Neben den Brandschutzvorschriften trägt bsronline.ch wesentlich zum Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen bei. Nicht umsonst ist die Schweiz im Brandschutz weltweit führend. Der Inhalt des Online- Registers geht zudem über das Führen von Produkten hinaus. Auch Fachfirmen sind einfach auffindbar. Eigentümer und Nutzer von Bauten profitieren dabei genauso wie alle Personen, die bei Planung, Bau, Bewilligungen oder Betrieb tätig sind. Folgedessen ist das Brandschutzregister ein gutes Hilfsmittel für die Anwendung der Brandschutzvorschriften. Es bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick der geeigneten Bauprodukte aus Industrie und Fachverbänden. Ausschliesslich Brandschutzprodukten und Fachfirmen, welche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, stellt die VKF das begehrte gesamtschweizerisch anerkannte Dokument aus. Bei «nicht harmonisierten Produkten» erhält der Hersteller, Händler oder die Fachfirma eine «VKF-Anerkennung». Bei «harmonisierten Produkten» nennt sich dieses Dokument «VKF Technische Auskunft». Dank des freiwilligen Eintrags im Brandschutzregister verfügen alle Benutzer über eine schlanke Dokumentation als Basis für die brandschutzkonforme Anwendung der Produkte in der ganzen Schweiz.
Das Brandschutzregister ist somit eine willkommene Unterstützung für die korrekte Anwendung der Brandschutzprodukte für Architekten, Planer, QS-Verantwortliche und Brandschutzbehörden. Auf bsronline.ch werden diese von potenziellen Kunden wie z. B. Bauherren, Architekten, Planer und ausführende Baufirmen schnell und einfach gefunden. Demgegenüber erlaubt das Brandschutzregister den Brandschutzbehörden eine einfache und effiziente Beurteilung der Anwendung von Bauprodukten. Ob Benutzer, also Brandschutz- oder Baubehörden, QS-Verantwortliche, Planer und Bauherren oder Produktanbieter wie Hersteller, Händler oder Fachfirmen: Alle profitieren dank der Plattform von einem schnellen Überblick über Brandschutzprodukte und Fachfirmen. Ein Eintrag ins VKF-Register kann für die Unternehmen nur von Vorteil sein. Denn durch einen Eintrag werden deren Produkte für einen grossen Nutzerkreis zugänglich. Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. Mit einer «VKF Technischen Auskunft» entfällt jedoch der mühsame Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die jeweilig zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojektprüfen zu lassen – ein wiederkehrender Zeitaufwand, der zu unangenehmen Bauverzögerungen führen kann. Eine «VKF technische Auskunft» mit einer Gültigkeitsdauer on fünf Jahren gibt jeder Behörde die Gewähr, dass das Produkt die notwendigen Anwendungskriterien erfüllt und somit entfallen zusätzliche Abklärungen. Umso weniger erstaunt es, dass bei einer Umfrage 5 Prozent der Befragten angaben, dass die VKF Technischen Auskünfte» einen Mehrwert gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller bieten. Eine Leistungserklärung ist auf das Inverkehrbringen und nicht auf die konkrete Anwendung am Bau ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sie diesbezüglich nicht die gleiche Aussagekraft wie eine «VKF Technische Auskunft».
In der Folge ist es bei vielen Leistungserklärungen nur mit grossem Zusatzaufwand und zusätzlichen Dokumenten möglich, der Nachweispflicht für die brandschutzkonforme Anwendung gegenüber kantonalen Brandschutzbehörden nachzukommen. Deshalb führt kein Weg an einem Eintrag im Brandschutzregister vorbei. Deren Einsatz ist für alle Beteiligten äusserst benutzerfreundlich, einfach und schnell. Für das hohe Sicherheitsniveau im Brandschutz ist www.bsronline.ch unverzichtbar und aktueller denn je.
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