Promat – Ihr zuverlässiger Partner im baulichen Brandschutz

Die Promat AG mit Hauptsitz in Münchwilen ist ein führendes Unternehmen im Bereich des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes.

Die Sicherheit von Mensch und Tier sowie von Sachwerten und Gebäuden liegt uns am Herzen. Wir lösen für Sie den baulichen Brandschutz richtig und sicher. Und das von der Planung, über die Umsetzung bis zur Konformitätserklärung. Über 150 von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anerkannte Bauteile und unzählige Sonderlösungen garantieren Sicherheit bei maximaler Gestaltungsfreiheit.

  • Kompetente Beratung unserer Kunden bei der Umsetzung von gesetzlichen Brandschutzauflagen im Hoch- und Tiefbau.
  • Unsere Systemlösungen garantieren die geforderte Sicherheit unter Beibehaltung der maximalen Gestaltungsfreiheit.
  • Qualitativ hochwertige Brandschutzprodukte liefern wir pünktlich und auf Wunsch auch bearbeitet.
  • Die reibungslose Ausführung findet durch ausgesuchte Montagefirmen statt.
  • Zur Qualitätssicherung bilden wir die Fachkräfte aus und unterstützen sie mit Instruktionen und Plankontrollen auf der Baustelle.
  • Wir schaffen und festigen Vertrauen zu Kunden, Behörden, Lieferanten und Mitarbeitern durch Fairness und Verlässlichkeit.



Promat AG
Industriestrasse 3
9542 Münchwilen
Tel 052 320 94 00
office@promat.ch
www.promat.ch

Brandschutz in der Schweiz

Dorfbrand von Grindelwald 1892, Quelle Grindelwald Museum

Titelbild: Dorfbrand von Grindelwald 1892, Quelle Grindelwald Museum

Grosse Feuersbrünste in Schweizer Dörfern und Städten kennen wir nur noch aus historischen Überlieferungen. Nur selten betrifft heutzutage ein Brand mehrere Gebäude. Die Gründe dafür liegen bei den wirksamen Schutzmassnahmen.

Der Schrecken der Grossbrände
Schon in der Steinzeit versuchten die Menschen das Feuer für ihre Zwecke zu nutzen. Später brachten sie das Feuer in ihre Häuser und Siedlungen. Dass es dabei nicht immer unter Kontrolle gehalten werden konnte, zeigen die zahlreichen überlieferten Grossbrände in der Schweiz. Bis ins 19. Jahrhundert wurden Ortschaften teilweise komplett eingeäschert, einige sogar mehrmals. In Romont (FR) wüteten beispielsweise 1434, 1476, 1577 und 1681 schwere Brände und führten zu grosser Zerstörung. Einer der letzten Grossbrände in der Schweiz ereignete sich 1903 in Bonaduz (GR).

Der Umfang dieser Brände mag heute erstaunen. Bedenkt man die damalige Bauweise, liegen die Gründe jedoch auf der Hand. So waren Häuser oft aus Holz gebaut und Dächer mit Stroh oder Schindeln bedeckt. Ein einzelner Funke, sei es aus einer Kochstelle, einer Fackel oder einem Schmiedeofen reichte bereits, um einen Grossbrand auszulösen.

Die Bewohner erkannten, dass die Bauweise von Häusern einen grossen Einfluss auf die Entwicklung von Bränden haben kann. Dies hat dazu geführt, dass die Abstände zwischen den Häuserreihen vergrössert und vermehrt mit Stein gebaut wurde. Auch Brandmauern, die das Übergreifen eines allfälligen Feuers unterbinden sollten, wurden bereits Anfang des 18. Jahrhunderts eingesetzt. Zeitweise war es verboten, feuerbetriebene Werkstätten in der Stadt zu betreiben. Haushalte waren verpflichtet, einen Eimer und einen Feuerhaken bereit zu halten. Heu und Brennholz galt es an sicheren Stellen zu lagern und die Kamine regelmässig vom Russ zu befreien. Auch wenn diese Massnahmen mit dem heutigen Brandschutz nicht vergleichbar sind, so zeigten sich dennoch erste positive Auswirkungen.

