vor ohne spezielle, objektspezifische Risikobetrachtungen und wie bis anhin standardisiert behandelt werden können. Dies ermöglicht ein effizientes Vorgehen. Dem Projektteam liegt viel daran, den unterschiedlichen Ansprüchen in der Brandschutzplanung und den Auftragszielen Deregulierung und Vereinfachung gerecht zu werden. Das vorhandene Wissen und die langjährige Erfahrung der Schweizer Brandschutzbranche bieten weitere Vorteile, dass mit den BSV 2026 ein zukunftsweisender Grundstein im Schweizer Brandschutz gelegt werden kann.


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
Michael Binz
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3001 Bern
Tel +41 31 320 22 45

VKF-Brandschutzregister – die unentbehrliche Informationsplattform für Produkte und Fachfirmen

Dank dem Brandschutzregister bsronline.ch finden Architekten, Planer und QS-Verantwortliche die für ihr Bauprojekt geeignetsten brandschutzkonformen Produkte. Mittels übersichtlicher Suchfunktion lassen sich die Ergebnisse durch verschiedene Haupt- und Untergruppen eingrenzen.

Neben den Brandschutzvorschriften trägt bsronline.ch wesentlich zum Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen bei. Nicht umsonst ist die Schweiz im Brandschutz weltweit führend. Der Inhalt des Online- Registers geht zudem über das Führen von Produkten hinaus. Auch Fachfirmen sind einfach auffindbar. Eigentümer und Nutzer von Bauten profitieren dabei genauso wie alle Personen, die bei Planung, Bau, Bewilligungen oder Betrieb tätig sind. Folgedessen ist das Brandschutzregister ein gutes Hilfsmittel für die Anwendung der Brandschutzvorschriften. Es bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick der geeigneten Bauprodukte aus Industrie und Fachverbänden. Ausschliesslich Brandschutzprodukten und Fachfirmen, welche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, stellt die VKF das begehrte gesamtschweizerisch anerkannte Dokument aus. Bei «nicht harmonisierten Produkten» erhält der Hersteller, Händler oder die Fachfirma eine «VKF-Anerkennung». Bei «harmonisierten Produkten» nennt sich dieses Dokument «VKF Technische Auskunft». Dank des freiwilligen Eintrags im Brandschutzregister verfügen alle Benutzer über eine schlanke Dokumentation als Basis für die brandschutzkonforme Anwendung der Produkte in der ganzen Schweiz.
Das Brandschutzregister ist somit eine willkommene Unterstützung für die korrekte Anwendung der Brandschutzprodukte für Architekten, Planer, QS-Verantwortliche und Brandschutzbehörden. Auf bsronline.ch werden diese von potenziellen Kunden wie z. B. Bauherren, Architekten, Planer und ausführende Baufirmen schnell und einfach gefunden. Demgegenüber erlaubt das Brandschutzregister den Brandschutzbehörden eine einfache und effiziente Beurteilung der Anwendung von Bauprodukten. Ob Benutzer, also Brandschutz- oder Baubehörden, QS-Verantwortliche, Planer und Bauherren oder Produktanbieter wie Hersteller, Händler oder Fachfirmen: Alle profitieren dank der Plattform von einem schnellen Überblick über Brandschutzprodukte und Fachfirmen. Ein Eintrag ins VKF-Register kann für die Unternehmen nur von Vorteil sein. Denn durch einen Eintrag werden deren Produkte für einen grossen Nutzerkreis zugänglich. Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. Mit einer «VKF Technischen Auskunft» entfällt jedoch der mühsame Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die jeweilig zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojektprüfen zu lassen – ein wiederkehrender Zeitaufwand, der zu unangenehmen Bauverzögerungen führen kann. Eine «VKF technische Auskunft» mit einer Gültigkeitsdauer on fünf Jahren gibt jeder Behörde die Gewähr, dass das Produkt die notwendigen Anwendungskriterien erfüllt und somit entfallen zusätzliche Abklärungen. Umso weniger erstaunt es, dass bei einer Umfrage 5 Prozent der Befragten angaben, dass die VKF Technischen Auskünfte» einen Mehrwert gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller bieten. Eine Leistungserklärung ist auf das Inverkehrbringen und nicht auf die konkrete Anwendung am Bau ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sie diesbezüglich nicht die gleiche Aussagekraft wie eine «VKF Technische Auskunft».
In der Folge ist es bei vielen Leistungserklärungen nur mit grossem Zusatzaufwand und zusätzlichen Dokumenten möglich, der Nachweispflicht für die brandschutzkonforme Anwendung gegenüber kantonalen Brandschutzbehörden nachzukommen. Deshalb führt kein Weg an einem Eintrag im Brandschutzregister vorbei. Deren Einsatz ist für alle Beteiligten äusserst benutzerfreundlich, einfach und schnell. Für das hohe Sicherheitsniveau im Brandschutz ist www.bsronline.ch unverzichtbar und aktueller denn je.

