Einheitliche Brandschutz- und Feuerwehrpläne

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) veröffentlichte im Januar 2017 ein für die ganze Schweiz anwendbares Brandschutzmerkblatt. Dieses führt aus, wann, wie und in welchem Umfang Brandschutz-, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehrpläne zu erstellen sind. Das Merkblatt wurde in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) erarbeitet.

Kantonsübergreifende einheitliche Grundlagen für Architekten und Fachplaner
Mit den neuen Brandschutzvorschriften 2015 wird der Qualitätssicherung mehr Bedeutung beigemessen. Um die notwendige Qualität über alle Phasen beim Bauvorhaben zu erreichen, sind verschiedene Planungsinstrumente einzusetzen. Bis heute bestanden für die jeweiligen Brandschutzinstanzen insbesondere bei den Brandschutz- und Feuerwehrplänen kantonale Unterschiede. Beispielsweise musste ein in mehreren Kantonen tätiges Architekturbüro über die Kantonsgrenzen hinaus unterschiedlich aufgebaute Planvorlagen berücksichtigen. Ab sofort können sich Architekten und Fachplaner auf eine schweizweit einheitliche Grundlage abstützen.

Vorausschauende Planung bringt Kostenersparnis
Die Planung der baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen hat einen grossen Einfluss auf die Gesamtplanung und Gestaltung, aber auch auf die Realisierungs- und Betriebsphase des Gebäudes. Die Optimierungsmöglichkeiten im Brandschutz nehmen mit fortgeschrittener Planung und Realisierung stark ab. Einmal in Betrieb genommen, kann eine Baute brandschutztechnisch nur noch mit viel Aufwand weiter optimiert werden. Entsprechend hoch ist die Relevanz einer guten, vorausschauenden Brandschutzplanung. Bei dieser darf nicht vergessen werden, dass im Ereignisfall auch den Interventionskräften eine optimale Ausgangslage zur Verfügung stehen soll. Dazu gehören je nach Gebäudegrösse und -komplexität auch entsprechend Feuerwehrpläne, welche der Feuerwehr als Grundlage für ihre Einsatzplanung dienen.

Vereinfachte Kommunikation unter den Beteiligten
Brandschutz- und Feuerwehrpläne visualisieren die vorbeugenden respektive abwehrenden Brandschutzmassnahmen im Gesamtkontext und vereinfachen damit unter anderem die Kommunikation zwischen den verschiedenen involvierten Akteuren wie Architekten, Fachplanern, Unternehmern, Eigentümer- und Nutzerschaft sowie Behörden und Einsatzkräften. Schliesslich stellen diese Unterlagen eine wertvolle Grundlage bei späteren Umbauten oder Sanierungen dar und sind notwendig für die Gebäudeinstandhaltung.

Unterschiedliche Kategorien von Brandschutzplänen
Umfang sowie Art und Weise der Brandschutz- und Feuerwehrpläne richten sich nach Grösse, Komplexität und Brandrisiko des jeweiligen Gebäudes. Die meisten Bauobjekte orientieren sich an den Vorgaben der Kategorie «einfache Brandschutzpläne». Demgegenüber verlangt die Kategorie «detaillierte Brandschutzpläne» zusätzliche Angaben. Auf Verlangen der Brandschutzbehörden sind bei grösseren Bauten Brandschutzkonzepte zu erstellen. Diese orientieren sich an der Qualitätssicherung, die mit der Einführung der Brandschutzvorschriften 2015 an Bedeutung gewann.

Brandschutzpläne als Teil der Revisionsunterlagen
Gemäss Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» sind in Abhängigkeit von Gebäudegeometrie, Nutzung und spezieller brandschutztechnischer Anforderungen einfache Brandschutzpläne bzw. detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen. Mit Ausnahme von Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind für alle Nutzungen Brandschutzpläne notwendig. Bei den genannten Ausnahmen sind Brandschutzpläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen. Brandschutzpläne visualisieren detailliert die baulichen, technischen und vorbeugenden Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes. Brandschutzpläne haben immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Sie müssen im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig angepasst werden. Nachgeführte Brandschutzpläne sind Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz.


Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
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