Die Entwicklung des Brandschutzes
1903 wurde die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) gegründet. Damit wurde der Brandschutz in der Schweiz institutionalisiert und erstmals überkantonal angegangen. 1933 wurde die VKF-Wegleitung Feuerpolizei-Vorschriften erstmals publiziert. Sie gilt heute als das erste bekannte Brandschutzvorschriften-Werk der Schweiz. Von einer gesamtschweizerischen Lösung für Brandschutzvorschriften war man jedoch noch Jahrzehnte entfernt.

So ist der Schweizerische Brandschutz heute organisiert.
Bis 2004 galten die kantonalen Brandschutzvorschriften. Seit 2005 ist die Führung bei der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Diese setzt durch das Interkantonale Organ technischer Handelshemmnisse (IOTH) auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) die Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz in Kraft. Damit erhalten die Vorschriften Gesetzescharakter. Dies sowohl in Kantonen mit Kantonaler Gebäudeversicherung als auch ohne (Uri, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Tessin und Genf). Zusätzlich übernimmt auch das Fürstentum Liechtenstein diese Brandschutzvorschriften in das entsprechende Baugesetz.

Ordner Brandschutzvorschriften, Quelle VKF

Ordner Brandschutzvorschriften, Quelle VKF

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist vom IOTH als Fachinstanz für die Brandschutzvorschriften ernannt worden. Sie erstellt und pflegt die Vorschriften und ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen. Die VKF kann jedoch weder selbst Vorschriften erlassen noch diese vollziehen.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) oder in Kantonen ohne KGV die jeweilige amtliche Stelle vollziehen den Brandschutz und erlassen die nötigen Weisungen auf kantonaler Ebene. Bei Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko legen sie die Brandschutzmassnahmen fest und führen periodische Kontrollen durch. Auch organisieren sie die Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzsysteme usw.

Aktuell sind die Schweizerischen Brandschutzvorschriften BSV 2015 in Kraft. Diese gelten für alle Bauten und Anlagen, also vom Einfamilienhaus bis hin zum Fussballstadion. Natürlich unterscheiden sich die jeweiligen Anforderungen stark von der Nutzung und der Art des Gebäudes. Im Laufe der Zeit ändert sich die Bauweise, die Baumaterialien aber auch unsere Ansprüche. Daher ist per 2026 eine erneute Revision der Brandschutzvorschriften geplant.

Hier finden Sie die aktuellen VKF-Brandschutzvorschriften www.bsvonline.ch


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
Michael Binz
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 31 320 22 45

Brandschutzvorschriften 2026 – der Brandschutz in der Schweiz wird neu definiert

Die aktuell schweizweit verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften www.bsvonline.ch sind ein solides Grundregelwerk, das den Brandschutz in der Schweiz sicherstellt. Die letzte Revision der Vorschriften geht auf das Jahr 2015 zurück. Jede Revision berücksichtigt die neusten technischen Möglichkeiten. Mit den Brandschutzvorschriften 2026, kurz BSV 2026 wird der Brandschutz der Zukunft neu definiert. Das Ziel ist es, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen, ohne dabei die realen Risiken zu vernachlässigen.

Als politische Instanz der Kantone, hat das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) beauftragt, die schweizerischen Brandschutzvorschriften bis 2026 zu revidieren. Das IOTH ist die oberste Auftraggeberin an die VKF und agiert auf politischer und strategischer Ebene. Vertreter der Auftraggeberin und der für die BSV 2026 massgebenden Anspruchsgruppen bilden den Steuerungs- und Kernausschuss. Das eigentliche Projektteam besteht aus Isabel Engels, einer Professorin für Brandschutz, Prof. Dr. Dirk Proske einem Risikoexperten und Alois Keel, einem Baujuristen. Bei ihnen laufen die operativen Fäden des Projektes zusammen. Sie sind es, die die eigentlichen Vorschriften verfassen. Unterstützt wird das Projektteam durch fachthemenspezifische Arbeitsgruppen. Diese werden dynamisch und themenspezifisch nach Bedarf zusammengestellt. Die Gesamtverantwortung für das Projekt BSV 2026 liegt bei Lars Mülli. Er ist Direktor der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Gleichzeitig ist er Vorstandsmitglied VKF und Präsident der Technischen Kommission Brandschutz VKF und verfügt über langjährige Brandschutzerfahrung.

