Günstiger mit als ohne Treuhänder

Die Schenk Finance & Consulting GmbH macht auch nach dem Umzug von St. Gallen nach Wil für ihre Kundschaft mal nur die Buchhaltung, mal die Arbeit einer ganzen Finanzabteilung. Dank Erfahrung und Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen spart das den Kundinnen und Kunden unter dem Strich oft mehr Geld als das es kostet.

«Wir haben Kunden in der ganzen Deutschschweiz»

antwortet Yves Schenk, Gründer und Geschäftsführer der Schenk Finance & Consulting GmbH auf die Frage, weshalb sein Büro nicht länger an der St. Galler Marktgasse, sondern neu in Wil nahe der Autobahnausfahrt zu finden ist. Zu vielen Kundinnen und Kunden ist der Weg des Treuhänders, der nach Handelsschule, KV, dem Fachausweis Finanzen & Rechnungswesen auch die Weiterbildung zum dipl. Experten Rechnungslegung & Controlling absolviert hat, damit kürzer.

2019 hat sich Yves Schenk nach 20 Jahren Erfahrung im nationalen und internationalen Rechnungswesen privater Firmen selbstständig gemacht. Seither stehen er und seine beiden Mitarbeitenden ihrer Kundschaft mit Rat und Tat zur Seite, und sparen diesen unter dem Strich oft sogar Geld.

«Ein Treuhänder kommt meist günstiger als kein Treuhänder»

sagt Schenk, der verschiedenste Mandate innehat – von der einfachen Buchhaltung bis hin zur Übernahme der gesamten Finanzabteilung eines KMU samt Budgetplanung und Strategieberatung.

Bei Mehrwertsteuer Geld gespart
Warum ein erfahrener Treuhänder, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennt, Geld sparen kann, belegt Schenk mit einem Beispiel im Bereich Mehrwertsteuer. Einer seiner Kunden, ein KMU in der Startup-Phase, kaufte von einer Privatperson ein neuwertiges Auto, um dieses als Firmenwagen zu nutzen. Schenk erklärt:

«Mein Kunde wusste nicht, dass er gegenüber dem Steueramt den fiktiven Vorsteuerabzug geltend machen kann. Insgesamt sind es 8,1 Prozent des Anschaffungswertes des Wagens, in diesem Fall rund 5000 CHF, den er als Vorsteuer in der Mehrwertsteuerabrechnung geltend machen kann. Dies, obwohl er das Fahrzeug von einer nicht steuerpflichtigen Person erworben hat.»

Yves Schenk – Geschäftsführer

Yves Schenk – Geschäftsführer

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, das zeigt, warum Firmen bei der Erstellung der Buchhaltung oft am falschen Ort sparen.

«Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden immer komplexer»

sagt Schenk. Auch bei Jahresabschlüssen mit Verlusten, die zu einem hälftigen Kapitalverlust oder gar einer Überschuldung führen, ergeben sich erweiterte Handlungspflichten für die Organe der Gesellschaft. Deshalb lieber gleich einen richtigen Profi engagieren und damit sicher sein, kostspielige Fehler oder gar Haftungsrisiken im privaten Bereich durch Unterlassen von Handlungspflichten zu vermeiden.


Schenk Finance & Consulting GmbH
Toggenburgerstrasse 156
9500 Wil
Tel +41 71 552 05 17
schenk@sfc-gmbh.ch
www.sfc-gmbh.ch

Immobilienmaklerin mit Kompetenz, Herz und Engagement

«Herzblut» – dieses Wort fällt immer wieder, wenn Sandra Walser, die Geschäftsführerin der WSP Immobilien, von ihrer Arbeit erzählt. Vielleicht gerade deshalb, weil dieser Weg bei ihr nicht vorgegeben war.

«Eine Liegenschaft zu verkaufen, ist ein einschneidendes Erlebnis. Gerade wenn jemand sehr an seinem Haus hängt und nur schwer loslassen kann, ist es enorm wichtig, diese Kunden bei diesem Prozess einfühlsam zu begleiten.»

sagt Sandra Walser. Dafür nehme sie sich viel Zeit. Und achte bei der Auswahl von möglichen Käufern bewusst darauf, «dass es passt», wie sie es formuliert.

«Es ist unglaublich schön, wenn sich zwischen Käufer und Verkäufer eine Bande durch positive Beziehung entwickelt, die manchmal sogar noch eine gewisse Zeit anhält.»

Dass es bei ihrer Arbeit um mehr als einfach ein Geschäft geht, zeigt auch diese Geste: Nach jedem abgeschlossenen Auftrag überweist die WSP Immobilien eine Spende an die Behinderteninstitution Stiftung Steinegg in Wiesendangen.

