Brandschutz in der Schweiz

Dorfbrand von Grindelwald 1892, Quelle Grindelwald Museum

Titelbild: Dorfbrand von Grindelwald 1892, Quelle Grindelwald Museum

Grosse Feuersbrünste in Schweizer Dörfern und Städten kennen wir nur noch aus historischen Überlieferungen. Nur selten betrifft heutzutage ein Brand mehrere Gebäude. Die Gründe dafür liegen bei den wirksamen Schutzmassnahmen.

Der Schrecken der Grossbrände
Schon in der Steinzeit versuchten die Menschen das Feuer für ihre Zwecke zu nutzen. Später brachten sie das Feuer in ihre Häuser und Siedlungen. Dass es dabei nicht immer unter Kontrolle gehalten werden konnte, zeigen die zahlreichen überlieferten Grossbrände in der Schweiz. Bis ins 19. Jahrhundert wurden Ortschaften teilweise komplett eingeäschert, einige sogar mehrmals. In Romont (FR) wüteten beispielsweise 1434, 1476, 1577 und 1681 schwere Brände und führten zu grosser Zerstörung. Einer der letzten Grossbrände in der Schweiz ereignete sich 1903 in Bonaduz (GR).

Der Umfang dieser Brände mag heute erstaunen. Bedenkt man die damalige Bauweise, liegen die Gründe jedoch auf der Hand. So waren Häuser oft aus Holz gebaut und Dächer mit Stroh oder Schindeln bedeckt. Ein einzelner Funke, sei es aus einer Kochstelle, einer Fackel oder einem Schmiedeofen reichte bereits, um einen Grossbrand auszulösen.

Die Bewohner erkannten, dass die Bauweise von Häusern einen grossen Einfluss auf die Entwicklung von Bränden haben kann. Dies hat dazu geführt, dass die Abstände zwischen den Häuserreihen vergrössert und vermehrt mit Stein gebaut wurde. Auch Brandmauern, die das Übergreifen eines allfälligen Feuers unterbinden sollten, wurden bereits Anfang des 18. Jahrhunderts eingesetzt. Zeitweise war es verboten, feuerbetriebene Werkstätten in der Stadt zu betreiben. Haushalte waren verpflichtet, einen Eimer und einen Feuerhaken bereit zu halten. Heu und Brennholz galt es an sicheren Stellen zu lagern und die Kamine regelmässig vom Russ zu befreien. Auch wenn diese Massnahmen mit dem heutigen Brandschutz nicht vergleichbar sind, so zeigten sich dennoch erste positive Auswirkungen.

Die Entwicklung des Brandschutzes
1903 wurde die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) gegründet. Damit wurde der Brandschutz in der Schweiz institutionalisiert und erstmals überkantonal angegangen. 1933 wurde die VKF-Wegleitung Feuerpolizei-Vorschriften erstmals publiziert. Sie gilt heute als das erste bekannte Brandschutzvorschriften-Werk der Schweiz. Von einer gesamtschweizerischen Lösung für Brandschutzvorschriften war man jedoch noch Jahrzehnte entfernt.

So ist der Schweizerische Brandschutz heute organisiert.
Bis 2004 galten die kantonalen Brandschutzvorschriften. Seit 2005 ist die Führung bei der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Diese setzt durch das Interkantonale Organ technischer Handelshemmnisse (IOTH) auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) die Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz in Kraft. Damit erhalten die Vorschriften Gesetzescharakter. Dies sowohl in Kantonen mit Kantonaler Gebäudeversicherung als auch ohne (Uri, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Tessin und Genf). Zusätzlich übernimmt auch das Fürstentum Liechtenstein diese Brandschutzvorschriften in das entsprechende Baugesetz.

Ordner Brandschutzvorschriften, Quelle VKF

Ordner Brandschutzvorschriften, Quelle VKF

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist vom IOTH als Fachinstanz für die Brandschutzvorschriften ernannt worden. Sie erstellt und pflegt die Vorschriften und ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen. Die VKF kann jedoch weder selbst Vorschriften erlassen noch diese vollziehen.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) oder in Kantonen ohne KGV die jeweilige amtliche Stelle vollziehen den Brandschutz und erlassen die nötigen Weisungen auf kantonaler Ebene. Bei Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko legen sie die Brandschutzmassnahmen fest und führen periodische Kontrollen durch. Auch organisieren sie die Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzsysteme usw.

Aktuell sind die Schweizerischen Brandschutzvorschriften BSV 2015 in Kraft. Diese gelten für alle Bauten und Anlagen, also vom Einfamilienhaus bis hin zum Fussballstadion. Natürlich unterscheiden sich die jeweiligen Anforderungen stark von der Nutzung und der Art des Gebäudes. Im Laufe der Zeit ändert sich die Bauweise, die Baumaterialien aber auch unsere Ansprüche. Daher ist per 2026 eine erneute Revision der Brandschutzvorschriften geplant.

Hier finden Sie die aktuellen VKF-Brandschutzvorschriften www.bsvonline.ch


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
Michael Binz
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 31 320 22 45

Sommergewitter – so tragen Sie zum Gebäudeschutz bei

Oberfl ächenabfl uss sorgt für Schaden an Gebäude. (Quelle: Mobiliar Lab für Naturrisiken, Christophe Lienert)
Plötzlich verdunkelt sich der Himmel und böige Winde ziehen auf. Bestimmt kennen Sie diese Vorboten eines Sommergewitters. Doch was können Sie in Ihrer täglichen Arbeit tun, um Personen und Gebäude in solchen Momenten zu schützen? Die Informationsplattform www.schutz-vor-naturgefahren.ch hat für Sie die wichtigsten Massnahmen zusammengetragen.