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel 031 320 22 22
Fax 031 320 22 99
info@vkf.ch
www.vkf.ch

VKF-Brandschutzregister – das umfassende Register für Bauprodukte und Fachfirmen

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist die vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) offiziell benannte Schweizerische Fachstelle für die Brandschutzvorschriften. Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen – und diesbezüglich ist die Schweiz weltweit führend. Sie richten sich an Eigentümer und Nutzer von Bauten und an alle Personen, die bei Planung, Bau, Bewilligungen oder Betrieb tätig sind. Für die einfache Anwendung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften steht das Brandschutzregister bsronline.ch: Es bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick der geeigneten Bauprodukte aus Industrie und Fachverbänden.Brandschutzprodukten und Fachfirmen, welche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, erteilt die VKF ein gesamtschweizerisch anerkanntes Dokument. Bei «nicht harmonisierten Produkten» erhält der Hersteller, Händler oder die Fachfirma eine «VKF-Anerkennung». Bei «harmonisierten Produkten» nennt sich dieses Dokument «VKF Technische Auskunft». Dank des freiwilligen Eintrags im Brandschutzregister verfügen alle Benutzer über eine schlanke Dokumentation als Basis für die brandschutzkonforme Anwendung der Produkte in der ganzen Schweiz. Das Brandschutzregister ist somit ein wirksames Mittel zur Verkaufsförderung für Hersteller und Händler und eine willkommene Unterstützung für die korrekte Anwendung der Brandschutzprodukte für Planer, QS-Verantwortliche und Brandschutzbehörden. Auf wwbsronline.ch werden diese von potenziellen Kunden wie z.B. Bauherren, Planer und ausführende Baufirmen schnell und einfach gefunden. Demgegenüber erlaubt das Brandschutzregister den Brandschutzbehörden eine einfache und effiziente Beurteilung der Anwendung von Bauprodukten. Ob Benutzer, also Brandschutz- oder Baubehörden, QS-Verantwortliche, Planer und Bauherren oder Produktanbieter wie Hersteller, Händler oder Fachfirmen: Alle profitieren dank der Plattform von einem schnellen Überblick über Brandschutzprodukte und Fachfirmen.

Ein Eintrag ins VKF-Register kann für die Unternehmen nur von Vorteil sein. Denn durch einen Eintrag erhöhen die Produktanbieter ihre Verkaufschancen auf dem Schweizer Markt erheblich. Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. Mit einer «VKF Technischen Auskunft» entfällt jedoch der mühsame Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die jeweilig zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojekt prüfen zu lassen– ein wiederkehrender Zeitaufwand, der zu unangenehmen Bauverzögerungen führen kann. Eine «VKF Technische Auskunft» mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren gibt jeder Behörde die Gewähr, dass das Produkt die notwendigen Anwendungskriterien erfüllt und somit entfallen zusätzliche Abklärungen. Umso weniger erstaunt es, dass bei einer Umfrage 85 Prozent der Befragten angaben, dass die «VKF Technischen Auskünfte» einen Mehrwert gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller bieten.

Eine Leistungserklärung ist auf das Inverkehrbringen und nicht auf die konkrete Anwendung am Bau ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sie diesbezüglich nicht die gleiche Aussagekraft wie eine «VKF Technische Auskunft». In der Folge ist es bei vielen Leistungserklärungen nur mit grossem Zusatzaufwand und zusätzlichen Dokumenten möglich, der Nachweispflicht für die brandschutzkonforme Anwendung gegenüber kantonalen Brandschutzbehörden nachzukommen. Deshalb führt kein Weg an einem Eintrag im Brandschutzregister vorbei. Deren Einsatz ist für alle Beteiligten äusserst benutzerfreundlich, einfach und schnell. Für das hohe Sicherheitsniveau im Brandschutz ist www.bsronline.ch unverzichtbar und aktueller denn je.