Unüblicher Weg
Auf die Frage, ob sie in der Immobilienbranche demnach ihre Erfüllung gefunden hat, antwortet sie mit einem sehr überzeugenden «Ja». Dabei lag dieser Werdegang nicht auf der Hand: Ursprung war ein familieneigenes Bauprojekt in Herrliberg. Unterstützt von einem Fachmann, kümmerte sich Sandra Walser um die gesamte Verkaufsabwicklung des Mehrfamilienhauses – «und da hat es mich gepackt». Sie absolvierte eine Ausbildung in ganzheitlichem Immobilienmanagement und baute ihre Firma Walser Siegrist & Partner AG, kurz WSP Immobilien, im zürcherischen Wiesendangen auf. Seit gut 10 Jahren kümmert sie sich nun erfolgreich um den Verkauf und die Verwaltung von Liegenschaften. Dazu gehören auch Unterhaltsarbeiten wie Reinigung oder Reparaturen.

Seit dem Start 2013 wird sie von ihrem Vater Bruno Walser unterstützt.

«Ich rede ihr aber nie in ihre Arbeit rein. Sie ist Geschäftsführerin, ich fokussiere mich auf meine Tätigkeit»

betont er.
So entwickelt er gemeinsam mit Partnern verschiedene Neubauprojekte, deren Verkauf über die WSP Immobilien läuft.

Dienstleistungspakete
Durch den Eintritt von grossen, internetbasierten Maklerfirmen verändern sich die Marktbedingungen. Dem daraus resultierenden Preisdruck begegnen wir mit einem nachvollziehbaren und transparenten Preismodell und bieten Dienstleistungspakete ab Fr. 4900.00 für den Immobilienverkauf an. Trotzdem stehen weiterhin exzellente Kundenbetreuung und hohe Qualität, wie in den vergangenen Jahren bewiesen, im Zentrum unserer Tätigkeit.


Walser Siegrist & Partner AG
Dorfstrasse 93
8542 WiesendangenZweigstelle
Sennüttenweg 2
8134 Adliswil
Tel +41 52 337 09 55
info@walsersiegrist.ch
www.walsersiegrist.ch

BFB weist auf die geltenden Vorschriften in Treppenhäusern hin

Bei Bränden werden Treppenhäuser, Korridore und Hauseingänge zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. Die tragischen Ereignisse von Crans-Montana führen zu vielen Anfragen bei der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB. Sie weist daher auf die geltenden Brandschutzvorschriften hin.

Diese Vorschriften gelten für Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern:

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
  • Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1,20 m betragen.
  • Hauseingangstüren müssen jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können. Wenn sie mehr als 10 Wohneinheiten erschliessen, müssen sie in Fluchtrichtung öffnen.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
  • Keine offenen Feuer, wie beispielsweise Kerzen, platzieren.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.

Eigentümer und Mieter/-innen müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Bei Missständen empfiehlt die BFB den Mieter/-innen, das Gespräch mit der Hauseigentümerschaft bzw. der Hausverwaltung zu suchen; bei Stockwerkeigentum ist die Eigentümerversammlung zuständig. Diese müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit im Gebäude jederzeit gewährleistet ist.

Mehr Sicherheitsinformationen sowie ein Merkblatt «Brandsicherheit im Treppenhaus» bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/treppenhaus


Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG
Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
CH-3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 20
bfb-cipi@vkg.ch
bfb-cipi.ch

Die Familienwohnung – Stolperstein im Mietrecht

Die Kündigung ist verschickt, die Frist läuft – und doch ist am Ende alles wirkungslos. Was viele Vermieter nicht wissen: Handelt es sich um eine sogenannte Familienwohnung, gelten im Schweizer Mietrecht besonders strenge Vorschriften. Schon ein kleiner Formfehler kann dazu führen, dass eine Kündigung nichtig ist. Entsprechend wichtig ist es, die Spielregeln zu kennen.

Als Familienwohnung gilt jene Wohnung, in der Ehegatten oder eingetragene Partner ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben. Ob Kinder dort leben, spielt keine Rolle. Nicht unter «Familienwohnung» fallen Ferien- oder Zweitwohnungen oder reine Geschäfts- und Wochenaufenthaltswohnungen. Auch Konkubinatspaare (d.h. eheähnliche Lebensgemeinschaften zweier unverheirateter Personen) profitieren nicht von einem besonderen Schutz.

Für Vermieter besonders relevant sind die strengen Vorschriften bei einer Kündigung. Die Kündigung einer Familienwohnung muss nämlich beiden Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern separat zugestellt werden – mit je eigenem amtlichem Formular und in separaten Umschlägen (Art. 266n OR). Diese Pflicht besteht auch dann, wenn ein Ehegatte bzw. eingetragener Partner ausgezogen ist. Ist dessen neue Adresse nicht bekannt, genügt die Zustellung an die letzte bekannte Adresse. Ist sich der Vermieter unsicher, ob (noch) eine Familienwohnung vorliegt, ist eine vorsorgliche separate Zustellung an beide empfehlenswert. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig – auch dann, wenn der Vermieter vom Zivilstand nichts wusste.