Ein kompetentes und breit abgestütztes Team für die BSV 2026, die den zukünftigen Brandschutz in der Schweiz neu definieren. Dabei wird ein risikoorientierter Ansatz angewendet. Das Ziel der Revision ist eine Deregulierung und eine Vereinfachung der Vorschriften. Auch ein einheitlicherer Vollzug soll dadurch erreicht werden. Dabei sollen die akzeptierten Risiken nicht ausschlaggebend höher oder tiefer sein als in anderen vergleichbaren Lebensbereichen. Die neuen Vorschriften werden zwar risikobasiert ausgearbeitet. Sie bieten aber in der Anwendung die Möglichkeit, die Schutzziele implizit mit einem klar definierten Massnahmenpaket zu erreichen. Der Grossteil der Gebäude (80 % und mehr) wird nach wie vor ohne spezielle, objektspezifische Risikobetrachtungen und wie bis anhin standardisiert behandelt werden können. Dies ermöglicht ein effizientes Vorgehen. Dem Projektteam liegt viel daran, den unterschiedlichen Ansprüchen in der Brandschutzplanung und den Auftragszielen Deregulierung und Vereinfachung gerecht zu werden. Das vorhandene Wissen und die langjährige Erfahrung der Schweizer Brandschutzbranche bieten weitere Vorteile, dass mit den BSV 2026 ein zukunftsweisender Grundstein im Schweizer Brandschutz gelegt werden kann.


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
Michael Binz
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EgoKiefer präsentierte an der Swissbau eine echte Innovation – das Brandschutzfenster in Fichte

EgoKiefer, die Nummer eins im Schweizer Fenster- und Türenmarkt, hat ein neues Holz / Aluminium-Brandschutzfenster entwickelt und präsentierte dieses vom 14. bis 18. Januar an der Swissbau, der grössten Baumesse der Schweiz.

An der Swissbau in Basel gab sich die Baubranche auch 2020 ein Stelldichein. Wieder mit dabei war EgoKiefer, die erste Ansprechpartnerin für Fenster und Türen in der Schweiz. Neben seinem breiten Leistungsangebot mit persönlicher Beratung, detaillierter Planung und fachgerechter Montage präsentierte das Unternehmen dieses Jahr eine echte Innovation – das neue Holz / Aluminium-Brandschutzfenster EI30 in Fichte.

Jede Minute zählt
Bricht ein Feuer aus, entscheidet hauptsächlich die Zeit über das Ausmass des menschlichen und materiellen Schadens, denn jede Minute zählt, wenn sich Betroffene aus der Gefahrenzone begeben müssen. Den Faktor Zeit können EgoKiefer Brandschutzfenster stark und positiv beeinflussen.
Sinnvoll ist deren Einsatz vor allem bei Gebäuden mit einem erhöhten Risiko. Geringe Gebäudeabstände im Ortskern, Trennwände zwischen Büroräumen und der Produktion oder als Fluchtwege dienende
Treppenanlagen sind Beispiele für solche Risikogruppen oder eben für Einsatzorte von Brandschutzsystemen.

Grosses Sortiment und vielseitige Optik
Das EgoKiefer Brandschutzfenster EI30 ist für das System Ego®Allstar verfügbar, in ein- sowie zweiflügliger Ausführung oder auch als Festverglasung. Anders als seine Vorgänger ist das Fenster nicht nur in Eiche, sondern neu auch in den Holzarten Fichte, Kiefer oder Lärche erhältlich und unterscheidet sich in der Optik nicht von den Standardausführungen. Ein spezieller Brandschutz-Bauanschluss ist ebenfalls nicht notwendig. Für noch mehr Licht in den Räumen lassen
sich ausserdem auch grosse Fensterdimensionen realisieren.

Geprüfter Widerstand
Das neue EgoKiefer Brandschutzfenster EI30 wurde durch das IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Linz (Österreich) geprüft und und erfüllt die normativen Brandschutzanforderungen für mindestens 30 Minuten. Genug Zeit also, sich und andere in Sicherheit zu bringen.

