Fussball Europameisterschaft der Frauen in der Schweiz

Vom 2. bis 27. Juli 2025 spielen die besten Frauen-Nationalteams an insgesamt acht Spielorten in der Schweiz um den Fussball-Europameistertitel. Der Juli steht in diesem Jahr im Zeichen des rollenden Leders und wir drücken der Schweizer Frauen Nati alle Daumen. Zu Euphorie und grosser Freude, mischen sich aber auch Sorgen. Da Public Viewing Events und abendliche Fussball-Partys, häufig über das Spielende hinaus andauern und mit Lärmimmissionen verbunden sind. Im Zusammenhang mit der EM stellt sich auch die Frage: Wie ist mit dem Aushang von Nationalfahnen an Liegenschaften umzugehen?

Ruhe und Fussballfieber – Toleranz von beiden Seiten
Die nachbarliche Rücksichtnahmepflicht sowie die örtlichen Ruhezeiten gelten auch während der Fussball Europameisterschaft, d.h. es besteht kein Recht darauf, unbegrenzt Lärm zu produzieren. Aus diesem Grund sollte darauf verzichtet werden, den Fernseher auf den Balkon oder in den Garten zu stellen und auf Hochtouren laufen zu lassen. Auch im Wohnungsinnern sind derartige Geräte grundsätzlich auf Zimmerlautstärke einzustellen. Aber: bei so einem Grossanlass ist Toleranz von beiden Seiten gefragt. Nachbarn müssen das Mitfiebern während des Spiels oder einem Jubelschrei beim Tor der Lieblingsmannschaft auch innerhalb der Ruhezeiten tolerieren. Das gilt allerdings nicht für laute Musik, Gejohle und Gekreische lange über das Spielende hinaus sowie für Motorengeheul und ständiges Hupen bis tief in die Abendstunden.

Eine Fussball-EM ist ein derartiger Grossanlass, dass gerade Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von „Public-Viewing“-Plätzen im Freien mit Beeinträchtigungen leben müssen, gegen die sich, während den, von den örtlichen Behörden bewilligten Festzeiten wohl nichts machen lässt. Der Lärm rund um die „Public-Viewing“-Plätze wird auch dazu führen, dass in derer unmittelbaren Nähe nicht pedantisch auf Einhaltung der geltenden Ruhezeiten gepocht werden kann.

Fahnen an der Liegenschaft
Das Aufhängen von Nationalfahnen während der Dauer der EM dürfte in aller Regel problemlos sein. Da es sich bei Nationalfahnen nicht um Reklame handelt, ist deren Aushang auch nicht baubewilligungspflichtig. Mieter und Stockwerkeigentümer müssen sich allerdings bewusst sein, dass die Aussenfläche einer Liegenschaft (Hausfassade, Balkonaussenbrüstung) im Gegensatz zum Innenbereich eines Balkons nicht zur Mietsache bzw. nicht zum Sonderrecht gehören und in diesem Bereich für den Aushang von Fahnen an sich eine Bewilligung des Vermieters / der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig wäre. Aufgrund der klar definierten Dauer der EM ist allerdings zu empfehlen, den Aushang von Nationalfahnen zu tolerieren, sofern dadurch nicht der Sichtbereich der Mieter / Eigentümer der darunter liegenden Wohnung beeinträchtigt wird. Es kann allerdings erwartet werden, dass die Fahnen nach Abschluss der EM wieder entfernt werden.

MLaw Stéphanie Bartholdi
Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz


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