Umgekehrt kann ein Mieter die Familienwohnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners kündigen (Art. 266m OR). Fehlt diese Zustimmung, ist auch diese Kündigung unwirksam.

Um solche Situationen zu vermeiden ist es besonders wichtig Klarheit zu schaffen. Bereits im Mietinteressentenformular darf deshalb danach gefragt werden, ob es sich um eine Familienwohnung handelt. Sinnvoll ist zudem, im Mietvertrag eine vertragliche Meldepflicht bei Zivilstandsänderungen festzuhalten sowie auf mögliche Schadenersatzfolgen hinzuweisen und eine Auskunftsbevollmächtigung gegenüber den zuständigen Ämtern zu vereinbaren.

Die Familienwohnung ist damit kein Randthema, sondern ein praxisrelevanter Kernbereich des Mietrechts. Im Zweifel gilt: lieber zwei Kündigungen versenden, als eine Ungültigkeit zu riskieren.

MLaw Céline Moreno
Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz


HEV Schweiz
Seefeldstrasse 60, Postfach
8032 Zürich
Tel +41 44 254 90 20
info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

Eine Frage des Vertrauens

Michael Rüegsegger und Michael Reiff sind die Profis, wenn es um Finanz- und Vorsorgefragen geht. Sie finden die für Kundinnen und Kunden passende Strategie und bieten ihnen die massgeschneiderte Lösung an.

Wie sieht die finanzielle Situation nach der Pensionierung aus? Was passiert mit meinem Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit? Können wir unser Haus im Alter finanziell noch tragen? Welches ist die richtige Hypothekenstrategie? Was muss im Falle meines Ablebens beachtet werden? Fragen über Fragen, die einen belasten und im Kopf herumschwirren, weil man weiss, wie wichtig deren Planung und Regelung ist. Irgendwann kann ein unvorhergesehenes Ereignis eintreten, das schon aufgrund seiner Tragweite die Welt auf den Kopf stellt. Wenn dann noch unzählige ungeklärte Fragen im Raum stehen, wird die eh schon herausfordernde Situation noch schwieriger zu bewältigen.

Profis kümmern sich darum
Michael Rüegsegger und Michael Reiff sind beide Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis. In den 19 respektive 26 Jahren auf einer Grossbank haben sie viel Erfahrung in Vermögensverwaltung und Finanzfragen aller Art gesammelt.

Mit der Bieltor Finanz GmbH beraten sie ihre Kundschaft, auch bei sehr komplexen Fragen, aus einer Hand.

«Wir haben ein grosses Netzwerk. Falls nötig, ziehen wir, je nach Thema, den einen oder anderen Spezialisten bei»

erklärt Michael Rüegsegger.

«Wir verkaufen keine Produkte, sondern wir bieten unserer Kundschaft Lösungen»

betont Michael Reiff. Lösungen für Fragen, bei welchen der Kunde, je nach Komplexität, üblicherweise mehrere Ansprechpartner involvieren müsste. Bei der Bieltor Finanz GmbH hat er einen Ansprechpartner, egal wie herausfordernd das Thema ist.

«Wir lieben Herausforderungen. Es macht Spass, Lösungen für komplexe Probleme zu finden»

sind sich die beiden Finanzplaner einig, die bereits seit Herbst 2015 als erfolgreiches Team unterwegs sind.

Ein strukturiertes Vorgehen
Nach einer umfassenden Analyse erarbeiten Michael Reiff und Michael Rüegsegger zusammen mit den Kunden und Kundinnen eine langfristig ausgerichtete Strategie und zeigen passende Lösungsvarianten auf. Anschliessend begleiten die Fachmänner die Kundschaft dabei, die definierten Massnahmen umzusetzen, und überprüfen schliesslich regelmässig, ob mit der gewählten Lösung die gesetzten Ziele erreicht werden.

Bei der Bieltor Finanz GmbH erhalten die Kundinnen und Kunden keine Standardlösungen, sondern solche, die genau auf sie zugeschnitten sind. Und sie wissen: Ihre Finanzfragen, mögen sie noch so persönlich und komplex sein, befinden sich in guten und vertrauensvollen Händen. Auch die Unsicherheit, ob man vielleicht ein sehr wichtiges Thema vergessen hat, entfällt, wenn man sich auf die Profis von der Bieltor Finanz GmbH verlässt.


Bieltor Finanz GmbH
Westbahnhofstrasse 10
4500 Solothurn
Tel +41 32 588 59 20
info@bieltorfinanz.ch
www.bieltorfinanz.ch