Hagel – kleine Körner, grosse Schäden
Hagel tritt in den meisten Gebieten der Schweiz häufig auf und bleibt trotz intensiver Forschung nur kurzfristig vorhersehbar. In den letzten 20 Jahren haben Hagelschäden an Gebäuden deutlich zugenommen. Schuld daran ist in erster Linie die Bauweise unter Verwendung empfindlicher Materialien. Bauherren und Baufachleute haben es deshalb in der Hand, diese Entwicklung zu verbessern: Bei jedem Neubau und bei jeder Sanierung von Dach und Fassade sollte frühzeitig an den Hagelschutz gedacht werden. In den meisten Fällen ist ein guter Hagelschutz ohne oder mit geringen Zusatzkosten möglich. Entscheidend ist die Materialwahl – geprüfte, hagelsichere Bauteile gewährleisten einen wirksamen Schutz. Die im Hagelregister (www.hagelregister.ch) eingetragenen Produkte wurden von anerkannten Prüfstellen auf ihren Hagelwiderstand getestet. Zudem müssen die besonders empfindlichen Lamellenstoren geschützt werden. Hier hilft die zunehmende Vernetzung und Automatisierung: Beliebige Gebäudesteuerungen können auf das kostenlose Warnsignal «Hagelschutz – einfach automatisch» zugreifen und so ohne menschliches Zutun bei Hagelgefahr die Storen hochziehen und wirksam schützen (www.vkg.ch/hagelschutz).

Starkregen – viel Wasser innert kürzester Zeit
Gewitter sind oft von starkem Regen begleitet. Wenn das Wasser vom Boden nicht aufgenommen werden kann und an der Bodenoberfläche abfliesst («Oberflächenabfluss»), kann dieses über Öffnungen wie Türen, Lichtschächte oder Lüftungsöffnungen in Gebäude eindringen und in Untergeschossen sowie auf Fluchtwegen auch Personen gefährden. Die Terraingestaltung um und auf dem Grundstück entscheidet darüber, wie viel Oberflächenwasser sich ansammelt und wohin es abfliesst. Wer Muldenlagen meidet und den Wasserabfluss konsequent vom Gebäude weg plant, erzielt in der Regel bereits einen guten Schutz. Zusätzlich kann man potenziell gefährdete Gebäudeöffnungen abdichten oder erhöht anordnen. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und passende Schutzmassnahmen finden Sie unter: www.schutz-vor-naturgefahren.ch/wasser.

Sturm – gut geschützt dank konsequenter Umsetzung der Baunormen
Wenn ein Gewitter aufzieht, nimmt der Wind oft sprunghaft bis auf Sturmstärke zu. Insbesondere Böen und lokale Verwirbelungen wirken mit beachtlichen Kräften auf Gebäude ein. Die Schweizer Baunormen (insbesondere die Norm SIA 261) verlangen eine ausreichende Sturmfestigkeit von Gebäuden. Achten Sie darauf, dass alle Bauteile der Gebäudehülle diesen Normen entsprechen. Wichtig ist, dass die durch den Wind verursachten Kräfte an Fassadenelementen sowie von Aufbauten (z. B. Solaranlagen) gut in das Tragwerk abgeleitet werden und nicht Unterkonstruktionen oder die Dacheindeckung beschädigen.

Hagelschaden an verputzter Fassade. (Quelle: VKF)

Hagelschaden an verputzter Fassade. (Quelle: VKF)


Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
Bundesgasse 20
3011 Bern
Tel 031 320 22 22
kommunikation@schutz-vor-naturgefahren.ch
www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Solardusche – Suntherm

Bis zum Jahre 1999 vertrieb die Firma Suntherm diverse Modelle von Solarduschen. Qualität und Design entsprachen jedoch nicht den Vorstellungen des Firmeninhabers.
Hr. Peter Diener
Im Januar 2000 entwickelte er die hydraulisch funktionell einfach arbeitende und vor allem aber formschöne Solardusche Suntherm. Auf der Grundlage von edlen Werkstoffen wie Chrom – Nickelstahl und HDPE – Kunststoffen ist die geniale Solardusche mit 20 Litern Inhalt praktisch unverwüstlich.

SumatrixModernste Solartechnologie sorgt für heisses Wasser
Das kalte Wasser aus Ihrem Gartenschlauch wird in dem schwarzen 20 Liter HDPE Tank durch die Sonnenstrahlen aufgewärmt. Dank der speziellen Bauweise des schwarzen Behälters wird die Sonnenstrahlung besonders wirksam genutzt. Über die formschönen Armaturen mischen Sie das heisse Wasser mit dem kalten, bis eine angenehme Temperatur erreicht ist. Ganz so, wie in Ihrem Bad – nur, dass Sie mitten im Garten stehen. An der Erfindermesse in Genf wurde die Dusche mit einer Silbermedaille prämiert. Dem Europaweiten Musterschutz (Mod. Dep.) folgte im Jahr 2004 die Erteilung des Erfinder – Patentes Nr. CH 694 216. Der Verkaufserfolg liess nicht lange auf sich warten. Bereits stehen über 10’000, in Europa produzierte und weltweit ausgelieferte Suntherm – Solarduschen, im Einsatz.

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Eine noch breitere Anwendungsmöglichkeit eröffnet sich. Als Weiterentwicklung und Weltneuheit für Solarduschen gilt ein im Solartank eingesetztes temperatur – und zeitgesteuertes Heizelement. Die Wassererwärmung wird also da produziert, wo sie gebraucht wird. Aufwändige Hausinstallationen entfallen weitgehend, da kein zusätzlicher Elektroboiler gebraucht wird. Bei Regenwetter, wie auch nachts soll die Dusche den Poolbesitzer mit Warmwasser verwöhnen.


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