Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist die vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) offiziell benannte Schweizerische Fachstelle für die Brandschutzvorschriften. Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen – und diesbezüglich ist die Schweiz weltweit führend. Sie richten sich an Eigentümer und Nutzer von Bauten und an alle Personen, die bei Planung, Bau, Bewilligungen oder Betrieb tätig sind. Für die einfache Anwendung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften steht das Brandschutzregister bsronline.ch: Es bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick der geeigneten Bauprodukte aus Industrie und Fachverbänden.Brandschutzprodukten und Fachfirmen, welche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, erteilt die VKF ein gesamtschweizerisch anerkanntes Dokument. Bei «nicht harmonisierten Produkten» erhält der Hersteller, Händler oder die Fachfirma eine «VKF-Anerkennung». Bei «harmonisierten Produkten» nennt sich dieses Dokument «VKF Technische Auskunft». Dank des freiwilligen Eintrags im Brandschutzregister verfügen alle Benutzer über eine schlanke Dokumentation als Basis für die brandschutzkonforme Anwendung der Produkte in der ganzen Schweiz. Das Brandschutzregister ist somit ein wirksames Mittel zur Verkaufsförderung für Hersteller und Händler und eine willkommene Unterstützung für die korrekte Anwendung der Brandschutzprodukte für Planer, QS-Verantwortliche und Brandschutzbehörden. Auf
wwbsronline.ch werden diese von potenziellen Kunden wie z.B. Bauherren, Planer und ausführende Baufirmen schnell und einfach gefunden. Demgegenüber erlaubt das Brandschutzregister den Brandschutzbehörden eine einfache und effiziente Beurteilung der Anwendung von Bauprodukten. Ob Benutzer, also Brandschutz- oder Baubehörden, QS-Verantwortliche, Planer und Bauherren oder Produktanbieter wie Hersteller, Händler oder Fachfirmen: Alle profitieren dank der Plattform von einem schnellen Überblick über Brandschutzprodukte und Fachfirmen.
Ein Eintrag ins VKF-Register kann für die Unternehmen nur von Vorteil sein. Denn durch einen Eintrag erhöhen die Produktanbieter ihre Verkaufschancen auf dem Schweizer Markt erheblich. Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. Mit einer «VKF Technischen Auskunft» entfällt jedoch der mühsame Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die jeweilig zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojekt prüfen zu lassen– ein wiederkehrender Zeitaufwand, der zu unangenehmen Bauverzögerungen führen kann. Eine «VKF Technische Auskunft» mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren gibt jeder Behörde die Gewähr, dass das Produkt die notwendigen Anwendungskriterien erfüllt und somit entfallen zusätzliche Abklärungen. Umso weniger erstaunt es, dass bei einer Umfrage 85 Prozent der Befragten angaben, dass die «VKF Technischen Auskünfte» einen Mehrwert gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller bieten.
Eine Leistungserklärung ist auf das Inverkehrbringen und nicht auf die konkrete Anwendung am Bau ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sie diesbezüglich nicht die gleiche Aussagekraft wie eine «VKF Technische Auskunft». In der Folge ist es bei vielen Leistungserklärungen nur mit grossem Zusatzaufwand und zusätzlichen Dokumenten möglich, der Nachweispflicht für die brandschutzkonforme Anwendung gegenüber kantonalen Brandschutzbehörden nachzukommen. Deshalb führt kein Weg an einem Eintrag im Brandschutzregister vorbei. Deren Einsatz ist für alle Beteiligten äusserst benutzerfreundlich, einfach und schnell. Für das hohe Sicherheitsniveau im Brandschutz ist www.bsronline.ch unverzichtbar und aktueller denn je.