Mitwirkung und Gleichstellung in Schweizer Firmen

Die UN BRK (Behindertenrechtskonvention) wurde von der Schweiz 2014 ratifiziert und stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigten dar.

Verbände und Sozialbetriebe sind gefordert, wichtige Forderungen des UN BRK bis 2026 umzusetzen, wie zum Beispiel Teilhabe, Selbstbestimmung, Angebots- und Wahlfreiheit. Die Umsetzungs-Massnahmen sind vielfältig, wie das Einrichten von Mitwirkungs-Gremien für beeinträchtigte Mitarbeitende, das Training von Fach- und Führungskräften, sowie das Empowern der Mitarbeitenden zur Mitwirkung.

Aufgrund von Änderungen des Gleichstellungsgesetzes wurde vom Bund im Jahr 2021 eine nationale Gleichstellungsstrategie 2030 beschlossen. Diese konzentriert sich auf vier zentrale Themen:

  • Förderung der Gleichstellung aller Gender
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Prävention von Gewalt – psychisch und physisch
  • Bekämpfung von Diskriminierung

Neben Schlichtungs-Prozessen und Coaching gehören aber auch Teamentwicklungs-Prozesse und das Aufbauen eines positiven Resilienzfeldes zu den Umsetzungsmassnahmen sowie die Sensibilisierung des Kaders und der Mitarbeitenden auf Genderthemen, Diversität und Partizipation.

Eine beauftragte Person in der Firma zu bestimmen, die sich dieser Themen annimmt, ist nicht ganz einfach. Oft zeigt sich, dass das spezifische Know-How für die Begleitung solcher Veränderungs-Prozesse in vielen Betrieben fehlt und es auch aus Gründen möglicher Loyalitätskonflikte empfehlenswerter ist, eine externe Person mit entsprechendem Fachwissen mit diesen Aufgaben zu beauftragen.

Lassen Sie sich von kompetenter Seite unterstützen, profitieren Sie von dreissig Jahren Erfahrung und informieren Sie sich bei einem unverbindlichen Gespräch.

Theresia Marty
Master in Coaching und Organisationsentwicklung FH/BSO

a-change GMBH
Schulung Beratung Neurofeedback
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