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
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Einheitliche Brandschutz- und Feuerwehrpläne

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) veröffentlichte im Januar 2017 ein für die ganze Schweiz anwendbares Brandschutzmerkblatt. Dieses führt aus, wann, wie und in welchem Umfang Brandschutz-, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne zu erstellen sind. Das Merkblatt wurde in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) erarbeitet.

Kantonsübergreifende einheitliche Grundlagen für Architekten und Fachplaner
Mit den neuen Brandschutzvorschriften 2015 wird der Qualitätssicherung mehr Bedeutung beigemessen. Um die notwendige Qualität über alle Phasen beim Bauvorhaben zu erreichen, sind verschiedene Planungsinstrumente einzusetzen. Bis heute bestanden für die jeweiligen Brandschutzinstanzen insbesondere bei den Brandschutz- und Feuerwehrplänen kantonale Unterschiede. Beispielsweise musste ein in mehreren Kantonen tätiges Architekturbüro über die Kantonsgrenzen hinaus unterschiedlich aufgebaute Planvorlagen berücksichtigen. Ab sofort können sich Architekten und Fachplaner auf eine schweizweit einheitliche Grundlage abstützen.

Vorausschauende Planung bringt Kostenersparnis
Die Planung der baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen hat einen grossen Einfluss auf die Gesamtplanung und Gestaltung, aber auch auf die Realisierungs- und Betriebsphase des Gebäudes. Die Optimierungsmöglichkeiten im Brandschutz nehmen mit fortgeschrittener Planung und Realisierung stark ab. Einmal in Betrieb genommen, kann eine Baute brandschutztechnisch nur noch mit viel Aufwand weiter optimiert werden. Entsprechend hoch ist die Relevanz einer guten, vorausschauenden Brandschutzplanung. Bei dieser darf nicht vergessen werden, dass im Ereignisfall auch den Interventionskräften eine optimale Ausgangslage zur Verfügung stehen soll. Dazu gehören je nach Gebäudegrösse und -komplexität auch entsprechend Feuerwehrpläne, welche der Feuerwehr als Grundlage für ihre Einsatzplanung dienen.

Vereinfachte Kommunikation unter den Beteiligten
Brandschutz- und Feuerwehrpläne visualisieren die vorbeugenden respektive abwehrenden Brandschutzmassnahmen im Gesamtkontext und vereinfachen damit unter anderem die Kommunikation zwischen den verschiedenen involvierten Akteuren wie Architekten, Fachplanern, Unternehmern, Eigentümer- und Nutzerschaft sowie Behörden und Einsatzkräften. Schliesslich stellen diese Unterlagen eine wertvolle Grundlage bei späteren Umbauten oder Sanierungen dar und sind notwendig für die Gebäudeinstandhaltung.

Unterschiedliche Kategorien von Brandschutzplänen
Umfang sowie Art und Weise der Brandschutz- und Feuerwehrpläne richten sich nach Grösse, Komplexität und Brandrisiko des jeweiligen Gebäudes. Die meisten Bauobjekte orientieren sich an den Vorgaben der Kategorie «einfache Brandschutzpläne». Demgegenüber verlangt die Kategorie «detaillierte Brandschutzpläne» zusätzliche Angaben. Auf Verlangen der Brandschutzbehörden sind bei grösseren Bauten Brandschutzkonzepte zu erstellen. Diese orientieren sich an der Qualitätssicherung, die mit der Einführung der Brandschutzvorschriften 2015 an Bedeutung gewann.

Brandschutzpläne als Teil der Revisionsunterlagen
Gemäss Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» sind in Abhängigkeit von Gebäudegeometrie, Nutzung und spezieller brandschutztechnischer Anforderungen einfache Brandschutzpläne bzw. detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen. Mit Ausnahme von Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind für alle Nutzungen Brandschutzpläne notwendig. Bei den genannten Ausnahmen sind Brandschutzpläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen. Brandschutzpläne visualisieren detailliert die baulichen, technischen und vorbeugenden Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes. Brandschutzpläne haben immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Sie müssen im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig angepasst werden. Nachgeführte Brandschutzpläne sind Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz.


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