EgoKiefer AG
Schöntalstrasse 2
9450 Altstätten
Tel +41 (0)71 757 33 30
zentrale@egokiefer.ch
www.egokiefer.ch

VKF-Brandschutzregister – die unentbehrliche Informationsplattform für Produkte und Fachfirmen

Dank dem Brandschutzregister bsronline.ch finden Architekten, Planer und QS-Verantwortliche die für ihr Bauprojekt geeignetsten brandschutzkonformen Produkte. Mittels übersichtlicher Suchfunktion lassen sich die Ergebnisse durch verschiedene Haupt- und Untergruppen eingrenzen.

Neben den Brandschutzvorschriften trägt bsronline.ch wesentlich zum Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen bei. Nicht umsonst ist die Schweiz im Brandschutz weltweit führend. Der Inhalt des Online- Registers geht zudem über das Führen von Produkten hinaus. Auch Fachfirmen sind einfach auffindbar. Eigentümer und Nutzer von Bauten profitieren dabei genauso wie alle Personen, die bei Planung, Bau, Bewilligungen oder Betrieb tätig sind. Folgedessen ist das Brandschutzregister ein gutes Hilfsmittel für die Anwendung der Brandschutzvorschriften. Es bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick der geeigneten Bauprodukte aus Industrie und Fachverbänden. Ausschliesslich Brandschutzprodukten und Fachfirmen, welche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, stellt die VKF das begehrte gesamtschweizerisch anerkannte Dokument aus. Bei «nicht harmonisierten Produkten» erhält der Hersteller, Händler oder die Fachfirma eine «VKF-Anerkennung». Bei «harmonisierten Produkten» nennt sich dieses Dokument «VKF Technische Auskunft». Dank des freiwilligen Eintrags im Brandschutzregister verfügen alle Benutzer über eine schlanke Dokumentation als Basis für die brandschutzkonforme Anwendung der Produkte in der ganzen Schweiz.
Das Brandschutzregister ist somit eine willkommene Unterstützung für die korrekte Anwendung der Brandschutzprodukte für Architekten, Planer, QS-Verantwortliche und Brandschutzbehörden. Auf bsronline.ch werden diese von potenziellen Kunden wie z. B. Bauherren, Architekten, Planer und ausführende Baufirmen schnell und einfach gefunden. Demgegenüber erlaubt das Brandschutzregister den Brandschutzbehörden eine einfache und effiziente Beurteilung der Anwendung von Bauprodukten. Ob Benutzer, also Brandschutz- oder Baubehörden, QS-Verantwortliche, Planer und Bauherren oder Produktanbieter wie Hersteller, Händler oder Fachfirmen: Alle profitieren dank der Plattform von einem schnellen Überblick über Brandschutzprodukte und Fachfirmen. Ein Eintrag ins VKF-Register kann für die Unternehmen nur von Vorteil sein. Denn durch einen Eintrag werden deren Produkte für einen grossen Nutzerkreis zugänglich. Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. Mit einer «VKF Technischen Auskunft» entfällt jedoch der mühsame Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die jeweilig zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojektprüfen zu lassen – ein wiederkehrender Zeitaufwand, der zu unangenehmen Bauverzögerungen führen kann. Eine «VKF technische Auskunft» mit einer Gültigkeitsdauer on fünf Jahren gibt jeder Behörde die Gewähr, dass das Produkt die notwendigen Anwendungskriterien erfüllt und somit entfallen zusätzliche Abklärungen. Umso weniger erstaunt es, dass bei einer Umfrage 5 Prozent der Befragten angaben, dass die VKF Technischen Auskünfte» einen Mehrwert gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller bieten. Eine Leistungserklärung ist auf das Inverkehrbringen und nicht auf die konkrete Anwendung am Bau ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sie diesbezüglich nicht die gleiche Aussagekraft wie eine «VKF Technische Auskunft».
In der Folge ist es bei vielen Leistungserklärungen nur mit grossem Zusatzaufwand und zusätzlichen Dokumenten möglich, der Nachweispflicht für die brandschutzkonforme Anwendung gegenüber kantonalen Brandschutzbehörden nachzukommen. Deshalb führt kein Weg an einem Eintrag im Brandschutzregister vorbei. Deren Einsatz ist für alle Beteiligten äusserst benutzerfreundlich, einfach und schnell. Für das hohe Sicherheitsniveau im Brandschutz ist www.bsronline.ch unverzichtbar und aktueller denn je.

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
Bundesgasse 20
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Tel 031 320 22 22
Fax 031 320 22 99
info@vkf.ch
www.vkf.ch